Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Mietspiegel
Vorlage
AF-0242/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Erkenntnisse ergaben sich aus dem letzten „einfachen Mietspiegel“ der Stadt Eisenach 2019/22? (Wie sind die Mietpreise der Stadt Eisenach mit anderen vergleichbaren Städten einzuordnen? Ist der Wohnungsmarkt in Eisenach als „angespannt“ zu beurteilen? Hatte die Erstellung des „einfachen Mietspiegels“ Auswirkungen auf die Mietpreise – wenn ja, in welcher Weise usw.?)

2.       Erwägt die Oberbürgermeisterin, freiwillig für die Stadt Eisenach einen Qualifizierten Mietspiegel erarbeiten zu lassen, um das Wohnen in Eisenach „wieder bezahlbar zu machen“, da diese Pflicht nur für Städte über 50.000 Einwohner besteht?

3.       In welcher Weise kann ein Qualifizierter Mietspiegel „das Wohnen in Eisenach wieder bezahlbar machen“?

4.       Besteht die Möglichkeit, für Eisenach eine „Mietpreisbremse“ bei der Landesregierung zu beantragen, um das „Wohnen in Eisenach wieder bezahlbar zu machen“? (Wenn nein, warum nicht?)

5.       Wann wird für die Stadt Eisenach ein erneuter „einfacher Mietspiegel“ erstellt?

 

Anlage:

 

Mietspiegel Eisenach 2019


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Der, der Anfrage beigefügte, Mietspiegel wurde nicht durch oder unter Mitwirkung der Stadt Eisenach erstellt oder beauftragt. Vermutlich basiert die Erhebung auf Daten aus den öffentlich zugänglichen Immobilienportalen und den dort angegebenen Mieten. Eine genaue Datenbasis ist aus der Website nicht ersichtlich. Folglich kann zur Richtigkeit der Daten sowie deren Auswirkung auf die Mieten innerhalb der Stadt Eisenach keine Aussage abgeleitet werden.

 

Da nur für wenige Städte überhaupt ein Mietspiegel vorliegt ist ein Vergleich mit anderen Städten und deren Mieten nicht ableitbar. Mietspiegel für vergleichbare Städte in Thüringen sind nicht bekannt.

 

Für die Stadt Eisenach kann aus der letzten Wohnungsmarktprognose keine generelle Wohnungsknappheit hergeleitet werden. Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Eisenach geht von einem Bevölkerungsrückgang aus. Eine Knappheit besteht nur im Einfamilienhaussegment bzw. bei der Verfügbarkeit von zur Verfügung stehenden Bauplätzen.

 

Die Mieterhöhung ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Dies gilt insbesondere für Bestandsmieten. Wie bereits in der Anfrage erfasst, umfasst eine Mietpreisbremse oder ein Mietspiegel keine Mieterhöhungen nach Neubau oder umfassender Renovierung / Modernisierung der Wohnungen.

 

Nach Rücksprache mit den Wohnungsunternehmen des „runden Tisches Wohnungswirtschaft“ wird die Erstellung eines Mietspiegels für Eisenach als nicht erforderlich angesehen, sofern die Gesetzmäßigkeiten dies nicht verlangen.

 

Da das Gesetz eine Erstellung eines Mietspiegels erst ab 50.000 Einwohnern vorsieht, wäre dies für die Stadt Eisenach eine freiwillige Leistung. Die derzeitige Haushaltssituation stellt eine freiwillige Erstellung nicht dar. Die Erstellung kann aufgrund der Personalsituation nicht durch städtische Mitarbeiter geleistet werden, sondern müsste an ein externes Büro vergeben werden.