II. Fragestellung

 

1.       Unterliegt die Eisenacher Friedhofsanlage einschließlich Kapelle dem Denkmalschutz oder nur Teilbereiche der Friedhofsanlage? (Wenn nur Teilbereiche, welche?)

2.       Welche Grabanlagen und welche Grabmale sind unter Denkmalschutz gestellt? (Bitte eine Übersicht anfertigen)

3.       Wie wurde mit dieser Ausstellung verfahren bzw. wo befindet sich diese?

4.       Wurde diese Ausstellung dem Gestaltungsbeirat „Friedhof“ zugänglich gemacht? (Wenn ja, in welcher Form?)

5.       Wo befindet sich derzeit die für Ehrengräber vorgesehene Fläche bzw. in welcher Form wird diese in die Pflegearbeiten einbezogen?

 

Anlage:

 

Auszug NewsDetails Eisenach Tag des offenen Denkmals 2007


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Denkmalausweisung vom 19.05.1993 welche, den gesamten Hauptfriedhof Eisenach beinhaltete, wurde mit Schreiben vom 03.07.1996 durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege konkretisiert und nunmehr ein Teilbereich der Gesamtfläche unter Denkmalschutz gestellt (siehe Anlage 1). Anzumerken ist jedoch, dass für die außerhalb des denkmalgeschützten Bereiches liegenden und in der Denkmalausweisung benannten Grabmale, die Unterschutzstellung weiter Bestand hat, da deren Erfassung noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

zu 2.

siehe Anlagen 2 und 3

 

 

zu 3.

Die Ausstellung befindet sich in den Warteräumen der Friedhofsverwaltung.

 

 

zu 4.

Die Zugänglichkeit der Ausstellung ist grundsätzlich gewährleistet (siehe 3.). Bisher gab es noch keine Anfrage seitens der Mitglieder des Gestaltungsbeirates „Friedhöfe der Stadt Eisenach“. Gerne kann aber über die Ausstellung informiert und diese bei Interesse auch im Rahmen einer Sitzung besichtigt werden.

 

 

zu 5.

Es gibt keine Vorhaltefläche für mögliche Ehrengräber. Alle derzeit im Status Ehrengrab befindlichen Grabstätten haben Einzelgrablage. Die Pflege der Ehrengräber wird über die MitarbeiterInnen des Fachbereiches Infrastruktur, Fachgebiet Friedhof betrieben.