hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Neufassung der Satzung für die
Musikschule der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn in den Ausschuss
für Kultur, Soziales, Bildung und Sport zur weiteren Beratung.
II.
Begründung:
Die bisherige
Satzung der Musikschule der Stadt Eisenach trat zum 01.01.1998 in Kraft. Aus
der Weiterentwicklung des Angebotes ergab sich die Notwendigkeit, neue Formate
(Klassenunterricht) aufzunehmen und die Dauer von Unterrichtseinheiten zu
konkretisieren.
Die Schließungen
während der Corona-Pandemie sowie Quarantäne von Schülern und Lehrkräften haben
verdeutlicht, dass Regelungen zum Distanzunterricht (online oder per Video)
fehlen. Sie wurden im § 6 (4) und § 8 (3) neu formuliert. Ebenfalls neu gefasst
wurde der § 14 zur Datenspeicherung.
Die Sprachform wurde
überarbeitet und geschlechterneutral formuliert. Die Rechtschreibung wurde den
aktuellen Regelungen angepasst. Der Umfang vieler Korrekturen und die
Neuaufnahme von Distanzunterricht und Datenschutz rechtfertigt eine Neufassung
der Satzung.
§ 1 Rechtsstellung
Keine inhaltliche
Änderung.
§ 2 Aufgaben
Aufgaben wurden
konkretisiert, Richtlinien und Rahmenlehrpläne entsprechen dem Verband
deutscher Musikschulen (VdM) angepasst.
§ 3 Leitung der Musikschule
Keine inhaltliche
Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 4 Leitungskonferenz
Keine inhaltliche
Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 5 Lehrkräfte
Keine inhaltliche
Änderung, die Sprachform wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 6 Unterricht
Im § 6, welcher sich
bisher ausschließlich auf den Präsenzunterricht bezog, wurde als Ergänzung der
Distanz-Unterricht aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat offenbart, dass eine
Regelung zur Kündigungsmöglichkeit sowie zum Unterrichtsausfall und der damit
verbundenen Gebührenerstattung aufgrund höherer Gewalt fehlt.
Während der
Schulschließungen im Lockdown und der Quarantäne von Schülerinnen, Schülern und
Lehrkräften wurde und wird verstärkt der Online-Unterricht genutzt.
Ohne eine
vertragliche Regelung, dass Distanz-Unterricht erteilt werden kann, oder eine
ergänzende Erweiterung des Vertrages (vorliegendes Einverständnis bei
erwachsenen Schüler*innen, bei minderjährigen Schülern*innen eines
Sorgeberechtigten) ist der Online-Unterricht aus juristischer Sicht kein
gleichwertiges Surrogat zum Präsenzunterricht.
Anbieter für den
Online-Unterricht ist ausschließlich der Dienstleister AMADEE, mit dem die
Stadt Eisenach einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen hat und
der für die Nutzung einen datenschutzkonformen Server bereitstellt. Die
digitale Unterrichtsform wurde für einen zumutbaren Zeitraum von 8 Wochen
formuliert. Klassenunterricht wurde als Erweiterung des Angebotes neu
aufgenommen. Die Dauer einer Unterrichtseinheit wurde um Angebote von 30 und 90
Minuten erweitert. Ein Ausschluss wegen „mangelnder Begabung“ entspricht nicht
der Auffassung, jedem Menschen Zugang zur musikalischen Bildung zu verhelfen
und wurde gestrichen.
§ 7 Schuljahr und Ferien
Keine inhaltliche
Änderung.
§ 8 An- und Abmeldungen
Der ursprüngliche §
8 Aufnahme wurde erweitert und regelt neu die Modalitäten der An- und
Abmeldungen.
Im Absatz 3 wurden
Abmeldefristen bei Unmöglichkeit der Durchführung von Präsenzunterricht genau
definiert.
Der ursprüngliche §
11 Gebühren wurde integriert.
§ 9 Pflichten der Schüler
Keine inhaltliche
Änderung.
§ 10 Ordnungsmaßnahmen
Die Begründungen für
einen Ausschluss wurden nummeriert. Der Ausschluss wegen Gebührenschuld (ursprünglich
§ 11) wurde integriert.
§ 11 Instrumente
Im § 11 werden
Nutzung, Pflege, Wartung und Reparatur musikschuleigener Instrumente geregelt.
Der bisherige § 11
Gebühren entfällt. Abs. 1 ist bereits im § 8 Abs. 5 geregelt. Abs. 2 wurde in §
10 Abs. 2 (Ausschlussgründe) aufgenommen.
Für die folgenden
Paragraphen ändert sich daher die Nummerierung.
§ 12 Elternvertretung
Absatz 3 wurde neu
hinzugefügt und regelt das Ende der Mitgliedschaft mit dem Ausscheiden des
Kindes.
§ 13 Aufsicht und Haftung
Keine inhaltliche
Änderung.
§ 14 Gespeicherte Daten
Der § 14 wurde neu gefasst. In ihm wird geregelt,
welche Daten zur Durchführung des Unterrichtes erhoben, verarbeitet und
gespeichert sowie nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses gelöscht werden.
Mit der Anmeldung
als Schüler*in der Musikschule erteilen Erwachsene und bei Minderjährigen die
Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Datenerhebung.
Die Stadt Eisenach
hat mit dem Musikschulverwaltungsprogramm AMADEE einen entsprechenden Vertrag
zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.
§ 15 Sprachform
Hinweis auf
geschlechterneutrale Sprachform.
§ 16 Inkrafttreten
Die neue Satzung
tritt zum 01.08.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule
der Stadt Eisenach vom 23.12.1997 außer Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf Neufassung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Entwurf Synopse Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach