Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Freiwillige Feuerwehr Neuenhof
Vorlage
AF-0214/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie gestaltet sich die mittel- bis langfristige fahrzeugtechnische Planung für den dann gemeinsamen Feuerwehrstandort Neuenhof, also für die Feuerwehren Göringen, Hörschel und Neuenhof?

2.       Wie ist der neue Ausrückebereich des gemeinsamen Standortes räumlich definiert und in welche Risikoklassen ist dieser nach ThürFwOrgVO eingruppiert und mit welcher Begründung?


ich beantworte Ihre Anfrage, wie folgt.

 

Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit und einer logischen Abfolge der Stellungnahme, erfolgt die Beantwortung der zweiten Frage zuerst.

 

 

zu 2.

Die Zusammenführung der Feuerwehren Göringen, Hörschel und Neuenhof an einem gemeinsamen, modernen und leistungsfähigen Standort erfolgt mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neuenhof. Für die Ortsteile Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen, gibt es keinen neuen Ausrückebereich. Der Ausrückebereich bleibt entsprechend dem derzeitigen Löschbezirk III der gültigen Alarm- und Ausrückeordnung der Stadt Eisenach bestehen (siehe Anlage).

 

Neben den Ortslagen Neuenhof, Hörschel, Wartha und Göringen in offener Bebauung umfasst der Ausrückebereich eine mäßig befahrene Landstraße (L 1021), vorwiegend jedoch kleinere und wenig befahrene Landstraßen (L 1017, L 3251), einen Teil der Bahnstrecke Frankfurt-Leipzig sowie Wege für den landwirtschaftlichen Verkehr. Der überwiegende Teil des Ausrückebereichs besteht aus Wald- und Wiesenflächen.

 

Dementsprechend unterliegt der Ausrückebereich auch weiterhin der Risikoklasse BT 1 gemäß Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO).

 

Insbesondere in der Ortslage Neuenhof sind durchaus Einzelobjekte vorhanden, welche die Einstufung in die Risikoklasse BT 1 als zu niedrig erscheinen lassen. Im Kontext zur Gesamtstruktur des Ausrückebereichs bleibt jedoch festzustellen, dass diese Einzelobjekte eine Einteilung in die Risikoklasse BT 2 als unverhältnismäßig i.S.d. § 3 Abs. 3 ThürFwOrgVO erscheinen lassen (in die Risikoklasse BT2 ist beispielsweise die Stadt Creuzburg oder die Stadt Mihla eingeordnet).

 

Zusammenfassend ist aber auch festzustellen, dass die Feuerwehr Neuenhof einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe innerhalb des Stadtgebiets leistet und auch weiterhin leisten wird.

 

Diese Bedeutung leitet sich nicht nur aus der exponierten Lage der Ortsteile im äußersten Westen der Stadt Eisenach her, sondern zeigt sich auch in der guten Zusammenarbeit der Feuerwehren des Löschbezirks III mit den übrigen Feuerwehren der Stadt Eisenach bei zurückliegenden Einsätzen.

 

 

zu 1.

Grundsätzlich muss entsprechend der o.g. Einstufung  klargestellt werden, dass einer Ortsteilfeuerwehr dieser Größenordnung gemäß Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) nur ein Fahrzeugstellplatz gemäß DIN 14092 zusteht.

 

Da Stellplätze innerhalb der Stadt Eisenach jedoch grundsätzlich knapp sind, und in der Perspektive mit einem erhöhten Bedarf an Stellplätzen, insbesondere in den Ortsteilen gerechnet werden muss, ist sowohl der Neubau mit zwei Stellplätzen, als auch die Nutzung dieser Stellplätze durch die Feuerwehr Neuenhof durchaus gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer 75%-igen Förderung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses im Rahmen der Dorferneuerung.

 

Perspektivisch sollen dementsprechend beide Stellplätze genutzt werden, dazu ist die Stationierung eines Lösch- bzw. Tragkraftspritzenfahrzeugs sowie eines Sonderfahrzeugs vorgesehen.

 

Was die fahrzeugtechnische Ausstattung des neu geschaffenen Standorts angeht, muss die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Löschgruppenfahrzeugs (LF 8/6 nach DIN 14530, Teil 5) und die geplante Vorhaltung eines Sonderfahrzeugs getrennt voneinander betrachtet werden.

 

Die vorhandenen Einsatzfahrzeuge aus Hörschel und Göringen sind grundsätzlich als „nicht erhaltungswürdig“ einzustufen, im Ortsteil Wartha wird keine Feuerwehr vorgehalten.

 

Bei der näheren Betrachtung einer Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 8/6 der Feuerwehr Neuenhof ist festzustellen, dass die Feuerwehr nur deshalb über ein derartiges Fahrzeug verfügt, weil dieses bei der Feuerwehr Stockhausen durch die Ausstattung mit einem Fahrzeug des Landes (LF20KatS) im Jahre 2017 überzählig war und der technische Zustand des vorhandenen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 eine Veräußerung unrentabel erscheinen ließ.

 

Die Feuerwehr Neuenhof war bis zur Zuordnung des LF 8/6 im Jahr 2018 entsprechend der Risikoklasse BT 1 mit einem Kleinlöschfahrzeug ausgestattet (KLF-Th). Dieses Kleinlöschfahrzeug befindet sich zu Ausbildungszwecken sowie als Ersatzfahrzeug noch im Bestand der Feuerwehr Eisenach. Der technische Zustand beider Fahrzeuge ist als schlecht zu bewerten.

 

 

In der Perspektive ist die Ausstattung der Feuerwehr Neuenhof entsprechend der vorstehenden Ausführungen und Eingruppierung in die Risikoklasse BT 1 mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser nach DIN 14530-Teil 17 vorgesehen (gemäß ThürFWOrgVO ist ein KLF, ein TSF, TSF-W oder ein MLF vorzuhalten).

 

Damit sollen neben der adäquaten fahrzeugtechnischen Ausstattung der Feuerwehr Synergieeffekte bei Beschaffung, Wartung und Ausbildung genutzt werden, da auch die Ortsteilfeuerwehren Neukirchen und Madelungen mit einem solchen Fahrzeug ausgestattet werden sollen.

 

Wie bereits angedeutet, wird die Feuerwehr Neuenhof auch in Zukunft ein  Sonderfahrzeug besetzen. Derzeit verfügt die Feuerwehr über einen Schlauchwagen des Bundes (SW KatS), der im Zuge der Aufgabenübertragung des Katastrophenschutzes voraussichtlich an den Wartburgkreis übergeht. Eine abschließende Stellungnahme des TLVwA sowie des TMK hierzu steht noch aus.

 

Die genaue fahrzeugtechnische Ausstattung ist abhängig von der zukünftigen Struktur des Katastrophenschutzes sowie der Struktur Feuerwehr Eisenach, im Kontext zu den Stützpunktfeuerwehren im Wartburgkreis und insbesondere der neu zu erstellenden Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Eisenach.

 

Da die v.g. Faktoren maßgeblichen Einfluss auf die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen haben, muss sich daran auch die einsatztaktisch und wirtschaftlich sinnvolle Dislozierung von Feuerwehrfahrzeugen orientieren.

 

Zur geplanten Vorhaltung eines Sonderfahrzeugs kann deshalb noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Vorhaltung eines entsprechenden Fahrzeugs ist wie dargestellt jedoch grundsätzlich unstrittig.

 

Zusammenfassend kann aus Sicht des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadtverwaltung Eisenach festgestellt werden, dass die angestrebte Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W), für die gemeinsame Feuerwehr Neuenhof in Verbindung mit einem Sonderfahrzeug die Einsatzkräfte modern, leistungsfähig und zukunftsorientiert ausstattet.

Dementsprechend ist davon auszugehen, dass sich diese Neubeschaffung, in Kombination mit dem neuen Feuerwehrgerätehaus, positiv auf die Motivation aller Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren im Löschbezirk III auswirken wird.