Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - B-Plan Nr. 2 „Karlskuppe“
Vorlage
AF-0224/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie ist der Sachstand in der Bearbeitung der B-Planes Nr. 2 „Karlskuppe“ 10 Jahre nach der umfänglichen Berichtsvorlage vom 30.03.2012, die das Planänderungserfordernis begründet?

2.       Welche Überlegungen wurden/werden bezüglich des nach wie vor festgestellten Erfordernisses der Wohnbauentwicklung in der Stadt Eisenach (insbesondere des sozialen, barrierefreien Bedarfs) für die noch immer unbebauten Flächen im Geltungsbereich des B-Planes getroffen?

3.       Welche Möglichkeiten werden seitens der Oberbürgermeisterin gesehen, gemeinsam mit der SWG (Eigentümer der noch immer unbebauten Flächen) und dem TAV eine Lösung für den Umgang mit der Oberflächenwasser-/Regenwasserproblematik herbeizuführen?

4.       Wann wird das bereits am 30.03.2012 dem Stadtrat zur Kenntnis gegebene Planänderungserfordernis (BV) entsprechend der Vorgaben des BauGB realsiert?

5.       Welche Pläne verfolgt die Oberbürgermeisterin gemeinsam mit der 100 % -igen Gesellschaft der Stadt (SWG) für die noch immer unbebauten Flächen, die für den „Betrachter das Bild einer unvollständigen Siedlung“ entstehen lassen, und wertvolles Bauland für den Wohnungsbau seit 20 Jahren ungenutzt brach liegt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ein Bebauungsplanänderungsverfahren wurde nicht aufgestellt. Der Sachstand bzgl. B- Planänderungserfordernis ist unverändert. Voraussetzung für die Durchführung eines B- Plan- Änderungsverfahrens ist seit damals die Klärung des Problems der unzureichenden Regenwasserrückhaltung für die noch unbebauten Flächen. Zusätzlich stehen Belange des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzmaßnahmen an der Hörsel/ Einschlag Michelsbach) einer Einleitung von Regenwasser in den Michelsbach zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen.

 

 

zu 2.

Siehe Beantwortung zu 1.

Ein Teil der 2012 noch unbebauten Flächen wurde im Rahmen der Erteilung von Befreiungen vom B- Plan (Errichtung von Einfamilienhäusern anstelle von Hausgruppen) bereits bebaut. Voraussetzung war der Nachweis der gesicherten Erschließung. Im Jahr 2021 wurde das Erreichen der Kapazitätsgrenze (Regenwassereinleitung) festgestellt.

 

 

zu 3.

Seit Bekanntwerden der Problematik wurde mehrfach gemeinsam mit dem TAV unter Mitwirkung der Verwaltungsspitze, der Unteren Wasserbehörde, dem Fachdienst Stadtentwicklung, dem Fachdienst Tiefbau und dem Eigentümer SWG sowie teilweise weiteren Mitwirkenden über Alternativlösungen beraten.

 

Im Ergebnis wurde bisher keine finanzierbare Lösung gefunden.

 

Im August 2021 erfolgte von der Stadtverwaltung eine nochmalige Befragung der Oberen Wasserbehörde des Landes Thüringen (Thüringer Landesamt  für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) bezüglich einer Niederschlagsableitung in den Michelsbach vor dem Hintergrund der geplanten und in Realisierung befindlichen Hochwasserschutzmaßnahmen der Hörsel.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es bis auf weiteres keine wasserrechtliche Genehmigung zur Erhöhung der Einleitmenge in die Hörsel geben wird und das andere angesprochene Lösungsvorschläge nicht umsetzbar sind.

Um dennoch eine Lösung zu finden ist durch den TAVEE in jüngster Zeit eine Überrechnung der Abflussbilanz des Michelsbachs durchgeführt worden. Die ermittelten Ergebnisse müssen noch diskutiert werden. Hierzu wird ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart.

 

zu 4.

Zur Zeit ist eine Aussage über den Zeitpunkt der Durchführung eines Änderungsverfahrens zum rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht möglich. Sofern keine Lösung bezüglich der erschließungsrelevanten Problematik vorliegt, würde ein Planänderungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht werden können.

 

 

zu 5.

Siehe Beantwortung zu 1.) bis 4.)