Betreff
Anfrage der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Ladestationen für E-Mobilität in Eisenach und Nutzung von Förderprogrammen
Vorlage
AF-0227/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Beteiligt sich die Stadt Eisenach an den Förderprogrammen (KfW-439 und KfW-441) der KfW-Bank zur Errichtung von E-Ladestationen?

2.       Gibt es bei der SWG ein Konzept für eine E-Ladestruktur für die Mieter und Mieterinnen für die zukünftig schnell wachsende E-Mobilität?

3.       Welche Pläne hat die Stadt Eisenach für eine Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität und die dazugehörige Struktur von E-Ladestationen auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

4.       Zurzeit gibt es nach unserer Kenntnis in Eisenach noch keine E-Schnellladeplätze. Wann und wo sind für Eisenach erste Schnellladestationen vorgesehen, die insbesondere für den Tourismus wichtig sind?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es ist nicht Aufgabe der Stadt, parallel zu privaten Anbietern (u.a. EVB) als Betreiber von E-Ladestationen aufzutreten. Vielmehr liegt es in Verantwortung der privaten Betreiber, sich an den Förderprogrammen zu beteiligen und Mittel zu beantragen.

 

zu 2.

Bislang gab es kaum Nachfrage. Bei neu einzurichtenden Stellplätzen, spez. Tiefgaragen, ist E-Mobilität vorgesehen. Im Rahmen der aktuell anstehenden Fortschreibung des Strategiekonzeptes der SWG wird die Aufnahme eines Punktes „eLadestruktur/ eMobilität“ geprüft und beraten.

 

zu 3.

Im Fuhrpark der Stadt Eisenach befinden sich derzeit schon insgesamt 8 Elektrofahrzeuge.

Davon 5 in Klasse M (PKW) und 3 in Klasse N (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen). Bis 2025 sollen weitere Elektrofahrzeuge hinzukommen, die bisherige Verbrennerfahrzeuge sukzessive ablösen. Die Investitionskosten sind im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen jedoch unbedingt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Vorab ist außerdem unbedingt der Ausbau der Netze und Ladestationen voranzutreiben.
Dazu soll mit der EVB ein gemeinsames Konzept zur Ladeinfrastruktur erstellt werden, welches auch die notwendigen Investitionskosten wiederspiegelt.

 

Aus finanziellen Gründen sind Ladestationen nur für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nicht umsetzbar.

 

zu 4.

Wir verweisen auf das Schnellladegesetz des Bundes, welches seit 1. Juli 2021 in Kraft ist. Ziel ist es, die Bereitstellung einer flächendeckenden Infrastruktur für das schnelle Laden reiner Batterieelektrofahrzeuge zu gewährleisten. In einem ersten Schritt  werden 1.000 Schnellladestandorte für den Mittel- und Langstreckenverkehr ausgeschrieben. Eisenach wird zukünftig über 2 Standorte mit je 12 Schnellladern (mindestens 200 kW) verfügen. Der Bedarf darüber hinaus müsste gemeinsam mit der EVB durch ein Ladeinfrastrukturkonzept ermittelt werden. Die Stadtverwaltung befindet sich darüber im Gespräch mit der EVB.