I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle im Bereich des Fachdienstes – Schulverwaltung im Umfang von 1,0 VBE zur Erfüllung der erheblich gestiegenen Anforderungen im IT-Bereich der Schulen.


II. Begründung:

 

Die qualitativ und quantitativ rasant steigenden Anforderungen im Aufgabenbereich der schulischen IT-Infrastruktur von der Beschaffung, der Implementierung neuer Geräte und Technik bis hin zur stabilen und sicheren Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes durch Administration, Wartung und Support sowie den damit verbunden konzeptionellen Aufgaben sind ohne zusätzliche personelle Ressourcen im entsprechenden Fachbereich nicht mehr in ausreichendem Maße zu gewährleisten.

 

Bereits vor dem Beginn der Umsetzung des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 verfügte der Schulverwaltungsbereich über ca. 640 IT-Geräte (PC, Laptop, Tablets, Server, Drucker, Touchboards, Speichersysteme) und gewährleistete den stabilen und sicheren Betrieb von LAN-Netzwerken in allen Schulen sowie von schulweitem WLAN in fünf weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, um die vorhandenen mobilen Endgeräten effektiv einsetzen zu können. Um diesen kontinuierlich steigenden Aufgaben gerecht zu werden, erfolgte im Oktober 2020 die Besetzung einer zweiten IT-Personalstelle im  IT-Bereich der Schulen.

 

Mit dem Beginn der Umsetzung der Maßnahmen des DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 mit insgesamt 6 Förderteilen sowie 2 thüringenspezifischen Fördermaßnahmen ab Mitte 2020 gewann der Prozess der Digitalisierung der Schulen der Stadt Eisenach sichtbar mehr Dynamik. Im Jahr 2021 wurden zusätzlich 665 mobile Endgeräte sowie zum Beginn diesen Jahres weitere 736 mobile Endgeräte, insgesamt ca. 1.400 mobile Endgeräte (302 Geräte für übergegangene Schulen), über verschiedene Teile des DigitalPakts beschafft, zum Einsatz vorbereitet, an die Schulen übergaben  und betrieben.

 

Ferner wird voraussichtlich zum Mitte 2022 das gemeinsame Rechenzentrum des Landratsamtes Schmalkalden-Meinigen, des Landratsamtes Wartburgkreis sowie der Stadt Eisenach in Betrieb gehen. Die Stadt Eisenach wird auf dieser gemeinsamen digitalen Basis ihre Schulen zentral mit Rechenleistungen und Anwendungen versorgen. Alle Schulen/Schulstandorte sind sukzessive vom derzeit Stand mit dezentralen Serverstandorten in das zentrale Rechenzentrum zu integrieren. Die hierfür notwendige Schnittstelle zum Rechenzentrum sowie zu den einzelnen Schulstandorten ist u. a. hinsichtlich Netzwerk- und Serverleistungen ist zu besetzten. Die hierfür erforderlichen fachlichen Qualifikationen und personellen Ressourcen sind nicht vorhanden.

 

Neben dem Vorgenannten sollen die Schulen im weiteren Prozess der Digitalisierung mit weiteren mobilen Endgeräte sowie generell mit neuen Präsentationsgeräten mit und ohne Touchfunktion umfangreich ausgestattet werden. Im Zuge der Digitalisierung soll auch das Druck- und Kopiermanagement restrukturiert werden.

 

Das dargestellte Aufgabenspektrum stellt einen wesentlichen Ausschnitt der bestehenden und weiter anwachsenden Aufgaben dar, ist jedoch bei weitem nicht abschließend. Mit den zwei aktuell damit beauftragten Mitarbeitern ist das Aufgabenspektrum  weder Quantitativ noch Qualitativ zu bewältigen. Es wird deshalb vorgeschlagen eine weitere Personalstelle im Bereich der Schul-IT einzurichten.

 

Von einer durchschnittlichen Eingruppierung/Zuordnung zu den Erfahrungsstufen in der Entgeltgruppe 10 ausgehend, ist aktuell mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 64.200 Euro zu rechnen. Zur Deckung zusätzlicher Personalkosten im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Schulen wurde eine zweckgebundene Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geschlossen (Anlage 1), welche der Stadt Eisenach eine jährliche Zuweisung in Höhe von ca. 69.000 Euro ermöglicht. Ergänzend dazu können diese Kosten auch aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, Teil V finanziert werden. Hierfür steht der Stadt Eisenach ein Gesamtbudget in Höhe von ca. 299.550 Euro zur Verfügung (Anlage 2 und 3).


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 –    Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden Thüringens und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Anlage 2 –    DigitalPakt-Richtlinie

Anlage 3 -     Anlage 1 zum Teil V der DigitalPakt-Richtlinie