II. Fragestellung
1. In welche Projekte und in welcher Höhe flossen bzw. fließen Mittel aus dem Konjunkturprogramm II?
2. Sind dem Oberbürgermeister Verzögerungen bei der Auftragsvergabe bekannt? Wenn ja, welche?
3. Nach welchen Kriterien ist die Vergabe von Aufträgen im Zuge des Konjunkturprogramm II durch die Stadtverwaltung erfolgt und in wie weit wurden dabei einheimische Unternehmen berücksichtigt?
4. Wurde durch die Verwaltung bei der Vergabe von Aufträgen geprüft, ob Unternehmen ihren Mitarbeitern tarifgerechten Mindestlohn zahlen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zur Frage 1
Maßnahme |
Investionsrahmen |
Vorgangsnr.: |
Sanierung Wartburgschule |
2.793.010,00 € |
103135 |
Radfahrer-/Fuußgängerbrücke über die Hörsel |
348.698,00 € |
103390 |
Koordinierung/Umrüstung Lichtsignalanlagen |
150.000,00 € |
103136 |
Feuerwehr Dachsanierung / Flachdach u. VT-Faltendach |
200.000,00 € |
103137 |
Kegelsporthalle Fassadensanierung u. Fenster |
75.000,00 € |
103138 |
Sporthalle Hörselschule Sanierung VT-Faltendach u. Fenster |
197.800,00 € |
103139 |
Jugendclub Nordlicht Flachdachsanierung |
23.000,00 € |
103140 |
Sanierung Wartburgstadion |
650.000,00 € |
103140 |
Zur Frage 2
Bis auf die Maßnahme Jugendclub Nordlicht Flachdachsanierung gibt es keine Verzögerungen.
Die Angebotseinholung (freihändige Vergabe) der Leistung Flachdachsanierung JC Nordlicht hat ergeben, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen. Da die finanziellen Mittel bei der Maßnahme Feuerwehr Dachsanierung nicht ausgeschöpft wurden, ist beim Fördermittelgeber für die Dachsanierung JC Nordlicht ein Antrag auf Erhöhung des Verfügungsrahmen gestellt.
Zur Frage 3
Die Vergaben erfolgten entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften; insbesondere wurde die “Zweite Änderung der Vergabe – Mittelstandsrichtlinie” eingehalten.
Bei den Freihändigen Vergaben u. Beschränkten Ausschreibungen wurden die einheimischen Unternehmen berücksichtigt.
Maßnahme |
Vergabeart |
Sanierung Wartburgschule |
Öffentliche Ausschreibung |
Radfahrer-/Fußgängerbrücke über die Hörsel |
Bauleistung noch nicht vergeben |
Koordinierung/Umrüstung Lichtsignalanlagen |
Bauleistung noch nicht vergeben |
Feuerwehr Dachsanierung / Flachdach u. VT-Faltendach |
Freihändige Vergabe |
Kegelsporthalle Fassadensanierung u. Fenster |
Freihändige Vergabe |
Sporthalle Hörselschule Sanierung VT-Faltendach u. Fenster |
Beschränkte Ausschreibung |
Jugendclub Nordlicht Flachdachsanierung |
Freihändige Vergabe |
Sanierung Wartburgstadion |
Beschränkte Ausschreibung |
Zur Frage 4
Die Eignungsprüfung vor Vergabe einer (Bau-)leistung wird entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage vorgenommen. Die Zahlung tarifgerechten Mindestlohnes war bisher nicht Prüfungsgegenstand:
Zunächst ist festzustellen, dass von der Anwendung des § 97 Abs. 4 GWB und damit einer zwingenden Berücksichtigung einer tarifgerechten Entlohnung bei der Vergabe nur Aufträge oberhalb der Schwellenwerte betroffen sind. Diese ergeben sich aus § 2 VgV und liegen derzeit u.a. für Bauaufträge 4.845.000 €, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 193.000 €.
Auch für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte lag eine gesetzliche Verpflichtung der Beachtung der Tariftreue zum Zeitpunkt der Vergaben nicht vor:
Für die durchgeführten Vergaben galt die VOB 2006, welche die Zahlung des Mindeslohns nicht als Auswahlkriterium vorgesehen hat.
Auch aus landesrechtlichen Vorschriften folgt kein anderweitiger Prüfungsmaßstab, da ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren für ein Thüringer Vergabegesetz noch nicht abgeschlossen ist.