Betreff
Sachstandsbericht zur Haushaltsplanung 2022
Vorlage
0874-BR/2022
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit deren Anlagen bis spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgabe waren alle mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten dazu aufgefordert, bis zum 30. Juli 2021 deren Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2022 einzureichen. Die Mittelanmeldungen wurden anschließend durch die Kämmerei erfasst und seither stets den aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

Planungsstand Verwaltungshaushalt

 

Am 04. November 2021 wurde der Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2022 den Fraktionsvorsitzenden des Eisenacher Stadtrates vorgestellt. Der Planungsstand stellte sich zum damaligen Zeitpunkt wie folgt dar:

 

 

Einnahmen Verwaltungshaushalt

83.023.028 €

Ausgaben Verwaltungshaushalt

86.921.808 €

Zuschussbedarf

- 3.898.780 €

 

Der zum damaligen Zeitpunkt dargestellte Arbeitsstand beinhaltete einnahmeseitig die Fusionshilfen nach § 9 Abs. 1 EisenachNGG i.H.v. 4.000 T€ sowie diese nach § 9 Abs. 2 Eisenach NGG i.H.v. 6.000 T€. Ausgabeseitig war die Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt von rd. 1.307 T€ sowie  die anteilige Weitergabe der Mittel nach § 9 Abs. 2 Eisenach NGG an den optimierten Regiebetrieb von rd. 3.370 T€ enthalten. Weiterhin war die an den Wartburgkreis abzuführende Kreisumlage mit rd. 17.593 T€ berücksichtigt.

 

Seither wurde weiter an dem Entwurf gearbeitet, dieser den aktuellen Entwicklungen angepasst sowie Haushaltsberatungen mit einzelnen Organisationseinheiten geführt.

 

In allen Einnahme-Hauptgruppen konnten zwischenzeitlich Verbesserungen erzielt werden:  HGr. 0 – Steuern und allgemeine Zuweisungen (+ 1.314 T€), HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (+271 T€), HGr. 2 – Sonstige Finanzeinnahmen (+3 T€).

 

Bei den Ausgabe-Hauptgruppen ergaben sich Verbesserungen in der HGr. 4 – Personalausgaben (-49 T€), in der HGr. 7 – Zuweisungen und Zuschüsse (- 615 T€) sowie in der HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben (- 1.050 T€). Demgegenüber steht eine Verschlechterung in den Hauptgruppen 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 365 T€).

 

Die wesentlichsten Veränderungen in der Hauptgruppe 0 sowie der Hauptgruppe 8 sind auf die folgenden Veranschlagungen zurückzuführen: 

 

HGr. 0

Auf Grundlage der Steuerschätzung 11/2021 wurde die Gemeindeanteile an Einkommens- und Umsatzsteuer nach oben korrigiert (+ rd. 717 T€).

 

Weiterhin konnte auf Grundlage einer Modellrechnung des Landes die Einnahme der Schlüsselzuweisung von 13.516.882 € auf 14.127.747 € angehoben werden.

 

HGr. 8

In Folge des Beschlusses des Kreistages zur Haushaltssatzung des Wartburgkreises vom 07. Dezember 2021 konnte die durch die Stadt Eisenach an den Wartburgkreis zu zahlende Kreisumlage von 17.593.160 € auf 16.544.400 € reduziert werden.

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushalts weisen zum 31.01.2022 folgenden Stand aus:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2022 (Stand 31.01.2022)

in €

0 - Steuern, allgemeine  Zuweisungen

66.885.696

1 - Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

13.995.296

2 – sonstige Finanzeinnahmen

3.670.180

Summe Einnahmen

84.551.172

 

 

4 – Personalausgaben

21.556.770

5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

9.185.193

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

35.570.104

8 – Sonstige Finanzausgaben

19.306.180

Summe Ausgaben

85.618.247

 

 

Zuschussbedarf

- 1.067.075

 

Um den bestehenden Fehlbetrag in der Planung i.H.v. 1.067.075 € weiter zu reduzieren, steht der Fachdienst Finanzen in engem Austausch mit den mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten um - auch unter Beachtung der vorläufigen Ergebnisse der Jahresrechnung 2021 – Einsparpotenziale zu generieren.

 

Planungsstand Vermögenshaushalt

 

Seitens der Fachämter wurden Maßnahmen für den investiven Teilhaushalt für das Jahr 2022 mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 41,7 Mio. € angemeldet, einnahmeseitig stehen diesem Ausgabebedarf geplante Mittel in Höhe von 19,9 Mio. € gegenüber. Die derzeitige Finanzierungslücke beläuft sich demnach auf rd. 21,7 Mio. €.

 

Die Anmeldung der Maßnahmen basiert auf dem Wissen um den Investitionsstau an Schulen, Straßen, Brücken sowie anderen Anlagen und Objekten und zeigt den dringenden Erhaltungsbedarf an städtischer Infrastruktur auf. Durch die Nichtumsetzung von Investitionen erhöht sich der Unterhaltungs- und letztlich auch der Investitionsbedarf überproportional.

 

Die Umsetzung aller angemeldeten Maßnahmen ist weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar, noch mit den derzeitigen personellen Ressourcen umsetzbar, so dass im nächsten Schritt die Priorisierung der Maßnahmen unabdingbar wird. Gemeinsam mit der Politik gilt es hier sich auf die notwendigsten neuen und im Haushalt 2022 zu realisierenden Maßnahmen zu verständigen. Die Priorisierung wurde federführend im Fachbereich 4 – Infrastruktur vorbereitet und soll zeitnah mit der Verwaltungsspitze final abgestimmt und danach im Ausschuss für Infrastruktur und Beteiligungen vorgelegt werden.

 

Da sich der Vermögenshaushalt wie auch in den letzten Jahren nicht selbst finanzieren wird, ist dieser zum Ausgleich auf eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt angewiesen. Insofern schließt sich hier der Kreis zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2022.

 

Um den Haushalt 2022 möglichst zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen zu können, ist weiterhin an der Herstellung des Haushaltsausgleichs bzw. der Reduzierung des Fehlbetrags zu arbeiten. Daneben sind in den kommenden Wochen zusätzlich Gespräche mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geplant.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird über den aktuellen Sachstand zur Haushaltsplanung informiert.