Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Gründe für die Tariferhöhung im Stadtbusverkehr
Vorlage
AF-0239/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welchen tatsächlichen Einfluss hatte das Landesverwaltungsamt auf die Tariferhöhung?

2.       Gab es seitens des Landesverwaltungsamtes eine verbindliche Aufforderung? Wenn Ja, wann?

3.       Wenn es keine Aufforderung des Landesverwaltungsamtes zur Tariferhöhung gegeben hat, auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese dann ohne Stadtratsbeschluss durch wen und aufgrund welcher anstaltsinternen Entscheidungsabläufe umgesetzt?

4.       Wann und durch wen wurde die Entscheidung zur Tariferhöhung getroffen?

5.       Wann und durch wen wurde die Lokalpresse von der Tariferhöhung informiert?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Der konkrete Tarif wird vom TLVWA vor Genehmigung auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Liegt keine Kostendeckung im Sinne des § 39 PBefG vor, dann kann dieser nicht genehmigt werden.

 

 

zu 2.

 

2019 erfolgte die letzte Tariferhöhung. Im Bescheid für die Ausgleichsmittel nach § 45 a PbefG für 2021 erging der Hinweis, dass Anträge zur Tariferhöhung innerhalb von bis zu 3 Jahren zu stellen sind. Dies wäre nach der Tariferhöhung 2019 wieder 2022 der Fall. Es ist daher wahrscheinlich, dass bei Beantragung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a für 2022 eine solche Verpflichtung zur angemessenen Tariferhöhung für 2022 im zu ergehenden Bescheid verankert sein wird (Auskunft LVWA gemäß Bescheid).

 

 

zu 3.

 

Im Bescheid vom Dezember 2021 zur Tariferhöhung zum 01.02.2022 heißt es konkret, dass das Tarifgestaltungsrecht beim Unternehmer / bei den Unternehmen liegt. Beförderungsentgelte und die Tarifbestimmungen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde und sind von dieser insbesondere daraufhin zu prüfen, dass diese unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens / der Unternehmen für eine ausreichende Verzinsung des Anlagekapitals und für eine notwendige technische Entwicklung angemessen sind. Unter Punkt 4 ist beschrieben, wie bzw. wann die Entscheidungen getroffen wurden.

 

zu 4.

 

Eine Entscheidung zur Tariferhöhung ab dem 01.01.2021 von 1,60 Euro auf 1,80 Euro wurde vom Verwaltungsrat der VUW am 04.11.2020 beschlossen. Später im Jahr dann nochmals für Anfang 2022 im Rahmen der Aufstellung und Bestätigung des Wirtschaftsplans 2022 am 19.11.2021.

 

zu 5.

 

Der Presseartikel in der TA zur Information über die Preiserhöhung ist am 27.01.2022 erschienen. Siehe dazu die beigefügte Anlage.