Betreff
Umsetzung des gemeinsamen Antrages der Die Linke und FDP Stadtratsfraktion - Prüfauftrag zur Sanierung der Jahnsporthalle/Neubau einer Einfeld- bzw. Zweifeldsporthalle (0526-AT/2021); hier Zwischenbericht zur Umsetzung
Vorlage
0879-BR/2022
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der gemeinsame Antrag der DIE LINKE- und der FDP-Stadtratsfraktion beinhaltete die Frage nach einem Überblick über die Kosten einer Sanierung der Halle im Bestand inklusive des Anbaus.

 

Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 zum 05.02.2020 wurden für den neu zu errichtenden Anbau an der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle Kosten in Höhe von brutto 1.547.796,94 Euro nach DIN 276 ermittelt. Für die Sanierung der Bestandshalle wurde eine solche Planungstiefe noch nicht erreicht. Nach ersten Erkenntnissen muss für die Bestandshalle mit einem Kostenrahmen von mindestens 995.000 Euro ausgegangen werden (Grobkostenprognose Stand 04/2021).

 

Die Prüfung, welche der Grundstücke der Stadt oder der SWG mbH sich für die Bebauung mit einer Ein- beziehungsweise Zweifeldsporthalle eignen, soll im Zuge der Aktualisierung der Spiel- und Sportstättenleitplanung erfolgen. Die Aktualisierung wird hierbei in enger Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere dem Stadtrat, in 2022 durchgeführt. Darüber hinaus ist aufgrund der Fusion seit dem 01.01.2022 eine Abstimmung mit dem Wartburgkreis notwendig.

Gefragt wurde außerdem nach den Fördermöglichkeiten/Eigenanteil der Stadt für beide Maßnahmen. Für den Anbau der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle wurden beim TMBJS Fördermittel beantragt (04.02.2020) und beschieden (24.07.2020).
Fördermittel: 619.118,78 Euro, Eigenmittel: 928.678,19 Euro.

 

Eine Anfrage (21.04.2021) beim TMBJS bezüglich der Förderfähigkeit der Sanierung der Bestandshalle wurde negativ beantwortet (07.05.2021).

 

Ein Neubau einer Ein- beziehungsweise Zweifeldsporthalle kann für eine mögliche Förderung beim TMBJS angemeldet werden. Voraussetzung für die Anmeldung auf Fördermittel ist jedoch zwingend die vorherige Aufnahme und Eingliederung der Ein- beziehungsweise Zweifeldhalle in der Spiel- und Sportstättenleitplanung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, da das Förderprogramm regelmäßig überzeichnet ist.