Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit deren Anlagen
bis spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgabe
waren alle mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten dazu aufgefordert,
bis zum 30. Juli 2021 deren Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2022
einzureichen. Die Mittelanmeldungen wurden anschließend durch die Kämmerei
erfasst und seither stets den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Planungsstand
Verwaltungshaushalt
Am 04. November 2021 wurde der Entwurf des
Verwaltungshaushaltes 2022 den Fraktionsvorsitzenden des Eisenacher Stadtrates
vorgestellt. Der Planungsstand stellte sich zum damaligen Zeitpunkt wie folgt dar:
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Einnahmen Verwaltungshaushalt |
83.023.028 € |
Ausgaben Verwaltungshaushalt |
86.921.808 € |
Zuschussbedarf |
- 3.898.780 € |
Der zum damaligen
Zeitpunkt dargestellte Arbeitsstand beinhaltete einnahmeseitig die
Fusionshilfen nach § 9 Abs. 1 EisenachNGG i.H.v. 4.000 T€ sowie diese nach § 9
Abs. 2 Eisenach NGG i.H.v. 6.000 T€. Ausgabeseitig war die Pflichtzuführung an
den Vermögenshaushalt von rd. 1.307 T€ sowie
die anteilige Weitergabe der Mittel nach § 9 Abs. 2
Eisenach NGG an den optimierten Regiebetrieb von rd. 3.370 T€ enthalten.
Weiterhin war die an den Wartburgkreis abzuführende Kreisumlage mit rd. 17.593
T€ berücksichtigt.
Seither wurde weiter
an dem Entwurf gearbeitet, dieser den aktuellen Entwicklungen angepasst sowie
Haushaltsberatungen mit einzelnen Organisationseinheiten geführt.
In allen
Einnahme-Hauptgruppen konnten zwischenzeitlich Verbesserungen erzielt
werden: HGr. 0 – Steuern und allgemeine Zuweisungen (+ 1.314 T€), HGr. 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (+271 T€), HGr. 2 – Sonstige
Finanzeinnahmen (+3 T€).
Bei den
Ausgabe-Hauptgruppen ergaben sich Verbesserungen in der HGr. 4 –
Personalausgaben (-49 T€), in der HGr. 7
– Zuweisungen und Zuschüsse (- 615 T€) sowie in der HGr. 8 – Sonstige Finanzausgaben (-
1.050 T€). Demgegenüber steht eine Verschlechterung in den Hauptgruppen
5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (+ 365 T€).
Die wesentlichsten
Veränderungen in der Hauptgruppe 0 sowie der Hauptgruppe 8 sind auf die
folgenden Veranschlagungen zurückzuführen:
HGr. 0 |
Auf Grundlage der
Steuerschätzung 11/2021 wurde die Gemeindeanteile an Einkommens- und
Umsatzsteuer nach oben korrigiert (+ rd. 717 T€). Weiterhin konnte
auf Grundlage einer Modellrechnung des Landes die Einnahme der
Schlüsselzuweisung von 13.516.882 € auf 14.127.747 € angehoben werden. |
HGr. 8 |
In Folge des
Beschlusses des Kreistages zur Haushaltssatzung des Wartburgkreises vom 07.
Dezember 2021 konnte die durch die Stadt Eisenach an den Wartburgkreis zu
zahlende Kreisumlage von 17.593.160 € auf 16.544.400 € reduziert werden. |
Die Einnahme- und
Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushalts weisen zum 31.01.2022 folgenden
Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2022 (Stand 31.01.2022) in € |
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0 - Steuern, allgemeine Zuweisungen |
66.885.696 |
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1 - Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
13.995.296 |
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2 – sonstige Finanzeinnahmen |
3.670.180 |
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Summe
Einnahmen |
84.551.172 |
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4 – Personalausgaben |
21.556.770 |
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5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
9.185.193 |
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7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
35.570.104 |
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8 – Sonstige Finanzausgaben |
19.306.180 |
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Summe
Ausgaben |
85.618.247 |
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Zuschussbedarf |
- 1.067.075 |
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Um den bestehenden
Fehlbetrag in der Planung i.H.v. 1.067.075 € weiter zu reduzieren, steht der
Fachdienst Finanzen in engem Austausch mit den mittelbewirtschaftenden
Organisationseinheiten um - auch unter Beachtung der vorläufigen Ergebnisse der
Jahresrechnung 2021 – Einsparpotenziale zu generieren.
Planungsstand
Vermögenshaushalt
Seitens der
Fachämter wurden Maßnahmen für den investiven Teilhaushalt für das Jahr 2022
mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 41,7 Mio. € angemeldet, einnahmeseitig
stehen diesem Ausgabebedarf geplante Mittel in Höhe von 19,9 Mio. € gegenüber. Die derzeitige Finanzierungslücke beläuft
sich demnach auf rd. 21,7 Mio. €.
Die Anmeldung der
Maßnahmen basiert auf dem Wissen um den Investitionsstau an Schulen, Straßen,
Brücken sowie anderen Anlagen und Objekten und zeigt den dringenden
Erhaltungsbedarf an städtischer Infrastruktur auf. Durch die Nichtumsetzung von
Investitionen erhöht sich der Unterhaltungs- und letztlich auch der
Investitionsbedarf überproportional.
Die Umsetzung aller
angemeldeten Maßnahmen ist weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Stadt vereinbar, noch mit den derzeitigen personellen Ressourcen umsetzbar, so
dass im nächsten Schritt die Priorisierung der Maßnahmen unabdingbar wird.
Gemeinsam mit der Politik gilt es hier sich auf die notwendigsten neuen und im
Haushalt 2022 zu realisierenden Maßnahmen zu verständigen. Die Priorisierung
wurde federführend im Fachbereich 4 – Infrastruktur vorbereitet und soll
zeitnah mit der Verwaltungsspitze final abgestimmt und danach im Ausschuss für
Infrastruktur und Beteiligungen vorgelegt werden.
Da sich der
Vermögenshaushalt wie auch in den letzten Jahren nicht selbst finanzieren wird,
ist dieser zum Ausgleich auf eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
angewiesen. Insofern schließt sich hier der Kreis zum aktuellen Planungsstand
des Verwaltungshaushaltes 2022.
Um den Haushalt 2022
möglichst zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen zu
können, ist weiterhin an der Herstellung des Haushaltsausgleichs bzw. der
Reduzierung des Fehlbetrags zu arbeiten. Daneben sind in den kommenden Wochen
zusätzlich Gespräche mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde geplant.
Mit dieser
Berichtsvorlage wird über den aktuellen Sachstand zur Haushaltsplanung
informiert.