Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021: Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
0871-BR/2022
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2021 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.

                  

Gemäß § 7 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2021 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 7 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Weiterhin wurde für den Zeitraum vom 01.12.2021 bis 31.12.2021 die dem Stadtrat obliegende Zuständigkeit für über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung an den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Auf die Vorlage 0812-StR/2021 wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Entsprechend der festgelegten Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr 2021 folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

I.                   Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 26 (Vj: 33) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 175.193,46 € (Vj: 82.655,63 €) genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 872.717,01 € (Vj: 312.350,03 €) im Rahmen von sieben (Vj: zehn) über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.

 

II.                Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin zwei (Vj: acht) über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 10.368,61 € (Vj: 42.358,08 €) genehmigt.

 

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 286.425,12 € (Vj: 608.497,70 €) im Rahmen von sechs (Vj: 15) über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Wie auch im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung bei allen über- und außerplanmäßigen Ausgaben hergestellt werden.

 

In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt. 


Anlagenverzeichnis

 

Übersicht gem. § 7 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2021