I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an
den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2022 nicht erfüllt werden.
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2022 in EUR |
Haushalt 2021 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
88.460.870 |
129.013.104 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
15.665.770 |
31.622.350 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
104.126.640 |
160.635.454 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.388.589 €. Davon entfallen 1.307.250 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung abzgl. tilgungsbezogener Einnahmen. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 3.081.339 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt war die Einplanung einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000 € nach § 63 Abs. 1 ThürKO i.V.m § 54 Abs. 3 ThürKO erforderlich.
Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2022 voraussichtlich 25.455.024 €.
Bei einer zugrunde zu legenden
Einwohnerzahl von 41.970 Einwohnern (31.12.2020) entspräche dies einer
Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 606,51 € pro Einwohner (vgl. 2021:
597,92 € pro Einwohner). Da der laufende
Kredit für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“
vollständig über die bewilligte Schuldendiensthilfe refinanziert wird und damit
den tatsächlichen Schuldenstand nicht tangiert, ergibt sich ohne diesen
voraussichtlich ein Schuldenstand per 31.12.2022 von 20.455.024 € und eine
Pro-Kopf-Verschuldung von 487,37 € pro Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Es werden Verpflichtungsermächtigungen nach § 59
ThürKO zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten späterer Haushaltsjahre im
Vermögenshaushalt in Höhe von 12.851.150
€ festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren um 1.000.000 € reduziert und damit auf 14.000.000 € festgesetzt. Die Anpassung resultiert aus dem gesunkenen Volumen des Verwaltungshaushalts. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf gem. § 65 Abs. 2 ThürKO der Genehmigung, sofern dieser ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (= 14.743.478 €) übersteigt. Um diese Grenze nicht zu übersteigen, wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite angepasst.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 wird
keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Der aktuelle Bestand der allgemeinem Rücklage
in Höhe von 9.289.917,47 € ist nahezu vollumfänglich auf die Zuführung der
Mittel aus der Kreditaufnahme für das Investitionsvorhaben „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im
Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur Finanzierung dieser
Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf sukzessive entnommen
werden.
Die originäre nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV
allgemeine Rücklage, welche die rechtzeitige Leistung von Ausgaben
sichern soll, beläuft sich daher lediglich auf 289.917,47
€.
Dieser Anteil am Bestand der allgemeinen Rücklage ist nicht für die Maßnahmen
aus o.g. Investitionsvorhaben gebunden.
Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage in Höhe von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.3424.301 €.
Im Haushaltsjahr
2022 ist planungsseitig eine Rücklagenentnahme
in Höhe von 289.900 € zur Finanzierung von Investitionen des
Vermögenshaushaltes vorgesehen. Eine
Zuführung an die allgemeine Rücklage kann planungsseitig nicht erwirtschaftet
werden.
2. Wirtschaftsplan
des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2022 in EUR |
Plan 2021 in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
21.202.775 |
20.880.115 |
Erfolgsplan im Aufwand |
23.402.043 |
21.649.394 |
Fehlbetrag |
2.199.268 |
769.278 |
Vermögensplan Einnahme und Ausgabe |
3.627.000 |
2.327.210 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022