Sachverhalt:
Mit dem zur Stadtratssitzung im
Juni vorgelegten Finanzbericht Friedhof zum
Zugleich ist eine Information
über das Halbjahresergebnis angekündigt worden, die mit den nachfolgenden
Ausführungen und der als Anlage beigefügten Kostenstellenauswertung per
Bereits das Quartalsergebnis ließ speziell hinsichtlich der Gebühren für Bestattungen und Nutzungsrechte erkennen, dass weitere Gebührenerhöhungen unvermeidlich sein werden.
Wie die Kostenstellenauswertung
für das erste Halbjahr (Anlage 1) und die grafisch dargestellten Teilergebnisse
unter Berücksichtigung der umgelegten Abteilungskosten (Anlage 2) zeigen,
schließt die Sparte Friedhof zum
Für mehr Aussagekraft der Ergebnisse in Anlehnung an das zu erwartende Ist-Ergebnis wurden erneut die buchhalterisch nicht erfassten Erträge aus dem Erwerb bzw. der Verlängerung von Nutzungsrechten und der anteilige Ansatz für die noch nicht geflossenen Pflegekosten – und Kriegsgräberzuschüsse hinzugerechnet.
KSt Friedhof
Während das Quartalsergebnis mit einem Verlust von 1,3 T€ durch innerbetriebliche Erträge aus Winterdienstleistungen (14,7 T€) und noch nicht abgerechnete Entsorgungs- und Gaskosten (11,5 T€) positiv beeinflusst war, führten die Buchung dieser Kosten sowie der Anstieg der Kosten für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Friedhofspflege im zweiten Quartal zu einer Ergebnisverschlechterung.
Krankheitsbedingte Ausfälle bewirkten eine Personalkostenreduzierung um 19,4 T€ und demzufolge eine entsprechende Verringerung des Verlustes auf 22 T€.
Vor dem kommunalabgabenrechtlichen Hintergrund, dass über die Gebühren zu den in dieser Kostenstellenauswertung dargestellten Kosten auch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung (lt. Kalkulation 40,5 T€) zu finanzieren ist, zeichnet sich in 2010 für den Friedhofsbereich eine Kostenunterdeckung ab.
Zum 30.06. belaufen sich die erzielten Friedhofsgebühren von 18,1 T€ auf lediglich 35,8 % des Gesamtplanansatzes.
Ursache dieser Mindererträge ist in erster Linie die geringe Anzahl an Erdbestattungen. Dem Trend von Erd- zu Urnenbestattung folgend waren in 2009 gerade mal 36 Erdbestattungen zu verzeichnen. Im ersten Halbjahr entwickelte sich die Anzahl mit 13 Beisetzungen weiter stark rückläufig.
Damit weichen die Fallzahlen erheblich
von der Kalkulation ab und führen alleine bei der Bestattungsgebühr zu einem Minderertrag
von etwa 13 T€.
Darüber hinaus wirkt sich diese Tendenz auch auf die Erlöse aus dem Verkauf der Grabstätten aus, da die Grabnutzungsgebühren bei Erdbestattungen weit über denen für die Urnengemeinschaftsanlagen und Urnenreihengräber liegen.
Bei der Kalkulation wurde davon
ausgegangen, dass 11,2 % der Bestattungen Erdbestattungen sind. Tatsächlich
liegt der Anteil zum
Nach jetzigem Stand entspricht die Zahl der Urnenbeisetzungen in 2010 nahezu der kalkulierten Anzahl. Allerdings werden infolge der rückläufigen Erdbestattungen die geplanten Bestattungsfälle insgesamt nicht erreicht.
Die Verteilung der ansatzfähigen Kosten auf weniger Bestattungsfälle führt im Rahmen der anstehenden Neukalkulation zu einer Umverteilung auf die verschiedenen Bestattungsarten zum einen und Grabstätten zum anderen mit der Folge grundsätzlicher Gebührenerhöhung für alle Arten der Bestattung sowie sämtliche Nutzungsrechte (Grabnutzungen).
Die Entwicklung der Fallzahlen und Ist-Kosten bis zum Jahresende bleibt abzuwarten.
KSt Leichenhalle
Seit dem immensen Einbruch der
Nutzung der Leichenhalle im Wirtschaftsjahr 2009 (2008: 1.474
Einstellungen; 2009: 641 Einstellungen)
hat sich der Nutzungsgrad insoweit stabilisiert als die Zahl der Einstellungen
des ersten Halbjahres 2009 auch im ersten Halbjahr 2010 erreicht und mit 377 im
Vergleich zu 348 per
Wie auch im ersten Quartal schließt diese Kostenstelle mit einem positiven Ergebnis von nunmehr 9,6 T€ ab. Ursächlich ist wiederum der Wegfall der kompletten Personalkosten in Höhe von 17 T€ infolge der Langzeiterkrankung des der Leichenhalle zugeordneten Mitarbeiters.
Um jedoch den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, werden von nun an bei weiterem Ausfall dieses Mitarbeiters anteilige Personalkosten eines Mitarbeiters der Kapelle für die anfallenden und geleisteten Tätigkeiten wie Einstellungen und Reinigungsarbeiten in der Leichenhalle intern verrechnet.
Damit können zumindest diese Kosten in die nächste Kalkulation einfließen.
Unter Berücksichtigung der anteiligen Personalkosten kann aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass keine wesentliche Änderung der Benutzungsgebühr für die Leichenhalle ab 2011 zu erwarten ist.
KSt Kapelle
Die Anzahl der im ersten Halbjahr
stattgefundenen Trauerfeiern liegt mit 223 weit unter der erwarteten
Kapellennutzung und scheint im Vergleich zu den Vorjahren (
Dadurch reichten die erzielten Erlöse für eine vollumfängliche Kostendeckung nicht aus und führten zu einem Fehlbetrag von 15,8 T€.
Die in den Ausführungen zur Leichenhalle dargestellte und ab 2011 vorzunehmende Personalkostenverteilung wird sich in dieser Kostenstelle Kosten senkend und damit auf die Höhe der in der Neukalkulation anzusetzenden Kosten auswirken.
Wegen der einzubeziehenden Eigenkapitalverzinsung, in der Kalkulation mit 31T€ berücksichtigt, wird diese Kostenersparnis wohl nicht ausreichen, im folgenden Kalkulationszeitraum ohne Gebührenerhöhung eine Kostendeckung zu gewährleisten.
Insoweit wird in Abhängigkeit von
der weiteren Entwicklung der Kosten und des Nutzungsgrades der Kapelle eine
Anhebung der Kapellennutzungsgebühr nicht zu vermeiden sein.
Neukalkulation
An dieser Stelle wird noch mal darauf hingewiesen, dass erst zum Ende dieses Wirtschaftsjahres festzustellen ist, inwieweit zum einen die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen oder Anpassungen vorzunehmen sind und zum anderen in welcher Höhe eine Deckung der ansatzfähigen Kosten durch das Gebührenaufkommen erzielt wurde.
Diese Basisdaten wie Fallzahlen und Ist-Kosten 2010 sowie die voraussichtlich auszugleichenden Kostenunterdeckungen werden für eine exakte Neukalkulation und damit für eine Gebührenneufestsetzung auf der Grundlage realistischer Kostenansätze und Fallzahlen benötigt.
Insofern wird die Neubemessung
und schließlich Einführung angepasster Gebühren für den
Folge-Kalkulationszeitraum vor Beginn desselben zum
Der vorzunehmende Ausgleich von
Kostenunterdeckungen im folgenden Bemessungszeitraum setzt jedoch voraus, dass
die veränderte Gebührensatzung zum
Dieses zeitliche Problem ist über
die Möglichkeit eines Ankündigungsbeschlusses lösbar. Mit dessen Bekanntgabe werden die Bürger über
die in absehbarer Zeit zu erwartende Gebührenänderung in Kenntnis gesetzt und
auf diese Weise die Voraussetzung für ein rückwirkendes Inkrafttreten der neuen
Gebührensatzung zum
Die Neuberechnung wird bis zum Jahresende insoweit vorbereitet, dass unmittelbar nach Vorliegen der erforderlichen statistischen Werte und Ist-Kosten 2010 die Berechnung abgeschlossen werden kann und die entsprechende Beschlussfassung kurzfristig möglich wird.
Anlage 1 Kostenstellenauswertung Friedhof 30.06.2010
Anlage 2 Diagramm-Kostenstellenergebnisse Friedhof 30.06.2010