Betreff
Neufassung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach
hier: Einbringung
Vorlage
0945-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Neufassung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport zur weiteren Beratung.

 

 


II. Begründung:

 

Die bisherige Satzung der Musikschule der Stadt Eisenach trat zum 01.01.1998 in Kraft. Aus der Weiterentwicklung des Angebotes ergab sich die Notwendigkeit, neue Formate (Klassenunterricht) aufzunehmen und die Dauer von Unterrichtseinheiten zu konkretisieren.

Die Schließungen während der Corona-Pandemie sowie Quarantäne von Schülern und Lehrkräften haben verdeutlicht, dass Regelungen zum Distanzunterricht (online oder per Video) fehlen. Sie wurden im § 6 (4) und § 8 (3) neu formuliert. Ebenfalls neu gefasst wurde der § 14 zur Datenspeicherung.

Die Sprachform wurde überarbeitet und geschlechterneutral formuliert. Die Rechtschreibung wurde den aktuellen Regelungen angepasst. Der Umfang vieler Korrekturen und die Neuaufnahme von Distanzunterricht und Datenschutz rechtfertigt eine Neufassung der Satzung.

 

§ 1 Rechtsstellung

Keine inhaltliche Änderung.

 

§ 2 Aufgaben

Aufgaben wurden konkretisiert, Richtlinien und Rahmenlehrpläne entsprechen dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) angepasst.

 

§ 3 Leitung der Musikschule

Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.

 

§ 4 Leitungskonferenz

Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.

 

§ 5 Lehrkräfte

Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.

 

§ 6 Unterricht

Im § 6, welcher sich bisher ausschließlich auf den Präsenzunterricht bezog, wurde als Ergänzung der Distanz-Unterricht aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat offenbart, dass eine Regelung zur Kündigungsmöglichkeit sowie zum Unterrichtsausfall und der damit verbundenen Gebührenerstattung aufgrund höherer Gewalt fehlt.

Während der Schulschließungen im Lockdown und der Quarantäne von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften wurde und wird verstärkt der Online-Unterricht genutzt.

Ohne eine vertragliche Regelung, dass Distanz-Unterricht erteilt werden kann, oder eine ergänzende Erweiterung des Vertrages (vorliegendes Einverständnis bei erwachsenen Schüler*innen, bei minderjährigen Schülern*innen eines Sorgeberechtigten) ist der Online-Unterricht aus juristischer Sicht kein gleichwertiges Surrogat zum Präsenzunterricht.

Anbieter für den Online-Unterricht ist ausschließlich der Dienstleister AMADEE, mit dem die Stadt Eisenach einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen hat und der für die Nutzung einen datenschutzkonformen Server bereitstellt. Die digitale Unterrichtsform wurde für einen zumutbaren Zeitraum von 8 Wochen formuliert. Klassenunterricht wurde als Erweiterung des Angebotes neu aufgenommen. Die Dauer einer Unterrichtseinheit wurde um Angebote von 30 und 90 Minuten erweitert. Ein Ausschluss wegen „mangelnder Begabung“ entspricht nicht der Auffassung, jedem Menschen Zugang zur musikalischen Bildung zu verhelfen und wurde gestrichen.

 

§ 7 Schuljahr und Ferien

Keine inhaltliche Änderung.

 

§ 8 An- und Abmeldungen

Der ursprüngliche § 8 Aufnahme wurde erweitert und regelt neu die Modalitäten der An- und Abmeldungen.

Im Absatz 3 wurden Abmeldefristen bei Unmöglichkeit der Durchführung von Präsenzunterricht genau definiert.

Der ursprüngliche § 11 Gebühren wurde integriert.

 

§ 9 Pflichten der Schüler

Keine inhaltliche Änderung.

 

§ 10 Ordnungsmaßnahmen

Die Begründungen für einen Ausschluss wurden nummeriert. Der Ausschluss wegen Gebührenschuld (ursprünglich § 11) wurde integriert.

 

§ 11 Instrumente

Im § 11 werden Nutzung, Pflege, Wartung und Reparatur musikschuleigener Instrumente geregelt.

Der bisherige § 11 Gebühren entfällt. Abs. 1 ist bereits im § 8 Abs. 5 geregelt. Abs. 2 wurde in § 10 Abs. 2 (Ausschlussgründe) aufgenommen.

Für die folgenden Paragraphen ändert sich daher die Nummerierung.

 

§ 12 Elternvertretung

Absatz 3 wurde neu hinzugefügt und regelt das Ende der Mitgliedschaft mit dem Ausscheiden des Kindes.

 

§ 13 Aufsicht und Haftung

Keine inhaltliche Änderung.

 

§ 14 Gespeicherte Daten

Der § 14  wurde neu gefasst. In ihm wird geregelt, welche Daten zur Durchführung des Unterrichtes erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses gelöscht werden.

Mit der Anmeldung als Schüler*in der Musikschule erteilen Erwachsene und bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Datenerhebung.

Die Stadt Eisenach hat mit dem Musikschulverwaltungsprogramm AMADEE einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.

 

§ 15 Sprachform

Hinweis auf geschlechterneutrale Sprachform.

 

§ 16 Inkrafttreten

Die neue Satzung tritt zum 01.08.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule der Stadt Eisenach vom 23.12.1997 außer Kraft.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf Neufassung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Entwurf Synopse Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach