I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die 2. Änderung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/
Petersberg“ gemäß der Geltungsbereichsdarstellung im Entwurf (Planzeichnung-
Anlage 1). Der Geltungsbereich wird durch Hinzunahme des Flurstückes- Nr. 1971
(teilweise), Flur 33, Gemarkung Eisenach erweitert und besteht infolge aus dem
Teilbereich 1 (bisheriger Geltungsbereich) und dem Teilbereich 2. Die
Erweiterungsfläche trägt im Entwurf des Bebauungsplanes die Bezeichnung:
Teilbereich 2.
2.
den Entwurf des Bebauungsplanes,
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1).
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) und der Anlage zur Begründung
[Bestands- und Konfliktplan] (Anlage 3) werden gebilligt.
3.
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 4 b BauGB.
4. die ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung des Geltungsbereiches gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bestandteil des Entwurfes sowie der Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
5.
Der
Sichtungsbericht (Anlage 4) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird
gebilligt.
II.
Begründung:
Bisherige
Beschlussfassungen
Der Stadtrat beschloss am 08.03.2017 die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens (Beschluss- Nr. StR/0502/2017: Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“) und übertrug
die Finanzierung der Planungskosten durch Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages am 16.05.2017
(Beschluss- Nr. StR/0530/2017) an den städtischen Vertragspartner.
Mit Beschluss-Nr. StR/0617/2017
vom 28.11.2017 wurde der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom 08.01.2018 bis zum 02.02.2018 erfolgte.
Am 04.09.2018 wurde
als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens die Reduzierung des bestehenden
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/
Petersberg“ (Beschluss- Nr. StR/0728/2018)
beschlossen.
Aktuelle
Beschlussfassung
Zu 1: 2. Änderung des Geltungsbereiches
Im Ergebnis der
frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde in Konsequenz der rechtlich gebotenen
Notwendigkeit von Ausgleichserfordernissen für die Inanspruchnahme
unversiegelter Fläche zur geplanten Entwicklung des allgemeinen Wohngebietes
die Ausweisung einer Ausgleichsfläche erforderlich.
Die Ausgleichsfläche
befindet sich auf dem nordwestlich des bisherigen Geltungsbereiches gelegenen Flurstück- Nr. 1971, Flur 33, Gemarkung
Eisenach (städtisches Eigentum). Das Flurstück wird nur mit einer Teilfläche
Bestandteil des Geltungsbereiches.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes besteht damit aus 2 Teilbereichen:
·
dem
Teilbereich 1 [TB 1] (Plangebiet für ein allgemeines Wohngebiet/ Größe ca. 3,57
ha) und
·
dem
Teilbereich 2 [TB 2] (Ausgleichsfläche für die Ausgleichsmaßnahme: Entwicklung
und Pflege des Biotopkomplexes Petersberg/ Größe ca. 2,57 ha).
Der Teilbereich 2
dient ausschließlich der Realisierung grünordnerischer Ausgleichsmaßnahmen.
Die Gesamtgröße des
Geltungsbereiches (Teilbereich 1 und 2) beträgt in Erweiterung nunmehr 6,14 ha.
Der Teilbereich 1
besteht unverändert aus folgenden Flurstücken:
Gemarkung Eisenach,
Flur 32,
Flurstück- Nr. 1956 (Schützenstraße])
Flurstück- Nr. 1954/ 1
Flurstück- Nr. 1955
Flurstück- Nr. 1952/ 1
Flurstück- Nr. 1950/ 1
Flurstück- Nr. 1951
Flurstück- Nr. 1948/ 1 (Teilfläche)
Der Teilbereich 2
besteht aus folgendem Flurstück:
Gemarkung Eisenach,
Flur 33, Flurstück- Nr. 1971 (Teilfläche, als innenliegender Bestandteil des
Geltungsbereiches) und wird wie folgt begrenzt:
·
im
Süden: durch den gemeinsamen Grenzverlauf mit dem Flurstück- Nr. 1969/3;
·
im
Westen: das Flurstück- Nr. 1971 schneidend durch eine gedachte Verlängerung der
Flurstücksgrenze des Flurstücks- Nr. 1970 in westlichem Verlauf (Abstand von
190 m zu Flurstücksgrenze des Flurstücks- Nr.
1976/3) bis zum Schnittpunkt mit
der Flurstücksgrenze des Flurstücks- Nr. 1972;
·
im
Norden: durch den gemeinsamen Grenzverlauf mit den Flurstücken- Nr. 1972 und
1975;
·
im Osten
durch den gemeinsamen Grenzverlauf zu den Flurstücken -Nr. 1976/ 3 und 1961.
Zu 2.) Ergebnis der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum sog. „städtebaulichen Entwurf“
Der Erarbeitung des
Bebauungsplan- Entwurfes ging die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum sog. „städtebaulichen Entwurf“ voraus. Zur
Verdeutlichung der Planungsabsichten der Stadt Eisenach wurden neben dem
städtebaulichen Entwurf, Schnittdarstellungen (Gelände- und Gebäudeschnitte)
und ein kurzer Erläuterungstext veröffentlicht.
Die im Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeit-Anlage 4) geäußerten
Anregungen fanden z. T. Berücksichtigung bei der Erstellung des zur
Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplan- Entwurfes.
Zwei weitere
Gutachten/ Untersuchung wurden beauftragt:
Durch die Verkehrsuntersuchung,
der u. a. Verkehrszählungen und Berechnungen zur Verkehrsverteilung anhand des
Eisenacher Verkehrsmodelles zugrunde lagen, wurde im Ergebnis u.a. die Leistungsfähigkeit des
Einmündungsbereiches Gothaer Straße/ Schützenstraße vor dem Hintergrund
entstehender Neuverkehre durch das geplante Wohngebiet nachgewiesen. Die
Leistungsfähigkeit wurde mit der Qualitätsstufe QSV B (auf einer Scala von A
[ausgezeichnet]- F [Überlastung]) ermittelt. Die Errichtung einer
Lichtsignalanlage oder Abbiegespur für Linksabbieger ist nicht erforderlich.
Die erstellte Schallimmissionsprognose
erbringt den Nachweis, dass in Berücksichtigung von Festsetzungen zum
Immissionsschutz Wohngebäude errichtet werden können. Keine außerhalb des
Geltungsbereiches befindlichen Wohngebäude werden durch die geplanten Nutzungen
des allgemeinen Wohngebietes und zu erwartender Neuverkehre in der Art
„verlärmt“, dass Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden erforderlich
würden.
Grundlage der
Verkehrswege- und Straßenplanung des Bebauungsplan- Entwurfes ist eine
umfassend abgestimmte Straßenentwurfsplanung („Schützenstraße“, Planstraßen 1
und 2) in Berücksichtigung der vorhandenen Flurstücksabmessungen
(Schützenstraße), der Erfordernisse an Verkehrsberuhigung und technische
Anforderungen.
Entwurf des
Bebauungsplanes
Der vorliegende
Entwurf des Bebauungsplanes weist im TB 1 ein allgemeines Wohngebiet in
Umsetzung der planerischen Zielsetzungen aus:
·
Sicherung
einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität im Baugebiet in Südhanglage
(Ausschluss von ausnahmsweise zulässigen Nutzungen, z.B. Beherbergung)
·
hangangepasstes
Bauen in Fortführung der vorhandenen Bebauung am Petersberg mit Festsetzung von
Mindest- und Höchstgrenzen für Gebäudehöhen (z.B. für talsseitige Bebauung:
erforderliche Errichtung eines Untergeschosses)
·
Ausweisung
von parallel zum Hang verlaufenden Baufenstern zur Errichtung von Einzel-
und Doppelhäusern sowie Hausgruppen;
·
Erschließung
des Plangebietes durch verkehrsberuhigte Bereiche mit Wendehammer (Planstraßen
1 und 2) sowie im oberen Teil der „Schützenstraße“: →Ziel:
gleichberechtigte Nutzung der Verkehrsfläche durch alle Verkehrsteilnehmer und
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 7 km/ h→ Effekt: Reduzierung der
Schallimmissionen durch Verkehr );
·
Planung
fußläufiger Verbindungen innerhalb des Baugebietes und als Anbindung in die
Landschaft;
·
Planung
eines zentralen Platzes als Identität stiftende Fläche;
·
Ausweisung
von Ausgleichsmaßnahmen und grünordnerischen Festsetzungen auf privaten und
öffentlichen Grundstücksflächen in Umsetzung der naturschutz- und
artenschutzrechtlichen Vorgaben;
Der in Erweiterung
des Geltungsbereiches ausgewiesene TB 2 beinhaltet die für den Ausgleich
bestimmte Fläche zur Entwicklung und Pflege des Biotopkomplexes Petersberg.
Ziel ist die Herstellung und dauerhafte Pflege des wertvollen Naturraumes. Nach
einer Erstherstellung (Entbuschung und Mahd der Fläche) ist die dauerhafte
Pflege erforderlich. Die Fläche befindet sich in städtischen Eigentum und wurde
auf Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde ausgewählt.
Im Rahmen der
Entwurfserarbeitung wurde eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt, die im
Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung zum Entwurf) dokumentiert ist.
Dem Entwurf des B-
Planes liegt eine ausführliche Begründung bei.
Zur Beschlussfassung
durch den Stadtrat liegen folgende Bestandteile des Entwurfes vor:
· die
Planzeichnung mit Legende und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1).
· Durch die Beschlussfassung über den
Bebauungsplanentwurf wird gleichzeitig die 2. Änderung des Geltungsbereiches
beschlossen.
· Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2)
und der Anlage zur Begründung [Bestands- und Konfliktplan] (Anlage 3) sind zu
billigen.
Zu 3.) Auslegung des Entwurfes zur Durchführung der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Neben dem Entwurf
ist durch den Stadtrat dessen Auslegung zur Durchführung der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Unterlagen zum
Bebauungsplanentwurf sollen zum Zwecke der Öffentlichkeits-beteiligung für die
Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die
öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen
für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen.
Gleichzeitig soll
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. Gemäß § 4 b BauGB überträgt die Stadt dem
Planungsbüro Helk GmbH die technische Begleitung bzgl. Durchführung des
Behörden- und Trägerbeteiligungsverfahrens.
Gemäß § 2 Abs. 2
BauGB werden die Nachbargemeinden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auslegung des
Planmaterials sowie der umweltbezogenen Informationen (z.B. Gutachten) erfolgt
im Internet (Homepage der Stadt Eisenach) unter Bezug auf die gesetzlichen
Regelungen des BauGB i.V.m. Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie in
Präsenz mit Terminvergabe.
Neben den folgenden Gutachten, die bereits Bestandteil der öffentlichen
Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung waren,
erfolgt die Veröffentlichung weiterer Gutachten mit umweltbezogenen
Informationen:
· Erfassung der Fledermäuse im Vorfeld der Erschließung eines Baugebietes
in Eisenach- Ost, Michael Franz/ Christiane Kups, Leipzig 08.07.2016
· Erfassung der Fledermäuse im Vorfeld der Erschließung eines Baugebietes
in Eisenach- Ost, Michael Franz, Hummelshain,21.08.2017; (Anmerkung:
Untersuchungsgebiet liegt nach Geltungsbereichsreduzierung außerhalb des
aktuellen Gesamtgeltungsbereiches f. förmlichen Entwurf)
· Faunistische Grundlagenerfassung zum Bauvorhaben Schützenstraße/Am
Petersberg in Eisenach, Thüringen, Ronald Bellstedt, Gotha, 30.12.2016
· Faunistische Grundlagenerfassung Bebauungsplan Nr. 11 „Schützenstraße/ Am
Petersberg“ der Stadt Eisenach, Thüringen, Ronald Bellstedt, Gotha, 18.11.2017
· Floristisches Gutachten zum geplanten Baugebiet „An der Schützenstraße“,
Stadt Eisenach, Cornelia Schuster, Gotha, Januar 2017
· Floristisches Gutachten zum geplanten Baugebiet „An der Schützenstraße“,
Stadt Eisenach, einschließlich der Ergänzungen für den Bereich der Wohn- und
Gartengrundstücke an der Schützenstraße, Cornelia Schuster, Gotha, Oktober 2017
mit
· Übersicht zu den Vegetationstypen und Vorkommen bemerkenswerter
Pflanzenarten einschließlich dem Erweiterungsgebiet nördlich der Schützenstraße
Oktober 2017
Folgende Gutachten
wurden u.a. im Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt:
· Baugrundgutachten
((Baugrundgutachten – Geotechnischer Bericht nach DIN 4020-DIN EN 1997 – 2; IB
Baugrund GmbH Malcher & Partner; Stand: Mai 2018) (nur TB 1)
·
Verkehrstechnische
Untersuchung Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße- Petersberg“ in
Eisenach, IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, Dresden,
15.03.2019
·
Schallimmissionsprognose
zum Bebauungsplan B11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ der Stadt
Eisenach, Gutachten-Nr.: 2181-19-AA-20-PB001, SLG Prüf- und Zertifizierungs
GmbH, Hartmannsdorf, 26.05.2021.
Zu 4.) Ortsübliche
Bekanntmachung: 2. Änderung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3
Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf des B- Planes wurde in den Grenzen des „neuen“ Geltungsbereiches (entsprechend 2. Änderung) erarbeitet.
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung über die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt somit die Bekanntmachung zur 2. Änderung des Geltungsbereiches.
Zu 5.) Billigung des Sichtungsberichtes zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Am 28.11.2017 wurde durch den Stadtrat der Beschluss über
den städtebaulichen Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Im Ergebnis gingen 9 Abschreiben/ Stellungnahmen bei
der Stadtverwaltung Eisenach ein, die in einem umfangreichen Sichtungsbericht
abgebildet und hinsichtlich einer Berücksichtigung von Anregungen im Entwurf
gewertet worden.
Dem Stadtrat
wird der in Anlage 4 beigefügte Sichtungsbericht über die eingegangenen
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und
Billigung vorgelegt.
Ausblick
Nach dieser Beschlussfassung über den förmlichen Entwurf zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
(Baugesetzbuch) schließt sich das förmliche Beteiligungsverfahren an.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden
Anregungen und Stellungnahmen
zum Entwurf werden gesichtet und abgewogen. Die Abwägung und das
Abwägungsergebnis werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sofern kein erneuter Entwurf zu fertigen wäre, würde sich die Erstellung der Satzung mit entsprechender Beschlussfassung durch den Stadtrat anschließen.
Es ist vorgesehen, die Erschließungsplanung und –durchführung gemeinsam mit dem städtischen Vertragspartner vorzubereiten.
Anlagenverzeichnis:
Hinweis:
Die Anlagen sind bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat nicht öffentliche Dokumente und vertraulich zu behandeln.
Anlage 1: Entwurf des Bebauungsplanes: Planzeichnung und textliche Festsetzungen
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht (Entwurf)
Anlage 3: Anlage zur Begründung [Bestands- und Konfliktplan]
Anlage 4: Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Sichtungsbericht)
Die Anlagen 1- 4 können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.