Betreff
4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0849-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Mit der 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.10.2021 die Aufnahme der Einwohneranfragestunde in die Hauptsatzung beschlossen.

 

Im § 5a Abs. 6 der Hauptsatzung wird folgendes geregelt:

(6) Einwohneranfragen, Vorschläge oder Anregungen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, dürfen nicht gestellt bzw. eingereicht werden. Das Gleiche gilt für Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten der gleichen Stadtratssitzung.

 

Das Landesverwaltungsamt hat die Regelung, dass keine Einwohneranfragen zu Tagesordnungspunkten der gleichen Stadtratssitzung gestellt werden dürfen, als nicht mit den Regelungen des § 15 Abs. 1a ThürKO vereinbar eingestuft. Die Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung wurde unter der Bedingung zugelassen, dass die Streichung des § 5a Abs. 6 Satz 2 dem Stadtrat zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung

Anlage 2 – Gesetzesauszug ThürKO