I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
21100.940070 – Sanierung Mosewaldschule Eisenach – in Höhe von 1.162.640,00
Euro.
Die Deckung
erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 21100.361080 – Landeszuweisung
Mosewaldschule - in gleicher Höhe.
II. Begründung
Für die Sanierung der Mosewaldschule wurde mit Bescheid vom 08.11.2018
eine Zuwendung in Höhe von 4.837.360,00 € als Festbetragsfinanzierung aus dem
Bundeprogramm „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher
Kommunen“ bewilligt. Da die diesem
Antrag zugrunde liegenden Planungen und Kostenberechnungen mangelhaft waren,
erfolgte eine komplette Überarbeitung der Planungen und der zugehörigen
Kostenberechnungen. Im Ergebnis dieser Überarbeitung wurde am 15.07.2020 ein
neuer Fördermittelantrag gestellt bzw. die planerischen und kostenseitigen
Änderungen angezeigt. Die zu erwartenden Baukosten beliefen sich nunmehr auf
7.420.650,00 €, von welchen 6.977.268,50 € förderfähig wären.
Dazu ist anzumerken, dass die ursprünglich ermittelten Baukosten zur
Umsetzung der ordnungsgemäßen Sanierung keinesfalls ausgereicht hätten. Des
Weiteren weist das in Anspruch genommene
Förderprogramm eine Höchstförderung von 5.000.000,- € pro Förderobjekt aus. Aus
diesem Grund wurde der ermittelte Differenzbetrag nur ausgabenseitig im
städtischen Haushalt eingestellt (keine Einnahme).
Bekanntermaßen gibt es seit Anfang diesen Jahres immense Materialpreis-
und damit Kostensteigerungen im Bausektor von durchschnittlich 20 bis 30 %, in einigen Gewerken sogar bis zu 50
%. Auch die Baumaßnahme „Sanierung Mosewaldschule“ ist von dieser
Preisexplosion betroffen. Nach derzeitigem Stand belaufen sich die zu
erwartenden Baukosten nach Fertigstellung auf rd. 8.5 Mio €, also rd. 15 %
mehr. Die größten Preis- bzw. Kostensteigerungen sind dabei in den Gewerken
Tiefbau, Rohbauarbeiten und Wärmedämmverbundsystem/Fassadenbekleidung zu
verzeichnen. Durch verschiedene
Umplanungen und
Leistungsverschiebungen zwischen den einzelnen Gewerken konnte ein noch
größerer Kostenanstieg vermieden werden.
Auch wurde mit dem Fördermittelgeber weiterhin
das Gespräch gesucht, um eventuell doch noch eine Nachförderung zu erhalten.
Diese Nachförderung wurde nunmehr bewilligt. Die neue Fördersumme beläuft sich
auf 6.000.000,- €, d.h. es wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.162.640,- €
bewilligt. Mit dieser Summe können die Mehrkosten (Differenz Änderungsantrag zu
erwarteten Baukosten) komplett gedeckt werden.
Allerdings sind die Mittel gemäß Zuwendungsbescheid noch in diesem
Haushaltsjahr abzurufen, so dass sie zwingend auch noch im HH-Jahr 2021
eingestellt werden müssen.