II. Fragestellung
1.
Bei wem
wird der Entwurf des Konzeptes bis 28.02.2022 eingereicht?
2.
Erhält
der Stadtrat bis zur Einreichung (28.02.22) Kenntnis über den Inhalt des
einzureichenden Konzeptes? (Wenn nein, warum nicht?)
3.
Ist
davon auszugehen, dass das „finale Klimaschutzkonzept“ bis zum 31.08. 2022 vom
Stadtrat beschlossen und hernach (31.08.2022) eingereicht wird? (Wenn nein,
warum nicht?)
4. Welche ersten Maßnahmen des Konzeptes sollen bis zum 28.02.2023 umgesetzt werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Gemäß den
Förderbestimmungen zum Klimaschutzkonzept ist zwölf Monate nach Beginn des
Bewilligungszeitraumes beim Projektträger eine Entwurfsfassung zum
Klimaschutzkonzept einzureichen. Dabei muss mindestens eine
Gliederungsübersicht vorgelegt werden, um dem Projektträger einen Einblick zum
Aufbau und den Inhalten des Konzeptes zu ermöglichen. Dieser erste Entwurf wird
bis zum 28.02.2022 dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
gGmbH eingereicht.
zu 2.
Wie unter Punkt 1
beschrieben, handelt es sich bei dem beim Projektträger einzureichenden Entwurf
derzeit nur um einen ersten groben Überblick zum Aufbau und Inhalt des
Konzeptes.
Derzeit werden die
einzelnen Abschnitte des Konzeptes noch ausformuliert und vor allem an der
Erarbeitung der Maßnahmenblätter für das Handlungsprogramm gearbeitet, welches eines
der Kernelemente des Klimaschutzkonzeptes darstellen wird. Dazu werden u.a. die
eingegangenen Beiträge aus der interaktiven Ideenkarte zum Klimaschutz
ausgewertet.
Ziel ist es bis
Mitte März den Maßnahmenkatalog soweit ausformuliert zu haben, um diesen
Entwurf in dem nächsten Sachstandsbericht zum Klimaschutzkonzept als
Berichtsvorlage im April einzureichen.
Als Anlage erhalten Sie einen Auszug aus dem Klimaschutzkonzept mit dem Inhaltsverzeichnis sowie einem Maßnahmenblatt aus dem Handlungsfeld Klima- und Umweltbildung, um einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie das Konzept und der Maßnahmenkatalog aufgebaut werden.
zu 3.
Der aktuelle
Zeitplan sieht vor, den finalen Entwurf des gesamten Klimaschutzkonzeptes ab
Mai in den entsprechenden Ausschüssen vorzustellen, um eine Beschlussvorlagen
spätesten für den Stadtrat am 04. Juli vorbereiten zu können, so dass der
erforderliche Umsetzungsbeschluss bis Ende August vorliegt und fristgerecht
beim Projektträger eingereicht werden kann. Zudem ist ein Umsetzungsbeschluss
durch den Stadtrat Voraussetzung für die Beantragung eines geförderten
Anschlussvorhabens zur Umsetzungsbegleitung, so dass der Zeitplan nach
Möglichkeit eingehalten werden sollte. Somit ist derzeit davon auszugehen, dass
das finale Klimaschutzkonzept bis zum 31.08.2022 eingereicht wird.
zu 4.
Gemäß den
Förderbestimmungen sind bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes am 28.02.2023
erste Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept in die Umsetzung zu
bringen. Die umzusetzenden Maßnahmen werden sich aus der Priorisierung der
einzelnen Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm des Klimaschutzkonzeptes ergeben.
Derzeit laufen neben der Erarbeitung und Ausformulierung der einzelnen
Maßnahmen bereits vorbereitende Schritte, um nach dem erforderlichen Umsetzungsbeschluss
durch den Stadtrat zeitnah mit den Projekten starten zu können. Einen Abschluss
der ersten Maßnahmen bis zum 28.02.2023 ist hingegeben nicht umsetzbar, da es
sich in der Regel um langfristigere Projekte handelt und teilweise für die Umsetzung
noch die entsprechenden Fördermittel zu beantragen und die entsprechenden
Zuwendungsbescheide abzuwarten sind.
Anlagenverzeichnis
Auszug IKSK