hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Herrn Christoph Ihling, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung Herr Andreas Neumann bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 02.03.2022 hat Herr Christoph Ihling sein Aufsichtsratsmandat in der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.
Gem. § 9 Abs. 1 werden die Mitglieder dabei nach § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.
Am 14.03.2022 hat die CDU-Fraktion Herrn Andreas Neumann als Nachfolger benannt.