Betreff
7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek Eisenach; Hier: Einbringung
Vorlage
0953-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Stadtbibliothek Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport verwiesen.

 


II. Begründung:

 

Die Stadtbibliothek Eisenach erweitert ihr Angebot um eine sogenannte „Bibliothek der Dinge“. Dieses neue Serviceangebot, das bereits bundesweit in zahlreichen Bibliotheken erfolgreich Einzug gehalten hat, dient der Steigerung der Attraktivität der Bibliothek, der Gewinnung neuer Zielgruppen und dient der Nachhaltigkeit. Unter dem Motto „Leihen statt Kaufen“ können künftig nicht nur klassische Medien wie Bücher, CDs, Filme etc. ausgeliehen werden. Die Bibliothek nimmt neben vorhandenen Gegenständen zum Ausleihen weitere in den Bestand auf und erweitert damit ihr Angebot. Hierbei handelt es sich um Dinge aus den Bereichen Lernen & Forschen, Spiel & Spaß, Kreatives oder Technik & Digitales.

Die Satzungsänderung ist erforderlich, um das neue Angebot begrifflich im Satzungstext abzubilden. Die Ausleihkonditionen der „Dinge“ richten sich nach denen für Filme und Konsolenspiele. Die Ausleihgebühr für E-Reader wird gestrichen. Die vorhandenen, ausleihbaren E-Reader werden künftig wie alle anderen Dinge ausgeliehen.

Zudem wurde der Passus zur geschlechtergerechten Sprache angepasst.

Eine Gebührenerhöhung ist nicht vorgesehen. Die Höhe der in der Eisenacher Stadtbibliothek erhobenen Gebühren liegt aktuell bereits an der Obergrenze dessen, was in anderen, zum Teil auch größeren Bibliotheken in Thüringen an Gebühren verlangt wird. Eine weitere Steigerung wäre nicht angemessen und sozial nicht vertretbar.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 7. Änderungssatzung

Anlage 2 – Entwurf der Fließtextversion