Betreff
Übertragung der Zuständigkeit nach § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 im Zeitraum vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 auf den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
0812-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis zum 31.12.2021 wird die dem Stadtrat  obliegende Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 7 Abs. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Buchstabe f) der Geschäftsordnung des Stadtrates beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über über- und außerplanmäßige Ausgaben entsprechend der Festlegungen in der Haushaltssatzung.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 28. September 2021 durch den Stadtrat beschlossen (Vorlagen Nr. 0686-StR/2021). Hinsichtlich der Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Ausgaben wird in § 7 der Haushaltssatzung insbesondere folgende Regelung getroffen:

 

1.       Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO dürfen in folgenden Fällen nur mit Zustimmung des Stadtrates geleistet werden:

 

a)                  Ausgaben mit einem Volumen von mehr als 80.000 € im Einzelfall

b)                 Ausgaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Eisenach ohne betragliche Begrenzung.

 

2.       a)           Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über und
               10.000 € bis einschließlich 80.000 € werden vom Haupt- Finanzausschuss            beschlossen.

 

c)                  In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Haupt- und Finanzausschuss unbeschadet der Rechte aus Absatz 1a über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 160.000 € im Einzelfall entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist dem Stadtrat darzulegen.

 

Die letzte Sitzung des Eisenacher Stadtrates im Jahr 2021 ist für den 30. November 2021 vorgesehen, die letzte planmäßige Zusammenkunft des Haupt- und Finanzausschusses für den 23. November 2021.

 

Auch im Dezember 2021 kann es jedoch zu unvorhersehbaren über- und/oder außerplanmäßigen Bedarfen kommen, aufgrund deren Höhe die Einberufung des Haupt- und Finanzausschusses oder des Stadtrates notwendig werden würde.

 

Um - insbesondere vor dem Hintergrund der in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen für den Stadtrat -  auf notwendig werdende über- und außerplanmäßigen Bedarfe reagieren zu können, wird empfohlen die dem Stadtrat obliegende Zuständigkeit zeitlich befristet vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.