Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für den Deckungskreis 0200 - Personalausgaben - in Höhe von 1.100.000,00 €
Vorlage
0816-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.100.000,00 € im Deckungskreis 200 – Personalausgaben. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt vollumfänglich über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.003000 (Gewerbesteuer).


II. Begründung:

 

Im ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wurde ein Haushaltsansatz in Höhe von 27.608.681 € geplant. Der Stadtrat hat am 28.09.2021 beschlossen, den Haushaltsansatz der Personalkosten im Deckungskreis 200 auf 26.100.000 € festzusetzen. Dies entspricht einer Kürzung des Ausgabeansatzes um 1.508.681 €. Laut aktueller Hochrechnung ergibt sich bis 31.12.2021 jedoch ein Bedarf von ca. 27.200.000 € für die Personalausgaben.

 

Daraus ergibt sich die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.100.000 €.

 

In § 24 TVöD ist die verpflichtende Auszahlung des Arbeitsentgeltes an die Beschäftigten geregelt. In diesem Zusammenhang bestehen zudem Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge und Beiträgen an die Zusatzversorgungskasse Thüringen.

Des Weiteren besteht gemäß §§ 1 bis 3 ThürBesG die Verpflichtung zur Auszahlung der Besoldung an die Beamten. In diesem Zusammenhang sind zudem die Versorgungsumlage sowie die Beihilfe zu zahlen.

Weiterhin sind über den Deckungskreis 200 weitere Ausgaben, wie Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige und Honorare, zu zahlen.

 

Hinsichtlich der Entgeltabrechnungen November bis Dezember 2021, insbesondere aufgrund der Auszahlung der Jahressonderzahlung im November und des Leistungsentgeltes im Dezember, ist für das restliche Jahr 2021 ein voraussichtlicher Ausgabebedarf in Höhe von 1.100.000 EUR zu erwarten.

 

Da die Stadt basierend auf o.g. rechtlicher Grundlage verpflichtet ist die Personalkosten zu zahlen, ergibt sich die Notwendigkeit der überplanmäßigen Ausgabe.

 

Bei einem ursprünglichen Planansatz 2021 von 27.608.681 € beträgt die Abweichung vom Gesamtvolumen ca. 400.000 €. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,45 % und zeigt damit eine solide und valide Planung der Personalkosten.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist über Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer (HHSt. 90000.003000) sichergestellt.