Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022 hier: Einbringung
Vorlage
0963-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2022 nicht erfüllt werden.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.    Haushalt der Stadt Eisenach

1.1  Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2022

in EUR

Haushalt 2021

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

88.460.870

129.013.104

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

15.665.770

31.622.350

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

104.126.640

160.635.454

 

 

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.388.589 €. Davon entfallen 1.307.250 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung abzgl. tilgungsbezogener Einnahmen. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 3.081.339 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt war die Einplanung einer Kreditaufnahme in Höhe von 2.500.000 € nach § 63 Abs. 1 ThürKO i.V.m § 54 Abs. 3 ThürKO erforderlich.

Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2022 voraussichtlich 25.455.024 €.

 

Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 41.970 Einwohnern (31.12.2020) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 606,51 € pro Einwohner (vgl. 2021: 597,92 € pro Einwohner). Da der laufende Kredit für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ vollständig über die bewilligte Schuldendiensthilfe refinanziert wird und damit den tatsächlichen Schuldenstand nicht tangiert, ergibt sich ohne diesen voraussichtlich ein Schuldenstand per 31.12.2022 von 20.455.024 € und eine Pro-Kopf-Verschuldung von 487,37 € pro Einwohner.

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden Verpflichtungsermächtigungen nach § 59 ThürKO zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu Lasten späterer Haushaltsjahre im Vermögenshaushalt in Höhe von 12.851.150 € festgesetzt.

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren um 1.000.000 € reduziert und damit auf 14.000.000 festgesetzt. Die Anpassung resultiert aus dem gesunkenen Volumen des Verwaltungshaushalts. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf gem. § 65 Abs. 2 ThürKO der Genehmigung, sofern dieser ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen (= 14.743.478 €) übersteigt. Um diese Grenze nicht zu übersteigen, wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite angepasst.

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Der aktuelle Bestand der allgemeinem Rücklage in Höhe von 9.289.917,47 € ist nahezu vollumfänglich auf die Zuführung der Mittel aus der Kreditaufnahme für das Investitionsvorhaben „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur Finanzierung dieser Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf sukzessive entnommen werden.

 

Die originäre nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV allgemeine Rücklage, welche die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern soll, beläuft sich daher lediglich auf 289.917,47 €. Dieser Anteil am Bestand der allgemeinen Rücklage ist nicht für die Maßnahmen aus o.g. Investitionsvorhaben gebunden.

 

Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage in Höhe von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.3424.301 €.

 

Im Haushaltsjahr 2022 ist planungsseitig eine Rücklagenentnahme in Höhe von 289.900 € zur Finanzierung von Investitionen des Vermögenshaushaltes vorgesehen.  Eine Zuführung an die allgemeine Rücklage kann planungsseitig nicht erwirtschaftet werden.

 

 

2.         Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1 Gesamtvolumen

 

 

 Entwurf 2022

in EUR

Plan 2021

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

21.202.775

20.880.115

Erfolgsplan im Aufwand

23.402.043

21.649.394

Fehlbetrag

2.199.268

769.278

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

3.627.000

2.327.210

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022