I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die öffentliche Widmung des Parkplatzes „Hohe Sonne“, Gemarkung Eisenach, Flur 101, Flurstück 9875/3, nach Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
II.
Begründung:
Öffentliche Straßen i.S.d. § 2 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Parkplätze sind nach § 3 Abs. 4 ThürStrG sonstige öffentliche Straßen, die einen auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind (hier Aufnahme des ruhenden Verkehrs). Sie zählen zu den öffentlichen Straßen.
Sie sind deshalb wie Fahrstraßen gemäß § 6 ThürStrG durch die Gemeinde zu widmen. Der hier in Rede stehende Parkplatz liegt auf dem Grundstück Gemarkung Eisenach, Flur 101, Flurstück 9875/3, Am oberen Annatal, was Eigentum der Stadt Eisenach ist.
Die Widmung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 ThürStrG in Form der Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Wegerechts erhalten.
Träger der Straßenbaulast gemäß § 47 Abs. 2 ThürStrG ist die Gemeinde, hier also die Stadt Eisenach.
Lage |
Flur |
Flurstücksnummer |
Fläche |
Nutzung |
Eigentümer |
Am oberen
Annatal |
101 |
9875/3 |
Bereich der
Verkehrsfläche |
Parkplatz |
Stadt
Eisenach |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Flurkarte
Anlage 2 - Luftbild