I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend der Förderrichtlinie
„Bildungskommunen“ vom 10.01.2022 beim BMBF fristgerecht zum 30.06.2022 einen
Antrag auf das Projekt „Bildungskommune“ zu stellen.
II.
Begründung:
Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein neues Förderprogramm
„Bildungskommunen“ aufgelegt, welches sich an das Projekt „Bildung integriert“
anschließt. Ziel ist es, die Kommunen bei der Etablierung und Stärkung des
Bildungsmanagements zu unterstützen. Allen Bürgerinnen und Bürgern sollen
Zugänge zu attraktiven, vielfältigen und wohnortnahen Angeboten des
lebensbegleitenden Lernens ermöglicht werden. Mit einem datenbasierten
kommunalen Bildungsmanagement können Bildungschancen für alle Menschen
verbessert werden. Zur Verbesserung des Bildungsmanagements in den Kommunen
werden Mittel aus dem Europäischen Sozialfond Plus zur Verfügung gestellt.
Die Zuwendung aus der Förderrichtlinie „Bildungskommune“ erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Reisemittel und IT-Technik einschließlich technischem Support.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre.
Im Vorfeld wurde mit
dem Fördermittelgeber geklärt, dass trotz der Rückkreisung die Stadt Eisenach
antragsberechtigt ist. Aus den FAQ’s Bildungskommunen geht hervor, dass
kreisangehörige Städte bei einer Einwohnerzahl über 40.000 und mit dem
Einverständnis des Landkreises einen Antrag stellen dürfen (https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/FAQ_Bildungskommunen.pdf;jsessionid=731421AFE3A766702F9AB19F47294D88.live381?__blob=publicationFile&v=5).
Das Einverständnis des Wartburgkreises liegt der Stadt Eisenach vor.
Seit 2017 wurde das Projekt „Bildung integriert“ mit Bildungsmanagement und –monitoring erfolgreich in der Stadt Eisenach umgesetzt. Im Projektzeitraum war die verbindliche Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern im Bildungsbereich ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung. Wichtiges Steuerelement war die Lenkungsgruppe, die das Projekt inhaltlich begleitete und Schwerpunkte herausarbeitete. Zentrale Ergebnisse waren unter anderem die Erstellung eines Bildungsleitbildes, welches vom Stadtrat beschlossen worden ist, die Umsetzung des DigitalPakts der Bundesregierung an allen Eisenacher Schulen und der 1. Eisenacher Bildungsbericht zum Thema „Frühkindliche Bildung – Chancengerechtigkeit und Übergangsgestaltung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Primarstufe in Eisenach“.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Analyse zu Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte.
Mit der Neubeantragung möchte die Stadt Eisenach ihr kommunales Bildungsmanagement weiter stärken und ausbauen.
1.
Die
Weiterentwicklung und der Ausbau des datenbasierten Bildungsmanagements (DKBM)
2.
Die
Fortführung einer kontinuierlichen
kommunalen Bildungsberichterstattung mit sozialräumlichen Daten.
3.
Die
Untersetzung des bereits durch den Stadtrat beschlossenen Leitbildes mit
Maßnahmen und die anschließende Umsetzung.
4.
Thematischer
Schwerpunkt: Modul Fachkräftesicherung für die Region/ Bildung im
Strukturwandel
Ausgangssituation: Strukturwandel des hiesigen
Arbeitsmarktes, demografische Entwicklung in der Region (Bevölkerungsrückgang)
Ziele: Nachwuchskräfte- und Fachkräftegewinnung,
Verbesserung Übergang Schule-Beruf, Senkung der Quote Schüler*innen ohne
Abschluss
geplante Maßnahmen im
Projektzeitraum:
Umsetzung
der Jugendberufsagentur in der Praxis
Fortsetzung
der Befragung Schüler*innen ohne Schulabschluss
Etablierung
eines Netzwerkes Ausbildung
Qualitätstandards
zur Berufsorientierung an Eisenacher Schulen entwickeln
Unterstützung
von Schüler*innen mit Praxissequenzen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Die Stadt Eisenach muss zur Durchführung des Projektes 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil aufbringen.
Nachfolgend sind beispielhaft die Kosten und die Höhe der möglichen Förderung bei einer Besetzung mit 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt.
Beispiel Kosten bei 1,5 Vollzeitäquivalenten
(VZÄ)
im 1.
Jahr:
Personalkosten: EG 9b, Stufe 2 (1,5 VZÄ) |
|
|
55.000,00€ x 1,5 = |
|
82.500,00€ |
IT-Instrumentarium: |
einmalig |
4.000,00€ |
|
Support |
2.500,00€ |
Dienstreisen: |
|
6.000,00€ |
Vergaben: |
|
10.000,00€ |
|
Summe: |
105.000,00€ |
Pauschale indirekte Ausgaben 25%: |
|
26.250,00€ |
Zuwendungsfähige Ausgaben: |
Summe: |
131.250,00€ |
Höhe der möglichen Förderung 60%: |
|
78.750,00€ |
Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%: |
|
52.500,00€ |
ab dem
2. Jahr[1]:
Personalkosten: EG 9b, Stufe 2 (1,5 VZÄ) |
|
|
55.000,00€ x 1,5 = |
|
82.500,00€ |
IT-Instrumentarium: |
Support |
2.500,00€ |
Dienstreisen: |
|
6.000,00€ |
Vergaben: |
|
10.000,00€ |
|
Summe: |
101.000,00€ |
Pauschale indirekte Ausgaben 25%: |
|
25.250,00€ |
Zuwendungsfähige Ausgaben: |
Summe: |
126.250,00€ |
Höhe der möglichen Förderung 60%: |
|
75.750,00€ |
Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%: |
|
50.500,00€ |
Projektlaufzeit
Gesamt (4 Jahre):
Zuwendungsfähige Ausgaben: |
|
510.000,00€ |
Höhe der möglichen Förderung 60%: |
|
306.000,00€ |
Höhe Eigenanteil Stadt Eisenach 40%: |
|
204.000,00€ |
Zuwendungsfähige Ausgaben: |
|
510.000,00€ |
Anlagenverzeichnis:
Förderrichtlinie
„Bildungskommunen“ vom 10. Januar 2022