Betreff
Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr innerhalb des Eisenacher Liniennetzes
Vorlage
0897-AT/2022
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsrates wirken auf die Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr für alle Linien des Eisenacher Stadtverkehrs hin.

2.       Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Sozialleistungen im Sinne des SGB II ( Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und Leistungen nach dem SGB XII ( Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ) erhalten, die weiteren Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und der Bundesausbildungshilfe (BAB) und aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

3.       Das Sozialticket berechtigt zum Erwerb von allen Ticketoptionen um einen 50 % geminderten Tarifsatz. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf Antrag ausgestellt.

4.       Die notwendigen Regelungen sind von der Stadtverwaltung zu erarbeiten, einschließlich einer Trendberechnung über den zu erwartenden Mitleistungsanteil der Stadt Eisenach, und dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.