Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Projekt „O1“
Vorlage
AF-0240/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie ist der Sachstand zu den oben genannten Gutachten und Untersuchungen?

2.       Wie ist der aktuelle Sachstand der Gesamtfinanzierung des Projektes „O1“? (Bitte geplante Einzelpositionen der Finanzierung Stadt Eisenach/SWG/Fördermittelgeber darstellen mit entsprechendem Sachstand der Bewilligungen)

3.       Welche Prognose kann durch die Oberbürgermeisterin erfolgen, wann die 2. Änderung des B-Planes Nr. 12.1. durch den Stadtrat beschlossen wird und die Öffentlichkeits – und Behördenbeteiligung erfolgt?

4.       Welche Prognose kann durch die Oberbürgermeisterin erfolgen, wann eine Baugenehmigung erteilt und mit der Realisierung des Projektes begonnen werden kann?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. Die Gefährdungsabschätzung liegt in einer für die 2. B- Plan- Änderung ausreichenden Fassung vor (Bestätigung durch zuständige Behörde erfolgte). Das Schalltechnische Gutachten und die Verkehrsuntersuchung liegen als abgeschlossene Fassungen vor.

Die Erstellung der Planungsunterlagen einer fußläufigen Anbindung zur Hörsel erfolgt zuständigerweise durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/ Referat Wasserbau. Z.Zt. liegen keine Entwurfs- Planunterlagen vor. Nach gegenwärtigem Zeitplan ist mit Baumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes frühestens 2026 zu rechnen.

 

zu 2.      Der Sachstand der Gesamtfinanzierung hat sich zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses vom 19.10.2021 nicht geändert. Hinsichtlich der Bundesmittel findet am 23.05. ein Koordinierungsgespräch statt.

 

zu 3. Nach dem vorläufigen Zeitplan (Stand: 05.04.2022) ist eine Beschlussfassung über Entwurf zur 2. B- Plan- Änderung mit anschließendem Offenlegungs- und Beteiligungsverfahren (Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) für das III. Quartal 2022 geplant.

 

zu 4.      Der weitere Fortschritt des Projektes ist maßgeblich von der Bewilligung der Bundesmittel abhängig. Hierzu findet wie unter 2. dargelegt am 23.05. ein Koordinierungsgespräch statt. Bei Vorliegen des Bewilligungsbescheides (Voraussetzung ist das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2022) kann die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen. Die Vorbereitungsmaßnahmen (Auswahl eines Verfahrensbetreuers, Erarbeitung der Aufgabenstellungen etc.) hierzu wurden bereits durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach GmbH (SWG) eingeleitet. Eine weitergehende Prognose kann dann mit der Auswahl der Planer und Abstimmung der Zeitschiene gegeben werden.