Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - VUW
Vorlage
AF-0237/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Beabsichtigte die Oberbürgermeisterin meine bereits am 27.02.22 eingereichten Nachfragen zur Anfrage vom 30.11.21 erst einen Tag vor der Stadtratssitzung vom 15.03.22 an den Vorstand der VUW zur Beantwortung auszureichen bzw. warum wurden meine Nachfragen nicht bereits am 27.02.22 zur Beantwortung weitergereicht, als die Gründe der Nichtbeantwortung zum 15.03.22 noch nicht vorlagen?

2.       In welcher Höhe belaufen sich die Anwaltskosten bis zum 30.11.21 (Termin meiner Anfrage) für die Beantwortung meiner Stadtratsanfragen?

3.       Wie viele Busscheine (Führerscheinklasse D) wurden seit Inbetriebnahme der Behördenfahrschule an Mitarbeiter der VUW erworben/ausgestellt?

4.       Wie viele Mitarbeiter der Werkstatt und der Verwaltung wurden seit Inbetriebnahme der Behördenfahrschule in welchen Bereichen/Ausbildungsfeldern der Behördenfahrschule ausgebildet?

5.       Seit wann wurde der „Ausbildungsbereich der Behördenfahrschule“ auf Werkstatt und Verwaltung erweitert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Nachfragen wurden direkt nach dem Eingang zur Beantwortung an die VUW weitergeleitet. Die Beantwortung hat sich allerdings aufgrund von Krankheit und Urlaub verzögert, so dass die Beantwortung erst zum Tag der Sitzung am 15.03.2022 erfolgte.

 

 

zu 2.

Inklusive der notwendigen rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten, die notwendig wurden um die die diversen Anfragen aus dem Stadtrat Eisenach auch bei anderen Behörden beantworten zu können (zB beim TLVwA) sind der VUW in etwa 20-25 TEUR an Kosten entstanden. Exakter lässt sich der Betrag nicht beziffern, da einige Themen übergreifend bearbeitet wurden.

 

 

zu 3.

Bisher wurde eine Fahrerlaubnis der Klasse D abschließend geschult.

 

 

zu 4.

 

In der Verwaltung und in den Werkstätten der VUW gibt es 18 Mitarbeiter, die im Besitz einer Fahrerlaubnis Führerscheinklasse D sind. Diese Mitarbeiter kommen für Vertretungen, Werkstattfahrten, Überführungen etc. zum Einsatz. Zur Verlängerung der Führerscheine Klasse D ist der Nachweis von Schulungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes nötig. Diese Schulungen erfolgen sowohl für die Busfahrer als auch für die o. g. 18 Mitarbeiter der Werkstatt und Verwaltung der VUW durch die Behördenfahrschule. Die Schulungen umfassen auch die Unterweisungspflicht in der Nutzung des digitalen Tachografen nach VO 165/2014.

 

Gegenwärtig befinden sich 2 ehemalige Auszubildende aus dem Werkstattbereich in der Ausbildung für den Führerschein der Klasse D. Ein weiterer Werkstattmitarbeiter wird zur Wiedererteilung des Führerscheins Klasse D geschult.

 

 

zu 5.

 

Bereits seit Inbetriebnahme der Behördenfahrschule finden Ausbildungen und Schulungen zur Verlängerung der Führerscheine Klasse D für die Mitarbeiter von Werkstatt und Verwaltung statt.