Sachverhalt:
Sachstandsbericht
11/2021: November
2021
B E B A U U N G S P L A
N NR. 12.1 “AWE- Stammwerk”
2. Änderungsverfahren
des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Bezug |
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Der Sachstandsbericht 11/2021
nimmt Bezug auf § Sachstandsbericht 11/2020 (SR-
Berichtsvorlage- Nr. 0461-BR/2020), ausgereicht
zur SR- Sitzung vom 01.12.2020) § Sachstandsbericht 06/2021 (SR- Berichtsvorlage- Nr. 0638-BR/2021), ausgereicht zur SR-
Sitzung vom 21.07.2021) § Beantwortung der FDP- Anfrage AF 0199/ 2021 vom 23.09.2021 |
Beauftragte
Gutachten |
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§
Beauftragung der Gutachten durch Stadt Eisenach: 1.
Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsprognose) 2.
Verkehrstechnische Untersuchung § Beauftragung
durch SWG Eisenach mbH unter Übernahme der Koordinierung und fachinhaltlichen
Mitarbeit durch Stadtverwaltung Eisenach/ [Abt. 61.1/Stadtplanung und SG 63.22
Abfall-, Boden- und Wasserrecht- Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde] mit TLUBN [Thüringer Landesamt für
Umwelt, Bergbau und Naturschutz] als zuständige Obere Behörde:
Altlasten/Bodenschutz 3.
Gefährdungsabschätzung (Altlastenuntersuchung
nach Bundesbodenschutzgesetz) (Umfang der Vergabe: Los 1:
Gefährdungsabschätzung und Los 2: Gebäudeuntersuchung) |
Gutachten: 1. Inhaltliche Ausrichtung der Gutachten: geplante Nutzungen nach
Bebauungsplan (2. Änderung) und
Einbeziehung der vorliegenden konkreten Projektplanung f. Halle „O1“ (mit
Stand: 1./2. Quartal 2021) 2. Finanzierung der Mehrkosten für die beauftragten GA (AG: SV EA)
durch Fördermittelgeber verbindlich erklärt; |
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Thema Altlasten §
Bearbeitungsstand: Gefährdungsabschätzung
[Los 1] (Umfang ca. 400 Seiten) - Gefährdungsabschätzung nach Bundesbodenschutzgesetz (Los 1) [Vorlage
durch SWG Eisenach mbH bei SV Eisenach am 27.09.2021] - Gefährdungsabschätzung nach Bundesbodenschutzgesetz (Los 1) wurde
durch SG 63.22 Abfall-, Boden- und Wasserrecht- Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde-
hausintern vorgeprüft und Ergebnis am 14.10.2021
an SWG Eisenach mbH mitgeteilt; -Bericht zur Gebäudeuntersuchung O1 (Los 2) [Vorlage durch SWG Eisenach
mbH bei SV Eisenach am 25.10.2021]
- sodann: Übersendung der Unterlagen (Los 1 und Los 2) durch die SWG
Eisenach mbH an zuständige Obere Behörde TLUBN (Thüringer Landesamt für
Umwelt, Bergbau und Naturschutz) am 25.10.2021
erfolgt; - Prüfergebnis des TLUBN steht aus (Mitteilung an Auftraggeber SWG
Eisenach mbH) - anschließend erforderlich: Stellungnahme des TLUBN an die
Stadtverwaltung mit Aussage zum Umgang und Berücksichtigung der
Gefährdungsabschätzung im Entwurf des B- Planänderungsverfahrens →
steht aus Thema Lärm -Auftragnehmer: Akustikbüro Göttingen, Göttingen; beauftragt am
16.03.2021; - Finanzierung durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen); §
Bearbeitungsstand: Schalltechnisches
Gutachten/ Schallprognose: - Bearbeitung läuft, aber zeitliche Verzögerung aufgrund aufwendiger
Grundlagenbeschaffung (von Lärm erzeugenden Gewerbebetrieben in
Umgebung) - Aussage (Stand: 17.11.2021) zum Zeitpunkt Fertigstellung: nach
Vorlage des vollständigen Grundlagen- Datenmaterials - voraussichtliche
Vorlage: Januar 2022 -anschließend erforderlich: nach Vorlage des Gutachtens erfolgt
fachliche Prüfung durch LRA Wartburgkreis Umweltamt/ Immissionsschutz und
Stellungnahme des LRA Wartburgkreis zur Berücksichtigung im Entwurf Thema: Verkehr §
Bearbeitungsstand: Verkehrsuntersuchung
(VU): - Auftragnehmer LK Argus Kassel, Kassel; beauftragt am 19.04.2021; - Finanzierung durch Stadt (+ FöMi Land Thüringen) - Bearbeitung läuft: ü erforderl. Beschaffung v. Verkehrsdaten über Unterbeauftragung an ü Grundlagendaten für Schalltechnisches
Gutachten/ Schallprognose bereits berechnet und an Akustikbüro Göttingen
geliefert; ü Zwischenbericht vorliegend, ü durch Abt. 61.1 gesichtet/ Überarbeitung angeregt ü Überarbeitung ausstehend ü Endfertigung erforderlich - fachl. Betreuung des beauftragten Ing- Büros nach 02.07.2021 durch SV
EA aufgrund fehlender Stellennachbesetzung des Verkehrsplaners nicht gegeben;
gegenwärtig: Betreuung durch Abt. 61.1
Thema:
Hochwasserschutzmaßnahme/ fußläufige Gebietsanbindung an Hörsel - angekündigte konkrete
Entwurfsplanung des TLUBN: fußläufige
Anbindung Hörsel und Hallenareal liegt bisher nicht –wie am 04.05.2021
durch TLUBN
(Referat 45
| Wasserbau) vom 04.05.2021) angekündigt vor;
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2. B- Plan-
Änderungsverfahren/ förmlicher Entwurf und Projekt „O1“ |
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§ Voraussetzung für die Bearbeitung des Entwurfes der 2. Änderung zum
B- Plan ist das Vorliegen ü aller Gutachten und Untersuchungen, ü der Prüfergebnisse zu den Gutachten, ü der Stellungnahmen des TLUBN zur
Berücksichtigung der Gefährdungsabschätzung und des LRA Wartburgkreis zur
Berücksichtigung der Schalltechnischen Untersuchung; § Die Voraussetzungen für die Erarbeitung des Entwurfes der 2. B- Plan-
Änderung liegen nicht vor. § Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist ein Entwurf
der 2. Änderung und ein hierzu vollständig durchgeführtes Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligungsverfahren ohne gegenteilige Stellungnahmen sowie ein
Abwägungsbeschluss des SR über die eingegangenen Stellungnahmen; Die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Entwurf sowie die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen sind gegenwärtig nicht möglich. Wie bereits in den Berichtsvorlagen 0461-BR/2020 und 0638-BR/2021
(Sachstandsberichte) ausgeführt, setzt die abschließende fachliche Prüfung
eines Bauantrages den vorgenannten Verfahrensstand des 2. B- Plan-
Änderungsverfahren voraus. Diese Informationen lagen der SWG Eisenach mbH vor Einreichung des
Bauantrages vor. |
Besondere
Problematik |
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Infolge der Rückkreisung der Stadt Eisenach und dem damit verbundenen
Wegfall der Umweltbehörden bei der Stadt ändern sich die Zuständigkeiten für
die fachliche Beurteilung bzgl. Altlasten und Lärm ab 01.01.2022: Zuständig und in das Planverfahren einzubinden ist das LRA
Wartburgkreis. |