Betreff
Prüfauftrag zur Sanierung der Jahn-Sporthalle / Neubau einer Einfeld- bzw. Zweifeldhalle
hier: Bericht zur Umsetzung des Antrages 0526-AT/2021
Vorlage
0940-BR/2022
Aktenzeichen
0526-AT/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

zu 1.

Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 zum 05.02.2020 wurden für den neu zu errichtenden Anbau an der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle Kosten in Höhe von brutto 1.547.796,94 Euro nach DIN 276 ermittelt. Für die Sanierung der Bestandshalle wurde eine solche Planungstiefe noch nicht erreicht. Nach ersten Erkenntnissen muss für die Bestandshalle mit einem Kostenrahmen von mindestens 995.000 € ausgegangen werden (Grobkostenprognose Stand 04/2021).

zu 2.

Die Prüfung von Grundstücken, welche sich im Eigentum der Stadt beziehungsweise der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH befinden und für eine Bebauung mit einer Einfeld- beziehungsweise einer Zweifeldsporthalle eignen, soll im Zuge der Aktualisierung der Spiel- und Sportstättenleitplanung erfolgen. Das Grundstück der Wartburgschule in der Wilhelm-Pieck Straße soll hierbei prioritär geprüft werden, da das Grundstück bereits in der Prioritätenliste der SSPL aufgenommen wurde. Die Aktualisierung der SSPL wird hierbei in enger Abstimmung mit allen Beteiligten insbesondere dem Stadtrat in 2022 durchgeführt.

zu 3.

Für den Anbau der Friedrich-Ludwig-Jahnsporthalle wurden beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Fördermittel beantragt (04.02.2020) und beschieden (24.07.2020). Fördermittel: 619.118,78 Euro Eigenmittel: 928.678,19 Euro.

Eine Anfrage (21.04.2021) beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Fördermittel bezüglich der Förderfähigkeit der Sanierung der Bestandshalle wurde negativ beantwortet (07.05.2021).

Die Förderung einer neuen Einfeld- bzw. Zweifeldsporthalle durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dem Grunde nach möglich. Jedoch wird der Förderschwerpunkt deutlich auf die Sanierung von durch Schließung bedrohte Anlagen beziehungsweise Hallen gelegt (Priorisierung). Das Projekt muss für die Förderung zwingend in der Prioritätenliste der Spiel- und Sportstättenleitplanung erfasst sein.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

StR/0296/2021