I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

An der Musikschule ist der letzte Schultag vor den Sommerferien, wie in den allgemeinbildenden Schulen, der 15.07.2022.

Die Kündigungsfrist endet lt. Satzung vier Wochen vorher.

Um das neue Schuljahr mit voll besetzten Unterrichtsstunden und Gruppen zu beginnen, werden ab Ablauf der Kündigungsfrist frei gewordene Plätze neu besetzt, Kurse belegt und entsprechende Verträge für das kommende Unterrichtsjahr geschlossen.

Ziel ist es, die Schülerplanung mit dem Eintritt in die Sommerferien abgeschlossen zu haben.

 

Bei einem zustimmenden Beschluss für eine Gebührenanpassung müssen Schüler*innen bzw. die Sorgeberechtigten informiert und eine Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung eingeräumt werden.

Bei einer Beschlussfassung in einer zweiten Lesung am 04.07.2022 könnte die Schülerplanung erst mit dem Ende der Sommerferien einsetzen.

Die Schülerplanung so zu organisieren, dass zu Beginn des Schuljahres 2022/23 alle Kurse, Gruppen- und Einzelstunden belegt sind, ist in diesem zeitlichen Ablauf nicht realisierbar. Zumindest für den Monat September würde ein wirtschaftlicher Verlust entstehen.

 

Es wird daher die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beantragt.

 

 

Die Musikschule „Johann Sebastian Bach“  ist unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft der Stadt Eisenach. Sie ist eine Einrichtung, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, an Musik heranführt, Fähigkeiten zum Laienmusizieren vermittelt sowie musikbezogene Interessen und Begabungen fördert. Sie bietet jedem Menschen die gleiche Chance für lebenslanges Lernen und die persönliche Weiterentwicklung und befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Bildungsleitbild der Stadt Eisenach.

Deshalb sollte Musikschularbeit immer eine Breitenwirkung entfalten, jedem Menschen den Zugang ermöglichen und daraus resultierend eine Spitzenförderung betreiben.

 

An der städtischen Musikschule arbeiten z. Zt. 17 hauptamtliche und 23 Honorarlehrkräfte. Es werden mehr als 500 Jahreswochenstunden erteilt. Es gibt ein breites Angebot an Instrumental- und Vokalunterricht. Man kann aus 25 Instrumenten auswählen, dazu Gesangsunterricht und Stimmbildung, Musiklehre als Ergänzungsunterricht sowie 11 Ensemblefächer belegen. Für Kinder ab 1,5 bis 7 Jahren stehen Eltern-Kind-Kurse, musikalische Früherziehung für verschiedene Altersgruppen und das Instrumentenkarussell als Orientierung zur Auswahl.

Ca. 1000 Schüler nutzen die Musikschulangebote im Schuljahr, ein Teil von ihnen nutzt mehrere Angebote.

 

Die letzte Gebührenanpassung trat mit dem Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft.

Ein Vergleich der Unterrichtsgebühren Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft zeigt, dass sich die Eisenacher Musikschule im Hinblick auf die Gebührenhöhe derzeit im „Mittelfeld“ unter vergleichbaren Einrichtungen bewegt. (Statistik 2020).

Die vorgesehene Gebührenanpassung ist damit einerseits eine Anpassung an die Gebührenentwicklung innerhalb der Thüringer Musikschullandschaft, andererseits eine Konsequenz aus dem Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach.

Bei der Gebührenanpassung wurde von zwei Prämissen ausgegangen. Einerseits soll der Kostendeckungsgrad der Musikschule verbessert, andererseits die finanzielle Belastung für die Musikschulnutzer, die sich aus der Gebührenanpassung ergibt, sozial verträglich gestaltet werden.

 

Die vorgeschlagenen Gebühren mit einer Erhöhung bewegen sich in einem Jahresbetrag zwischen 110,00 Euro für die Musikalische Früherziehung in den Kindertagesstätten und 630,00 Euro für die instrumentale bzw. vokale Ausbildung im Einzelunterricht.

Dazwischen gibt es die Möglichkeit von Gruppenunterricht, Klassenunterricht und Ensemblespiel zu gestaffelten Gebühren.

Erwachsene und Schüler*innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises zahlen einen Gebührenaufschlag.

Die Erhöhung entspricht einer durchschnittlichen Anhebung um 15 Prozent (mit Rundung).

 

Unangetastet bleiben die Sozial – und Geschwisterermäßigung.

Die Zuwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden anerkannt.

 

Nach Information des Thüringer Landesverbandes deutscher Musikschulen sind Musikschulen als Bildungseinrichtungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, weshalb diese in der Gebührenbemessung unberücksichtigt bleibt. Einzelne Bereiche der Musikschularbeit könnten unter bestimmten Umständen ab 2023 umsatzsteuerpflichtig werden, doch erreicht die Musikschule in diesen Bereichen nicht die normative Obergrenze, von der ab die Umsatzsteuerpflicht einsetzt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule

                     Eisenach

Anlage 2: Fließtext Gebührensatzung für die Musikschule Eisenach

Anlage 3: Gegenüberstellung Gebühren (bisher/neu)

Anlage 4: Gegenüberstellung Haushalt Musikschule mit Gebührenerhöhung

Anlage 5: Unterrichtsgebühren kommunale Musikschulen Thüringens 2020