II. Fragestellung
1.
Beabsichtigte
die Oberbürgermeisterin meine bereits am 27.02.22 eingereichten Nachfragen zur
Anfrage vom 30.11.21 erst einen Tag vor der Stadtratssitzung vom 15.03.22 an
den Vorstand der VUW zur Beantwortung auszureichen bzw. warum wurden meine
Nachfragen nicht bereits am 27.02.22 zur Beantwortung weitergereicht, als die
Gründe der Nichtbeantwortung zum 15.03.22 noch nicht vorlagen?
2.
In
welcher Höhe belaufen sich die Anwaltskosten bis zum 30.11.21 (Termin meiner
Anfrage) für die Beantwortung meiner Stadtratsanfragen?
3.
Wie viele
Busscheine (Führerscheinklasse D) wurden seit Inbetriebnahme der
Behördenfahrschule an Mitarbeiter der VUW erworben/ausgestellt?
4.
Wie
viele Mitarbeiter der Werkstatt und der Verwaltung wurden seit Inbetriebnahme
der Behördenfahrschule in welchen Bereichen/Ausbildungsfeldern der
Behördenfahrschule ausgebildet?
5. Seit wann wurde der „Ausbildungsbereich der Behördenfahrschule“ auf Werkstatt und Verwaltung erweitert?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Nachfragen wurden direkt nach dem Eingang zur Beantwortung an die VUW weitergeleitet. Die Beantwortung hat sich allerdings aufgrund von Krankheit und Urlaub verzögert, so dass die Beantwortung erst zum Tag der Sitzung am 15.03.2022 erfolgte.
zu 2.
Inklusive der notwendigen rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten, die notwendig wurden um die die diversen Anfragen aus dem Stadtrat Eisenach auch bei anderen Behörden beantworten zu können (zB beim TLVwA) sind der VUW in etwa 20-25 TEUR an Kosten entstanden. Exakter lässt sich der Betrag nicht beziffern, da einige Themen übergreifend bearbeitet wurden.
zu 3.
Bisher wurde eine Fahrerlaubnis der Klasse D abschließend geschult.
zu 4.
In der
Verwaltung und in den Werkstätten der VUW gibt es 18 Mitarbeiter, die im Besitz
einer Fahrerlaubnis Führerscheinklasse D sind. Diese Mitarbeiter kommen für
Vertretungen, Werkstattfahrten, Überführungen etc. zum Einsatz. Zur
Verlängerung der Führerscheine Klasse D ist der Nachweis von Schulungen im
Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes nötig. Diese Schulungen
erfolgen sowohl für die Busfahrer als auch für die o. g. 18 Mitarbeiter der
Werkstatt und Verwaltung der VUW durch die Behördenfahrschule. Die Schulungen
umfassen auch die Unterweisungspflicht in der Nutzung des digitalen Tachografen
nach VO 165/2014.
Gegenwärtig
befinden sich 2 ehemalige Auszubildende aus dem Werkstattbereich in der
Ausbildung für den Führerschein der Klasse D. Ein weiterer Werkstattmitarbeiter
wird zur Wiedererteilung des Führerscheins Klasse D geschult.
zu 5.
Bereits seit Inbetriebnahme der Behördenfahrschule finden Ausbildungen und Schulungen zur Verlängerung der Führerscheine Klasse D für die Mitarbeiter von Werkstatt und Verwaltung statt.