II. Fragestellung
1.
Wie
gestaltet sich die mittel- bis langfristige fahrzeugtechnische Planung für den
dann gemeinsamen Feuerwehrstandort Neuenhof, also für die Feuerwehren Göringen,
Hörschel und Neuenhof?
2. Wie ist der neue Ausrückebereich des gemeinsamen Standortes räumlich definiert und in welche Risikoklassen ist dieser nach ThürFwOrgVO eingruppiert und mit welcher Begründung?
ich beantworte Ihre Anfrage, wie folgt.
Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit und einer logischen Abfolge der Stellungnahme, erfolgt die Beantwortung der zweiten Frage zuerst.
zu 2.
Die Zusammenführung der Feuerwehren Göringen, Hörschel und Neuenhof an
einem gemeinsamen, modernen und leistungsfähigen Standort erfolgt mit dem
Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neuenhof. Für die Ortsteile
Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen, gibt es keinen neuen Ausrückebereich.
Der Ausrückebereich bleibt entsprechend dem derzeitigen Löschbezirk III der
gültigen Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Eisenach bestehen (siehe Anlage).
Neben den Ortslagen Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen in offener
Bebauung umfasst der Ausrückebereich eine mäßig befahrene Landstraße (L 1021),
vorwiegend jedoch kleinere und wenig befahrene Landstraßen (L 1017, L 3251),
einen Teil der Bahnstrecke Frankfurt-Leipzig sowie Wege für den
landwirtschaftlichen Verkehr. Der überwiegende Teil des Ausrückebereichs
besteht aus Wald- und Wiesenflächen.
Dementsprechend unterliegt der Ausrückebereich auch weiterhin der
Risikoklasse BT 1 gemäß Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung
(ThürFwOrgVO).
Insbesondere in der Ortslage Neuenhof sind durchaus Einzelobjekte
vorhanden, welche die Einstufung in die Risikoklasse BT 1 als zu niedrig erscheinen
lassen. Im Kontext zur Gesamtstruktur des Ausrückebereichs bleibt jedoch
festzustellen, dass diese Einzelobjekte eine Einteilung in die Risikoklasse BT
2 als unverhältnismäßig i.S.d. § 3 Abs. 3 ThürFwOrgVO erscheinen lassen (in die
Risikoklasse BT2 ist beispielsweise die Stadt Creuzburg oder die Stadt Mihla
eingeordnet).
Zusammenfassend ist aber auch festzustellen, dass die Feuerwehr Neuenhof
einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe innerhalb des
Stadtgebiets leistet und auch weiterhin leisten wird.
Diese Bedeutung leitet sich nicht nur aus der exponierten Lage der
Ortsteile im äußersten Westen der Stadt Eisenach her, sondern zeigt sich auch
in der guten Zusammenarbeit der Feuerwehren des Löschbezirks III mit den
übrigen Feuerwehren der Stadt Eisenach bei zurückliegenden Einsätzen.
zu 1.
Grundsätzlich muss entsprechend der o.g.
Einstufung klargestellt werden, dass
einer Ortsteilfeuerwehr dieser Größenordnung gemäß Thüringer
Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) nur ein Fahrzeugstellplatz
gemäß DIN 14092 zusteht.
Da Stellplätze innerhalb der Stadt Eisenach
jedoch grundsätzlich knapp sind, und in der Perspektive mit einem erhöhten
Bedarf an Stellplätzen, insbesondere in den Ortsteilen gerechnet werden muss,
ist sowohl der Neubau mit zwei Stellplätzen, als auch die Nutzung dieser
Stellplätze durch die Feuerwehr Neuenhof durchaus gerechtfertigt. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund einer 75%-igen Förderung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Dorferneuerung.
Perspektivisch sollen dementsprechend beide
Stellplätze genutzt werden, dazu ist die Stationierung eines Lösch- bzw.
Tragkraftspritzenfahrzeugs sowie eines Sonderfahrzeugs vorgesehen.
Was die fahrzeugtechnische Ausstattung des neu geschaffenen Standorts
angeht, muss die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschgruppenfahrzeugs (LF
8/6 nach DIN 14530, Teil 5) und die geplante Vorhaltung eines Sonderfahrzeugs
getrennt voneinander betrachtet werden.
Die vorhandenen Einsatzfahrzeuge aus Hörschel und Göringen sind
grundsätzlich als „nicht erhaltungswürdig“ einzustufen, im Ortsteil Wartha wird
keine Feuerwehr vorgehalten.
Bei der näheren Betrachtung einer Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs
LF 8/6 der Feuerwehr Neuenhof ist festzustellen, dass die Feuerwehr nur deshalb
über ein derartiges Fahrzeug verfügt, weil dieses bei der Feuerwehr Stockhausen
durch die Ausstattung mit einem Fahrzeug des Landes (LF20KatS) im Jahre 2017 überzählig war und der technische Zustand des
vorhandenen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 eine
Veräußerung unrentabel erscheinen ließ.
Die Feuerwehr Neuenhof war bis zur Zuordnung des LF 8/6 im Jahr 2018
entsprechend der Risikoklasse BT 1 mit einem Kleinlöschfahrzeug ausgestattet
(KLF-Th). Dieses Kleinlöschfahrzeug befindet sich zu Ausbildungszwecken sowie
als Ersatzfahrzeug noch im Bestand der Feuerwehr Eisenach. Der technische
Zustand beider Fahrzeuge ist als schlecht zu bewerten.
In der Perspektive ist die Ausstattung der Feuerwehr Neuenhof
entsprechend der vorstehenden Ausführungen und Eingruppierung in die
Risikoklasse BT 1 mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser nach DIN
14530-Teil 17 vorgesehen (gemäß ThürFWOrgVO ist ein KLF, ein TSF, TSF-W oder
ein MLF vorzuhalten).
Damit sollen neben der adäquaten fahrzeugtechnischen Ausstattung der
Feuerwehr Synergieeffekte bei Beschaffung, Wartung und Ausbildung genutzt
werden, da auch die Ortsteilfeuerwehren Neukirchen und Madelungen mit einem
solchen Fahrzeug ausgestattet werden sollen.
Wie bereits angedeutet, wird die Feuerwehr Neuenhof auch in Zukunft
ein Sonderfahrzeug besetzen. Derzeit
verfügt die Feuerwehr über einen Schlauchwagen des Bundes (SW KatS), der im
Zuge der Aufgabenübertragung des Katastrophenschutzes voraussichtlich an den
Wartburgkreis übergeht. Eine abschließende Stellungnahme des TLVwA sowie des
TMK hierzu steht noch aus.
Die genaue fahrzeugtechnische Ausstattung ist abhängig von der
zukünftigen Struktur des Katastrophenschutzes sowie der Struktur Feuerwehr Eisenach, im Kontext zu den
Stützpunktfeuerwehren im Wartburgkreis und insbesondere der neu zu erstellenden
Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Eisenach.
Da die v.g. Faktoren maßgeblichen Einfluss auf die Förderung von
Feuerwehrfahrzeugen haben, muss sich daran auch die einsatztaktisch und
wirtschaftlich sinnvolle Dislozierung von Feuerwehrfahrzeugen orientieren.
Zur geplanten Vorhaltung eines Sonderfahrzeugs kann deshalb noch keine
abschließende Aussage getroffen werden. Die Vorhaltung eines entsprechenden
Fahrzeugs ist wie dargestellt jedoch grundsätzlich unstrittig.
Zusammenfassend kann aus Sicht des Amtes für Brand- und
Katastrophenschutz der Stadtverwaltung Eisenach festgestellt werden, dass die
angestrebte Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W),
für die gemeinsame Feuerwehr Neuenhof in Verbindung mit einem Sonderfahrzeug
die Einsatzkräfte modern, leistungsfähig und zukunftsorientiert ausstattet.
Dementsprechend ist davon auszugehen, dass sich diese Neubeschaffung, in
Kombination mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus, positiv auf die Motivation aller
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im Löschbezirk III auswirken wird.