I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im
Deckungskreis 0038 (Hilfen zur Gesundheit) in Höhe von 25.000,00 €.
Die Deckung
erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 25.000,00 €.
II. Begründung
Hilfe zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes
Buch (SGB XII) wird für ambulant oder in einer Einrichtung stationär versorgte
Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII geleistet, die nicht selbst
krankenversichert sind und sich nicht mehr pflichtversichern können.
Für diesen Personenkreis werden nach §§ 47 ff. SGB XII in Verbindung mit
§ 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) vom zuständigen Sozialhilfeträger
die tatsächlich entstehenden Krankenkosten übernommen.
Gemäß § 52 Abs.1 SGB XII entsprechen die erstattungsfähigen Leistungen
denen der Krankenversicherung nach dem SGB V (z.B. Arztbesuche, Medikamente,
Operationen, Krankenhaus- und Notfallbehandlungen).
Aktuell werden hier die Kosten für 15 Personen übernommen.
Eine belastbare Planung dieser Ausgaben ist kaum möglich (Orientierung an
Vorjahreswerten). Es kann weder abgeschätzt werden, welche
Leistungsberechtigten welche Krankenversicherungsleistungen nach dem SGB V in
Anspruch nehmen müssen und wie hoch die dafür anfallenden Kosten sind, noch
welche Fälle mit welchen Krankenversicherungsleistungen und –kosten in den Zuständigkeitsbereich
des Sozialhilfeträgers neu fallen bzw. wieder entfallen (z.B. durch Wegzug,
Tod).
Die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten erfolgt durch die AOK
nach § 264 SGB V jeweils quartalsweise für das vorangegangene Quartal. Die Abrechnung
für das letzte Quartal erfolgt immer im ersten Quartal des kommenden Jahres.
Aufgrund eines intensiv ambulant betreuten Neufalles mussten zusätzlich
zur AOK-Abrechnung bis 10/2021 bereits Kosten in Höhe von insgesamt 20.500,00 €
übernommen werden. Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen hier bei
ca. 2.000,00 €.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0038 für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von insgesamt 130.000,00 € eingestellt.
Die Ausgaben zum Stand 01.11.2021 belaufen sich auf insgesamt 109.956,60
€,
- in der HHSt. 41300.674000
(ambulant) auf 51.889,17 € (noch verfügbar -1.889,17 €) und
- in der HHSt. 41308.674000
(stationär) auf 58.067,43 € (noch verfügbar 21.932,57 €).
Zur Verfügung stehen demnach gesamt noch Mittel in Höhe von 20.043,40 €.
Die Kosten der nun eingegangenen letzten Abrechnung der AOK für das
3.Quartal 2021 belaufen sich auf insgesamt 40.359,01 €
Zudem sind noch die Zahlungen für den o.g. ambulanten Neufall für
November und Dezember 2021 in geschätzter Höhe von monatlich 2.000,00 €, damit
gesamt 4.000,00 € zu zahlen.
Somit besteht aktuell ein Fehlbetrag in Höhe von rund 25.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 25.000,00 €.
Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.