Betreff
Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen der Stadt Eisenach für den Haushalt 2022
Vorlage
0922-IBR/2022
Art
Beschlussvorlage IBWT

I. Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung beschließt:

Die Aufnahme der Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2022 als Empfehlung gegenüber dem Stadtrat.

 


II. Begründung

 

Vor Einbringung des Haushalts 2022 befasst sich der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates federführend mit der Prioritätensetzung der infrastrukturellen Maßnahmen in der Stadt Eisenach und empfiehlt diese dem Stadtrat.

 

Die Maßnahmen sind nach den bekannten Kriterien wie Sicherheit/technische Notwendigkeit, Pflichtaufgabe/Bedeutung, Fördermittelerhalt, Anmeldehäufigkeit sowie interne politische Prioritätensetzung priorisiert. Zusätzlich wird erstmalig auf Grund der wandelnden aktuellen Herausforderungen das Kriterium Nachhaltigkeit/Klimaschutz betrachtet. 

 

Im Vermögenshaushalt 2022 sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Maßnahmen beginnend ab laufender Nummer 1 bis Nummer 37 gemäß der in Anlage 1 beigefügten „Kurzfassung Prioritätenliste IBR“  soweit wie möglich aufgenommen werden. Für die Haushaltsaufstellung ist zu beachten, dass weitere, zwingend erforderliche Maßnahmen wie z. B. die Tilgung von Krediten, ein Zuschuss an die EWT oder Ausgaben zur Anschaffung erforderlicher IT in dieser vorliegenden Prioritätenreihung nicht enthalten sind.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1_Kurzfassung Prioritätenliste IBR

Anlage 2_Prioritätenreihung mit laufenden Maßnahmen Version IBR