Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Die Arbeiten zur endgültigen Erstellung der Jahresrechnung 2021 wurden fristgerecht beendet. Mit der heutigen Vorlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2021 übergeben.
Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 ThürKO).
Die örtliche Prüfung (§ 82 ThürKO) der Jahresrechnung 2021 erfolgt nunmehr durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, da bei der Stadt kein eigenes Rechnungsprüfungsamt mehr besteht.
Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung incl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter des Fachdienstes Finanzen in der Kämmerei eingesehen werden. Diesem Bericht liegen sämtliche Bestandteile und Anlagen zur Jahresrechnung 2021 bei.
Ergebnis
der Jahresrechnung 2021
Das entsprechend § 79 Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der
Haushaltsrechnung für das Jahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
128.218.747,05
€ |
29.218.820,55
€ |
157.437.567,60
€ |
Soll-Ausgaben |
128.218.747,05
€ |
29.218.820,55
€ |
157.437.567,60
€ |
Fehlbetrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung
dargestellt.
Eckdaten |
Haushalt 2021 in € |
Jahres-RE 2021 in € |
Erläuterungsbericht |
I. Haushaltsvolumen |
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Gesamthaushalt |
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Gliederungspunkt 3 |
Einnahmen |
160.635.454 |
157.437.567,60 |
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Ausgaben |
160.635.454 |
157.437.567,60 |
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einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
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II. Schuldendienst |
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Gliederungspunkt 5.1 |
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
0 |
0,00 |
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ordentliche Tilgung |
2.339.990 |
2.339.918,51 |
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davon eigenfinanziert (entspricht Pflichtzuführung) |
1.339.990 |
1.339.918,51 |
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davon über Schuldendiensthilfe finanziert |
1.000.000 |
1.000.000,00 |
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Verschuldung am 31.12. |
25.262.203 |
25.262.274,28 |
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Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
597,92 |
597,93 |
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Eckdaten |
Haushalt 2021 in € |
Jahres-RE 2021 in € |
Erläuterungsbericht |
III. Zuführungen zwischen den Teilhaushalten |
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Gliederungspunkt 4 |
Zuführung an den VermögensHH |
7.358.345 |
10.313.442,87 |
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davon Pflichtzuführung |
1.339.990 |
1.339.918,51 |
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davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
6.018.355 |
8.973.524,36 |
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IV. Rücklagen |
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Gliederungspunkt 5.2 |
Entnahme aus Rücklage |
0 |
0,00 |
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Zuführung an Rücklage |
0 |
262.085,69 |
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Stand am 31.12. |
9.027.832 |
9.289.917,47 |
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vorzuhaltende Mindestrücklage |
2.334.232 |
2.328.097,29 |
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Weitergehende Ausführungen können dem dieser Berichtsvorlage beigefügten Erläuterungsbericht zu Jahresrechnung (Anlage 3.9) entnommen werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - JR 2021
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 - JR 2021
1. Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 3 - JR 2021
2. Haushaltsrechnung
Anlage 4 - JR 2021
3. Anlagen 3.1 bis 3.8
Anlage 5 - JR 2021
3. Anlage 3.9 (Erläuterungsbericht inkl. Übersichten)
Die Anlagen können im Internet unter
www.eisenach.de à
Rathaus à
Stadtrat und Gremien à
Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen
werden.