Betreff
Antragstellung Förderprojekt "Bildungskommune"
Vorlage
0970-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend der Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ vom 10.01.2022 beim BMBF fristgerecht zum 30.06.2022 einen Antrag auf das Projekt „Bildungskommune“ zu stellen.

 


II. Begründung:

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein neues Förderprogramm „Bildungskommunen“ aufgelegt, welches sich an das Projekt „Bildung integriert“ anschließt. Ziel ist es, die Kommunen bei der Etablierung und Stärkung des Bildungsmanagements zu unterstützen. Allen Bürgerinnen und Bürgern sollen Zugänge zu attraktiven, vielfältigen und wohnortnahen Angeboten des lebensbegleitenden Lernens ermöglicht werden. Mit einem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement können Bildungschancen für alle Menschen verbessert werden. Zur Verbesserung des Bildungsmanagements in den Kommunen werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfond Plus zur Verfügung gestellt.

 

Die Zuwendung aus der Förderrichtlinie „Bildungskommune“ erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Reisemittel und IT-Technik einschließlich technischem Support. 

Die Höhe der Zuwendung beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre.

 

Im Vorfeld wurde mit dem Fördermittelgeber geklärt, dass trotz der Rückkreisung die Stadt Eisenach antragsberechtigt ist. Aus den FAQ’s Bildungskommunen geht hervor, dass kreisangehörige Städte bei einer Einwohnerzahl über 40.000 und mit dem Einverständnis des Landkreises einen Antrag stellen dürfen (https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/FAQ_Bildungskommunen.pdf;jsessionid=731421AFE3A766702F9AB19F47294D88.live381?__blob=publicationFile&v=5). Das Einverständnis des Wartburgkreises liegt der Stadt Eisenach vor.

 

Seit 2017 wurde das Projekt „Bildung integriert“ mit Bildungsmanagement und –monitoring erfolgreich in der Stadt Eisenach umgesetzt. Im Projektzeitraum war die verbindliche Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern im Bildungsbereich ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung. Wichtiges Steuerelement war die Lenkungsgruppe, die das Projekt inhaltlich begleitete und Schwerpunkte herausarbeitete. Zentrale Ergebnisse waren unter anderem die Erstellung eines Bildungsleitbildes, welches vom Stadtrat beschlossen worden ist, die Umsetzung des DigitalPakts der Bundesregierung an allen Eisenacher Schulen und  der 1. Eisenacher Bildungsbericht zum Thema „Frühkindliche Bildung – Chancengerechtigkeit und Übergangsgestaltung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Primarstufe in Eisenach“.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Analyse zu Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte.

 

Mit der Neubeantragung möchte die Stadt Eisenach ihr kommunales Bildungsmanagement weiter stärken und ausbauen.

1.         Die Weiterentwicklung und der Ausbau des datenbasierten Bildungsmanagements (DKBM)

2.         Die Fortführung einer kontinuierlichen kommunalen Bildungsberichterstattung mit sozialräumlichen Daten.

3.         Die Untersetzung des bereits durch den Stadtrat beschlossenen Leitbildes mit Maßnahmen und die anschließende Umsetzung.

4.         Thematischer Schwerpunkt: Modul Fachkräftesicherung für die Region/ Bildung im Strukturwandel

Ausgangssituation: Strukturwandel des hiesigen Arbeitsmarktes, demografische Entwicklung in der Region (Bevölkerungsrückgang)

 

Ziele: Nachwuchskräfte- und Fachkräftegewinnung, Verbesserung Übergang Schule-Beruf, Senkung der Quote Schüler*innen ohne Abschluss

 

geplante Maßnahmen im Projektzeitraum:

ž   Umsetzung der Jugendberufsagentur in der Praxis

ž   Fortsetzung der Befragung Schüler*innen ohne Schulabschluss

ž   Etablierung eines Netzwerkes Ausbildung

ž   Qualitätstandards zur Berufsorientierung an Eisenacher Schulen entwickeln

ž   Unterstützung von Schüler*innen mit Praxissequenzen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses

 

Die Stadt Eisenach muss zur Durchführung des Projektes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil aufbringen.

Nachfolgend sind beispielhaft die Kosten und die Höhe der möglichen Förderung bei einer Besetzung  mit 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt.

 

Beispiel Kosten bei 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ)

  im 1. Jahr:

Personalkosten: EG 9b, Stufe 2 (1,5 VZÄ)

 

 

ž   55.000,00€ x 1,5 =

 

82.500,00€

IT-Instrumentarium:

einmalig

4.000,00€

 

Support

2.500,00€

Dienstreisen:

 

6.000,00€

Vergaben:

 

10.000,00€

 

Summe:

105.000,00€

Pauschale indirekte Ausgaben 25%:

 

26.250,00€

Zuwendungsfähige Ausgaben:

Summe:

131.250,00€

Höhe der möglichen Förderung 60%:

 

78.750,00€

Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%:

 

52.500,00€

 

 

  ab dem 2. Jahr[1]:

Personalkosten: EG 9b, Stufe 2 (1,5 VZÄ)

 

 

ž   55.000,00€ x 1,5 =

 

82.500,00€

IT-Instrumentarium:

Support

2.500,00€

Dienstreisen:

 

6.000,00€

Vergaben:

 

10.000,00€

 

Summe:

101.000,00€

Pauschale indirekte Ausgaben 25%:

 

25.250,00€

Zuwendungsfähige Ausgaben:

Summe:

126.250,00€

Höhe der möglichen Förderung 60%:

 

75.750,00€

Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%:

 

50.500,00€

 

 

  Projektlaufzeit Gesamt (4 Jahre):

Zuwendungsfähige Ausgaben:

 

510.000,00€

Höhe der möglichen Förderung 60%:

 

306.000,00€

Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%:

 

204.000,00€

Zuwendungsfähige Ausgaben:

 

510.000,00€

 



[1] Rechnung pro Jahr


Anlagenverzeichnis:

 

Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ vom 10. Januar 2022