Betreff
Berichtsvorlage HFA - Eilentscheidung OB überplanmäßige Ausgaben DK 0036 / DK 0070 / Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 19.10.2021; hier: 0765-StR/2021
Vorlage
0859-BR/2021
Aktenzeichen
50
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Am 30.12.2021 mussten als Eilentscheidung der Oberbürgermeisterin zwei überplanmäßige Ausgaben und eine Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 19.10.2021 (hier: 0765-StR/2021) vorgenommen werden.

 

1.       Vorlagen-Nr. 0854-OB/2021

Eilentscheidung - Überplanmäßige Ausgabe im DK 0036 – Hilfe zur Pflege – in Höhe von 32.000,00 €

 

Aufgrund von gestiegenen Pflegesätzen und Fallzahlen, sowie Neuanträgen macht sich die überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Hinsichtlich einer umfangreicheren Begründung verweisen wir auf die vorherige Beschlussvorlage der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 615.000 €.

 

Aufgrund des Aufgabenübergangs des Sozialamtes der Stadt Eisenach im Rahmen des Eisenach-Neugliederungsgesetzes (Eisenach NGG) zum 01.01.2022 sind alle im Dezember 2021 eingehenden Rechnungen durch die Stadt Eisenach zu begleichen.

 

Aktuell liegen noch Rechnung in Höhe von rd. 32.000 € vor, welche noch zu begleichen sind.

 

Die Deckung erfolgt über Minderausgaben des Deckungskreises 0047 Kindertagesstätten Einrichtungen anderer Träger.

 

Da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe handelt ist die Auszahlung zu gewährleisten.

 

2.       Vorlagen-Nr. 0856-OB/2021

Eilentscheidung – Überplanmäßige Ausgabe im DK 0070 – Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht nach dem SGB IX) in Höhe von 67.000 €

 

Trotz der bereits beantragten überplanmäßigen Ausgabe im Oktober 2021 für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX werden  weitere 67.000 Euro benötigt, um die noch vorliegenden Rechnungen der Leistungserbringer zu begleichen.

 

Es handelt sich dabei um 3 Rechnungen im Bereich der vollstationär  untergebrachten Kinder (ca. 33.990,64 Euro).

 

Weitere Kostenrechnungen sind aus der Zusatzbetreuung im Regelkindergarten. Hier handelt es sich um derzeit 1 neuen Vertrag mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf. Die Rechnungslegung in Höhe von 2.342,84 Euro liegt vor.

 

Durch einen Leistungserbringer wurde ein Neufall anteilig für Monat November im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben übersehen. Die Höhe beläuft sich auf ca. 517,35 Euro.

 

4 weitere Rechnungslegungen in Höhe von 1.426,47 Euro, 10.932,66 Euro und 1.265,15 Euro entfallen auf die Soziale Teilhabe in Form von Assistenzleistungen und Tagesstrukturierungen.   Durch eingereichte aber zu korrigierende Rechnungen durch die Mitarbeiter der EGH kommen noch weitere ca. 15.323,21 Euro hinzu.

 

Deshalb wird eine Summe für den DK 070 in Höhe von 67.000,00 Euro für den Bereich der Eingliederungshilfe benötigt.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.

 

Die Deckung erfolgt über den DK 059 - Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz -

in Höhe von   21.518,14 €  und über Minderausgaben des DK 0047 Kindertagesstätten Einrichtungen anderer Träger.

 

3.       Vorlagen-Nr. 0858-OB/2021

Eilentscheidung – Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 19.10.2021; hier: 0765-StR/2021

 

Aus dem Deckungskreis 0075 (Offene Hilfen Grundsicherung SGB II) werden Leistungen für Kosten für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II beim zuständigen Träger (Jobcenter Eisenach) an die Bundesagentur für Arbeit erstattet.

 

Die Planung dieser Ausgaben gestaltet sich schwierig, da sowohl Fallzahlen als auch konkrete Ausgaben je Fall immer Änderungen unterliegen, die meist nicht vorhersehbar sind.

 

Aufgrund der bevorstehenden Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis müssen ab 01.12.2021 die Zahlungen für den Monat Dezember 2021 jeweils innerhalb 2 Tagen nach Eingang der täglichen Abrechnungen an die Bundesagentur überwiesen werden.

 

Nunmehr stellt sich die Situation so dar, dass im Deckungskreis 0075 trotz der bereits zur Verfügung gestellten Mittel für den DK 0036 noch Mittel im eigenen DK 0075 benötigt werden.

 

Aufgrund der eingegangenen Abrechnungen im Dezember 2021 werden Mittel in Höhe von 103.275,87 €  im DK 0075 selbst benötigt und können nicht zur Deckung im DK 0036 herangezogen werden.

 

Die zur Verfügung gestellte Deckung des DK 0075 Offene Hilfen Grundsicherung SGB II i.H.v. 470.000 € wird auf 366.724,13 €, die Deckung über den verbleibenden Differenzbetrag i.H.v. 103.275,87 € erfolgt über Minderausgaben des Deckungskreises 0047 Kindertagesstätten Einrichtungen anderer Träger.

 

Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.

 

Die Eilentscheidungen waren erforderlich und notwendig, da aufgrund des Aufgabenübergangs des Sozialamtes der Stadt Eisenach im Rahmen des Eisenach-Neugliederungsgesetzes (Eisenach NGG) zum 01.01.2022  alle im Dezember 2021 eingehenden Rechnungen durch die Stadt Eisenach zu begleichen sind und es sich um Pflichtaufgaben handelt.