Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Klimaschutzkonzept
Vorlage
AF-0229/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Bei wem wird der Entwurf des Konzeptes bis 28.02.2022 eingereicht?

2.       Erhält der Stadtrat bis zur Einreichung (28.02.22) Kenntnis über den Inhalt des einzureichenden Konzeptes? (Wenn nein, warum nicht?)

3.       Ist davon auszugehen, dass das „finale Klimaschutzkonzept“ bis zum 31.08. 2022 vom Stadtrat beschlossen und hernach (31.08.2022) eingereicht wird? (Wenn nein, warum nicht?)

4.       Welche ersten Maßnahmen des Konzeptes sollen bis zum 28.02.2023 umgesetzt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Gemäß den Förderbestimmungen zum Klimaschutzkonzept ist zwölf Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes beim Projektträger eine Entwurfsfassung zum Klimaschutzkonzept einzureichen. Dabei muss mindestens eine Gliederungsübersicht vorgelegt werden, um dem Projektträger einen Einblick zum Aufbau und den Inhalten des Konzeptes zu ermöglichen. Dieser erste Entwurf wird bis zum 28.02.2022 dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht.

 

 

zu 2.

Wie unter Punkt 1 beschrieben, handelt es sich bei dem beim Projektträger einzureichenden Entwurf derzeit nur um einen ersten groben Überblick zum Aufbau und Inhalt des Konzeptes.

Derzeit werden die einzelnen Abschnitte des Konzeptes noch ausformuliert und vor allem an der Erarbeitung der Maßnahmenblätter für das Handlungsprogramm gearbeitet, welches eines der Kernelemente des Klimaschutzkonzeptes darstellen wird. Dazu werden u.a. die eingegangenen Beiträge aus der interaktiven Ideenkarte zum Klimaschutz ausgewertet.

Ziel ist es bis Mitte März den Maßnahmenkatalog soweit ausformuliert zu haben, um diesen Entwurf in dem nächsten Sachstandsbericht zum Klimaschutzkonzept als Berichtsvorlage im April einzureichen.

Als Anlage erhalten Sie einen Auszug aus dem Klimaschutzkonzept mit dem Inhaltsverzeichnis sowie einem Maßnahmenblatt aus dem Handlungsfeld Klima- und Umweltbildung, um einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie das Konzept und der Maßnahmenkatalog aufgebaut werden.

 

 

zu 3.

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, den finalen Entwurf des gesamten Klimaschutzkonzeptes ab Mai in den entsprechenden Ausschüssen vorzustellen, um eine Beschlussvorlagen spätesten für den Stadtrat am 04. Juli vorbereiten zu können, so dass der erforderliche Umsetzungsbeschluss bis Ende August vorliegt und fristgerecht beim Projektträger eingereicht werden kann. Zudem ist ein Umsetzungsbeschluss durch den Stadtrat Voraussetzung für die Beantragung eines geförderten Anschlussvorhabens zur Umsetzungsbegleitung, so dass der Zeitplan nach Möglichkeit eingehalten werden sollte. Somit ist derzeit davon auszugehen, dass das finale Klimaschutzkonzept bis zum 31.08.2022 eingereicht wird.

 

 

zu 4.

Gemäß den Förderbestimmungen sind bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes am 28.02.2023 erste Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept in die Umsetzung zu bringen. Die umzusetzenden Maßnahmen werden sich aus der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm des Klimaschutzkonzeptes ergeben. Derzeit laufen neben der Erarbeitung und Ausformulierung der einzelnen Maßnahmen bereits vorbereitende Schritte, um nach dem erforderlichen Umsetzungsbeschluss durch den Stadtrat zeitnah mit den Projekten starten zu können. Einen Abschluss der ersten Maßnahmen bis zum 28.02.2023 ist hingegeben nicht umsetzbar, da es sich in der Regel um langfristigere Projekte handelt und teilweise für die Umsetzung noch die entsprechenden Fördermittel zu beantragen und die entsprechenden Zuwendungsbescheide abzuwarten sind.

 

Anlagenverzeichnis

 

Auszug IKSK