Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Entwicklungsstrategie gedeckte und ungedeckte Sportstätten
Vorlage
AF-0225/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       In welchem inhaltlichen Zusammenhang steht die Erarbeitung der „Entwicklungsstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen – Erstellung eines Förder– und Finanzierungskonzepts für sämtliche gedeckte und ungedeckte Sportanlagen“, mit der Sportstättenleitplanung, da diese Entwicklungsstrategie bereits 2015 und auch in der aktuellen Leitplanung von 2018 als ergänzende Forderung enthalten ist und sowohl mit der Sportstättenleitplanung als auch als Einzelantrag am 04.12.2019 vom Stadtrat einstimmig beschlossen wurde und zusätzlich mit der HH-Satzung 2021 finanziell abgesichert wurde?

2.       In welcher Höhe wird die Erarbeitung der Entwicklungsstrategie gefördert, da im letzten Jahr die Gesamtkosten für diese Entwicklungsstrategie mit 60 TEUR ohne „Förderung“ beziffert wurden und diese Kosten in der HH-Satzung 2021 eingestellt und beschlossen wurden?

3.       In welcher Höhe werden Fördermittel für die Erstellung der neuen Sportstättenleitplanung beantragt? (Bitte Gesamtkosten, Eigenanteil und Fördersumme für die Leitplanung 2015 und die Fortschreibung 2018 angeben.)

4.       Wurde der durch die vom Stadtrat beschlossenen HH – Satzung 2021 (hier Erteilung des Auftrages zur Erstellung der Entwicklungsstrategie) umgesetzt? (Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?)

5.       Für den Fall der erneuten Nichtumsetzung dieses mehrfachen Stadtratsbeschlusses: Wie wird mit den in die Budgethaushaltsstelle oRB (56000.715000) eingestellten zweckgebundenen 60 TEUR verfahren?

 

Anlage 1 – Antwort Entwicklungsstrategie 1

Anlage 2 – Antwort Entwicklungsstrategie 2


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Eine aktuelle Spiel- und Sportstättenleitplanung (SSPL) bzw. Sportstättenentwicklungsplanung (SPEP) stellt die Grundlage für die Erstellung einer „Entwicklungsstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen“ dar.

 

Die Datengrundlage der SSPL der Stadt Eisenach aus dem Jahr 2014 (aktualisiert 2018) hat sich insbesondere durch die Rückkreisung der Stadt Eisenach und den damit verbundenen Objektübergängen zum Wartburgkreis aber auch durch Realisierungen und gestartete Projekte wesentlich geändert. Eine SSPL bzw. SPEP ist im fünfjährigen Turnus zu aktualisieren (ThürSportFG).

 

Die Einbindung sämtlicher gedeckter und ungedeckter Sportstätten in das Förder- bzw. Finanzierungskonzept ist kritisch zu sehen. Es wird empfohlen, nur Sportstätten im Konzept aufzunehmen, welche innerhalb eines Realisierungshorizont bis 10 Jahre liegen.

 

Es wird daher empfohlen, im Zuge der Aktualisierung der SSPL/SPEP gemeinsam mit dem Stadtrat die Auswahl der Objekte zu treffen, welche in einem Förder- und Finanzierungskonzept mit dem Realisierungshorizont bis 10 Jahre abgebildet werden sollen.

 

Bei Bestätigung dieser Verfahrensweise wird die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung der Sportstättenentwicklungsplanung (SPEP) und der Entwicklungsstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen wie oben beschrieben vorgenommen.

 

 

zu 2.

Die Erstellung einer „Entwicklungsstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen – Erstellung eines Förder– und Finanzierungskonzepts für sämtliche gedeckte und ungedeckte Sportanlagen“ wird durch das TMBJS nicht gefördert.

 

 

zu 3.

Eine Anmeldung zur Förderung wurde durch die Stadt am 21.07.2021 an das TMBJS eingereicht. Am 12.11.2021 erging vom TMBJS die Aufforderung zur Antragstellung.

(siehe Anlage 1: Aufforderung Antragstellung GFAW)

 

Jedoch kann die Stadt Eisenach ab dem 01.01.2022 keine Förderung mehr für die Aktualisierung der SSPL bzw. SPEP durch das TMBJS erhalten. Mit der Aufgabe der Kreisfreiheit (zum 01.01.2022) hat die Stadt Eisenach ihre Antragsberechtigung auf eine Förderung zur Erstellung bzw. Aktualisierung der SSPL bzw. SPEP verloren.

(Anlage 2: Richtlinie Sportstättenbau TStA Punkt 2.4)

 

 

 

zu 4.

Siehe zu 1.

 

 

 

zu 5.

Siehe zu 1.