Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Investitionsbedarf an den Schulen
Vorlage
AF-0228/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach?

2.       Wie hoch ist der jeweilige Investitionsbedarf der unter Punkt 8 der Schulnetzplanung gelisteten Maßnahmen? (Bitte Einzelaufstellung von 1 bis 8)


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Gesamtinvestitionsbedarf der Schulen wird mit Verweis auf die im Entwurf zur Schulnetzplanung vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zuzüglich weiterer darüber hinausgehender baulicher Maßnahmen (z. Bsp. Umgestaltung KG im Elisabethgymnasium ca. 850.000 € und Dachgeschossausbau der Georgenschule ca. 650.000 €) mit ca. 16,7 Mio. €    veranschlagt. Bei der geschätzten Gesamtinvestitionssumme wird von einem Förderanteil in Höhe von ca. 9,56 Mio. Euro ausgegangen.

 

zu 2.

Unter der Überschrift: „Wesentliche Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach“ von Punkt 8. im Entwurf der Schulnetzplanung wurden Baumaßnahmen aufgeführt, die

 

·           bereits durch den Stadtrat beschlossen wurden, als Einzelmaßnahme regelmäßig einen finanziellen Umfang umfasst, welcher die jährliche Schulinvestitionspauschale übersteigt,  deren Umsetzung bereits z. Bsp. mit Planungsleistungen begonnen haben und deren Umsetzung in den Planungszeitraum der neuen Schulnetzplanung fällt. Dies betrifft die baulichen Maßnahmen unter den Punkten: 1. bis 3.

Finanzierung durch Bundes- und Landesfördermittel sowie städtische Mittel. Kosten gemäß aktueller Kostenschätzung:

Punkt 1.:    ca. 7 Mio. € unter Inanspruchnahme einer 66,6 % Förderquote

Punkt 2.:  341.600 € unter Inanspruchnahme einer 90,0 % Förderquote

Punkt 3.:  798.000 € unter Inanspruchnahme einer 22,8 % Förderquote

 

·           im Rahmen der erfolgten Vorgespräche mit den Schulen vorgebracht wurden und deren Umsetzung im Planungszeitraum der neuen Schulnetzplanung durch die Verwaltung befürwortet wird. Dies betrifft die baulichen Maßnahmen unter den Punkten: 4. und 7.

Finanzierung soll durch Bundes- bzw. Landesfördermittel inkl. ggf. eine städtischen Eigenanteils erfolgen. Kosten gemäß einfacher Kostenschätzung:

Punkt 4.: ca. 5.000.000 € unter geplanter Inanspruchnahme einer 66,6 % Förderquote

Punkt 7.: ca. 1.200.000 € unter geplanter Inanspruchnahme einer 90 %- 100 % Förderquote

 

 

·           bereits mit Teilabschnitten begonnen wurden und im Sinne einer geordneten Fertigstellung fortgesetzt werden sollen. Dies betrifft die baulichen Maßnahmen unter den Punkten: 5. und 6.

Finanzierung weitestgehend über die Mittel der Schulinvestitionspauschale. Kosten gemäß einfacher Kostenschätzung:

Punkt 5.: Schulhof Scholl-Schule 200.000 € u. Wartburgschule 250.000 €

Punkt 6.: Dachsanierung 300.000 €, Fassadensanierung 120.000 €

 

 

·           als langfristig erwogene Zielplanung und mit erheblichem z. Bsp. finanziellen, strukturellen und schulorganisatorischen Auswirkungen verbunden Maßnahme, welche vor der Einleitung weiterer Schritt einer umfassenden Untersuchung unterzogen werden soll. Dies betrifft die bauliche Maßnahme unter dem Punkt: 8.

Finanzierungsgesamtumfang soll im Rahmen einer Studie ermittelt werden. Zunächst nur die Kosten die Studie.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aller Gremien, Behörden, Schulträger und sonstigen Beteiligten zum vorgelegten Entwurf der Schulnetzplanung kann es noch zu Veränderungen bei den aufgeführten Baumaßnahmen ggf. hinsichtlich Umfang und Kosten kommen. Grundsätzlich sollen zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen Fördermittel eingesetzt bzw. der Einsatz von Fördermitteln und –möglichkeiten geprüft werden. Um diese beantragen zu können, ist jedoch eine Verankerung der zur Förderung beabsichtigten Maßnahmen im Schulnetzplan erforderlich.

 

Der abschließende Beschlussentwurf zur Schulnetzplan im April wird Angaben zu den Kosten der Maßnahmen enthalten.