Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Karlsplatz
Vorlage
AF-0232/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wurden die in den BV 0754-StR/2017 genannten Kosten entsprechend der heutigen anzunehmenden Kosten angepasst? (Wenn ja, wie stellen diese sich aktuell. dar?)

2.       Welche technischen Lösungen sind möglich, um den Löbersbach gemäß des Antrages als „permanenten und nicht nur temporärer Wasserlauf auf dem Karlsplatz entstehen“ zu lassen?

3.       Welche fachliche Stellungsnahme gibt es seitens des TAV, diesen Antrag „permanenter Wasserlauf“ zu realisieren bzw. wurde durch Herrn Dr. Kliebisch, als stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und Mitglied der neuen BI diese geplante Veränderung des Wasserlaufs mit Herrn Kahlenberg und Herrn Sauer geprüft/thematisiert? (Wenn ja, welche Aussagen gibt dazu seitens des TAV?)

4.       Besteht seit nach Verstreichen von 5 Jahren noch immer die Möglichkeit, die aktuellen, angepassten Kosten über die Städtebauförderung aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ mit einem Zuschuss von 80% zu fördern? (Wenn nein, warum nicht?)

5.       Da der von der Oberbürgermeisterin genannte Zeitplan seit Jahren hinfällig ist und seit längerer Zeit nicht aktualisiert wurde: Wie sieht der gegenwärtige Zeitplan zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen/Bauabschnitte aus?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nein, bisher noch nicht im Detail. Die Kostenberechnung seitens des Planungsbüros für den

überarbeiteten Entwurf steht noch aus, für Teilbereiche liegen aktuelle Kosten vor.

 

zu 2.

Um den Löbersbach auf den Karlsplatz zu verlegen gibt es keine technische Lösung. 4 Meter Sohltiefe sind baulich und ökologisch nicht auszugleichen. Ein permanenter Wasserfluss in dem angedeuteten Löbersbach kann nicht gewährleistet werden, da die Verwendung von Trinkwasser nötig wäre. Die nötige Wassermenge kann dem Gewässer 2. Ordnung nicht entnommen werden. Bei Normalwasser hat der Löbersbach durchschnittlich 9 cm Wassertiefe in der Niedrigwasserrinne, dies reicht nicht aus um über eine Pumpe den künstlichen Bach zu bespeisen. Trotz oder auch wegen der Verrohrung weist der Löbersbach einen hohen Bestand an Lebewesen auf. Vor allem Schwärme von Jungfischen finden Schutz und offenbar genug Nahrung. Eine temporäre Versorgung mit Regenwasser aus einer Regenrückhaltung wird derzeit geprüft, auch hinsichtlich des zu erwartenden hohen Wartungsaufwands samt Folgekosten und den nötigen Anpassungen der Oberflächengestaltung. Von einem direkten Anschluss der sandgeschlämmten Decke an die wasserführende Rinne ist abzuraten, es werden zusätzliche Pflasterflächen neben dem Wasserlauf nötig.

 

zu 3.

Es gibt derzeit keine konkreten Aussagen zur möglichen Umsetzung, da noch kein Vorschlag unterbreitet werden konnte.

 

zu 4.

Das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist 2019 seitens des Bundes ausgelaufen und wurde durch das Programm „Lebendige Zentren“ ab 2020 ersetzt. Die Stadt Eisenach ist mit dem Gebiet „Historische Altstadt“ auf Basis der Erhaltungsatzung „Innenstadt“ in das Programm aufgenommen worden. Die Förderquote liegt z. Z auch hier bei 80%. Die Umgestaltung des Karlsplatzes ist auch in diesem Programm förderfähig. Eine Finanzierung ist jedoch von einer Kontingentzuteilung seitens des Bundes und Landes für Eisenach abhängig. Diese ist 2021 jedoch nur sehr gering ausgefallen. Fördermittel für den Karlsplatz sind mit dem Jahresantrag 2022 wieder neu beantragt.

 

zu 5.

Durch die Kürzung des Fördermittelkontingentes für 2022 konnte die Finanzierung zum Zeitpunkt der Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt (Nikolaigarten und Bereich Ärztedenkmal) nicht sichergestellt und damit nicht durchgeführt werden. Die neue Abfolge sieht vor, den Nikolaigarten 2022, den Bereich Ärztedenkmal 2023 und  die Altlastensanierung 2024 zu realisieren. Alle weiteren Abschnitte sind von der Sanierung des Löbersbach abhängig.