Betreff
2. Änderung d. B-Planes Nr. 12.1"AWE-Stammwerk":Sachstandsbericht 11/2021
Vorlage
0824-BR/2021
Aktenzeichen
61.1B12.1/2.Ä
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Sachstandsbericht 11/2021:  November 2021

B E B A U U N G S P L A N  NR. 12.1 “AWE- Stammwerk”

2. Änderungsverfahren des rechtskräftigen Bebauungsplanes

Bezug           

 

Der Sachstandsbericht 11/2021 nimmt Bezug auf 

 

§ Sachstandsbericht 11/2020 (SR- Berichtsvorlage- Nr.  0461-BR/2020), ausgereicht zur SR- Sitzung vom 01.12.2020)

§ Sachstandsbericht 06/2021 (SR- Berichtsvorlage- Nr.  0638-BR/2021), ausgereicht zur SR- Sitzung vom 21.07.2021)

§ Beantwortung der FDP- Anfrage AF 0199/ 2021 vom 23.09.2021

 

Beauftragte Gutachten

 

§ Beauftragung  der  Gutachten durch Stadt Eisenach:

1.       Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsprognose)

2.       Verkehrstechnische Untersuchung

 

§ Beauftragung durch SWG Eisenach mbH unter Übernahme der Koordinierung und fachinhaltlichen Mitarbeit durch Stadtverwaltung Eisenach/ [Abt. 61.1/Stadtplanung und SG 63.22 Abfall-, Boden- und Wasserrecht- Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde] mit TLUBN [Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz] als zuständige Obere Behörde: Altlasten/Bodenschutz

 

3.       Gefährdungsabschätzung (Altlastenuntersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz)

             (Umfang der Vergabe: Los 1: Gefährdungsabschätzung und Los 2: Gebäudeuntersuchung)

 

Gutachten:

1. Inhaltliche Ausrichtung der Gutachten: geplante Nutzungen nach Bebauungsplan (2. Änderung) und Einbeziehung der vorliegenden konkreten Projektplanung f. Halle „O1“ (mit Stand: 1./2. Quartal 2021)

2. Finanzierung der Mehrkosten für die beauftragten GA (AG: SV EA) durch Fördermittelgeber verbindlich erklärt;

 

Thema Altlasten

§ Bearbeitungsstand: Gefährdungsabschätzung [Los 1] (Umfang ca. 400 Seiten)

 

- Gefährdungsabschätzung nach Bundesbodenschutzgesetz (Los 1) [Vorlage durch SWG Eisenach mbH bei SV Eisenach am 27.09.2021]

 

- Gefährdungsabschätzung nach Bundesbodenschutzgesetz (Los 1) wurde durch SG 63.22 Abfall-, Boden- und Wasserrecht- Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde- hausintern vorgeprüft und Ergebnis am 14.10.2021 an SWG Eisenach mbH mitgeteilt;

 

-Bericht zur Gebäudeuntersuchung O1 (Los 2) [Vorlage durch SWG Eisenach mbH bei SV Eisenach am 25.10.2021]

 

- sodann: Übersendung der Unterlagen (Los 1 und Los 2) durch die SWG Eisenach mbH an zuständige Obere Behörde TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) am 25.10.2021 erfolgt;

 

- Prüfergebnis des TLUBN steht aus (Mitteilung an Auftraggeber SWG Eisenach mbH)

- anschließend erforderlich: Stellungnahme des TLUBN an die Stadtverwaltung mit Aussage zum Umgang und Berücksichtigung der Gefährdungsabschätzung im Entwurf des B- Planänderungsverfahrens → steht aus

 

Thema Lärm

-Auftragnehmer: Akustikbüro Göttingen, Göttingen; beauftragt am 16.03.2021;

- Finanzierung durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen);

 

§ Bearbeitungsstand: Schalltechnisches Gutachten/ Schallprognose:

 

- Bearbeitung läuft, aber zeitliche Verzögerung aufgrund aufwendiger Grundlagenbeschaffung (von Lärm erzeugenden Gewerbebetrieben in Umgebung) 

- Aussage (Stand: 17.11.2021) zum Zeitpunkt Fertigstellung: nach Vorlage des vollständigen Grundlagen- Datenmaterials - voraussichtliche Vorlage: Januar 2022

 

-anschließend erforderlich: nach Vorlage des Gutachtens erfolgt fachliche Prüfung durch LRA Wartburgkreis Umweltamt/ Immissionsschutz und Stellungnahme des LRA Wartburgkreis zur Berücksichtigung im Entwurf

 

Thema: Verkehr

§ Bearbeitungsstand: Verkehrsuntersuchung (VU):

- Auftragnehmer LK Argus Kassel, Kassel; beauftragt am 19.04.2021;

- Finanzierung durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen)

 

- Bearbeitung läuft:

ü  erforderl. Beschaffung v. Verkehrsdaten über Unterbeauftragung an
             Büro IVAS erfolgt; Daten geliefert;

ü  Grundlagendaten für Schalltechnisches Gutachten/ Schallprognose bereits berechnet und an Akustikbüro Göttingen geliefert;

ü  Zwischenbericht vorliegend,

ü  durch Abt. 61.1 gesichtet/ Überarbeitung angeregt

ü  Überarbeitung ausstehend

ü  Endfertigung erforderlich

 

- fachl. Betreuung des beauftragten Ing- Büros nach 02.07.2021 durch SV EA aufgrund fehlender Stellennachbesetzung des Verkehrsplaners nicht gegeben; gegenwärtig: Betreuung durch Abt. 61.1 

 

Thema: Hochwasserschutzmaßnahme/ fußläufige Gebietsanbindung an Hörsel

 - angekündigte konkrete Entwurfsplanung des TLUBN: fußläufige Anbindung Hörsel und Hallenareal liegt bisher nicht –wie am 04.05.2021 durch TLUBN (Referat 45 | Wasserbau) vom 04.05.2021) angekündigt vor; 

 

2. B- Plan- Änderungsverfahren/ förmlicher Entwurf und Projekt „O1“

 

§  Voraussetzung für die Bearbeitung des Entwurfes der 2. Änderung zum B- Plan ist das Vorliegen

ü  aller Gutachten und Untersuchungen,

ü  der Prüfergebnisse zu den Gutachten,

ü  der Stellungnahmen des TLUBN  zur Berücksichtigung der Gefährdungsabschätzung und des LRA Wartburgkreis zur Berücksichtigung der Schalltechnischen Untersuchung;

§  Die Voraussetzungen für die Erarbeitung des Entwurfes der 2. B- Plan- Änderung liegen nicht vor.

 

§  Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein Entwurf der 2. Änderung und ein hierzu vollständig durchgeführtes Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren ohne gegenteilige Stellungnahmen sowie ein Abwägungsbeschluss des SR über die eingegangenen Stellungnahmen;

 

Die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind gegenwärtig nicht möglich.

 

Wie bereits in den Berichtsvorlagen 0461-BR/2020 und 0638-BR/2021 (Sachstandsberichte) ausgeführt, setzt die abschließende fachliche Prüfung eines Bauantrages den vorgenannten Verfahrensstand des 2. B- Plan- Änderungsverfahren voraus. 

Diese Informationen lagen der SWG Eisenach mbH vor Einreichung des Bauantrages vor.

Besondere Problematik

 

Infolge der Rückkreisung der Stadt Eisenach und dem damit verbundenen Wegfall der Umweltbehörden bei der Stadt ändern sich die Zuständigkeiten für die fachliche Beurteilung bzgl. Altlasten und Lärm ab 01.01.2022:

 

Zuständig und in das Planverfahren einzubinden ist das LRA Wartburgkreis.