Betreff
Anfrage der BfE-Stadtratsfraktion - Stilllegung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Stadt
Vorlage
AF-0244/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es verpachtete landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Stadt Eisenach? Wenn ja, wie viele Flurstücke sind betroffen und wie groß ist die Gesamtfläche in Hektar?

2.       Sind aktuell (2022) von o.g. Flächen Anteile mit einer Stilllegung belegt? Wenn ja, wie viele Flurstücke sind betroffen? Wie groß ist die Gesamtfläche in Hektar? Was ist der vorwiegende Grund für die Flächenstilllegung? Ist agrarpolitisch geplant, diese Flächen zeitlich befristet wieder in eine reguläre Bewirtschaftung zu nehmen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ja, es gibt zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtete Flächen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 420 ha, bestehend aus ca. 500 Flurstücken.

 

zu 2.

Es kann derzeit keine Aussage über die Nutzung der Flächen getroffen werden, da diese dem Pächter in eigener Zuständigkeit obliegt.

 

Im Sinne des zugrundeliegenden Sachverhaltes möchte ich jedoch noch folgendes Ausführen:

 

Durch die europäische Union werden Prämien für stillgelegte Flächen gezahlt. Diese sind an strenge Kriterien gebunden und können eine entscheidende Rolle bei der Bilanzierung eines landwirtschaftlichen Betriebes spielen, eine Umnutzung ist nicht ohne weiteres möglich. Die Verpachtung erfolgte nicht nur an größere Agrargenossenschaften sondern auch an kleinere nebengewerbliche Landwirtschaftsbetriebe, gerade hier kann der Verlust von Fördergeldern schwer wiegen.

Durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde bereits die Initiative zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für das Jahr 2022, den Aufwuchs auf ökologischen Vorrangflächen der Kategorien "Brache" und ‚"Zwischenfrüchte" als Futter freizugeben ergriffen. Durch die europäische Kommission wurde außerdem eine Krisenreserve im Bereich der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt (Deutschland erhält gut 60 Mio. Euro). Durch das Bundeskabinett wurden weitere 120 Mio. Euro am 27.04.2022 beschlossen. Die Verwendung obliegt dem Bundesministerium bzw. die endgültige Freigabe dem Bundestag.

Die verpachteten Flurstücke sind mehrheitlich ehemalige Wegeparzellen, welche sich im Zuschnitt wiederspiegeln, so dass es sich um schmale (ca. 5m Breite) und sehr lange (bis zu mehreren Hundertmetern) Flächen handelt. Eine Bewirtschaftung ohne die Berücksichtigung der angrenzenden Parzellen ist somit nur unter unverhältnismäßigen, nicht wirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich. Weshalb eine Herausnahme der Verpachtung, abgesehen von den vertraglichen Kündigungsbedingungen, nicht sinnvoll ist. Eine Auswertung wieviel der Pachtfläche als Weg oder als Acker oder Grünland genutzt wird kann derzeit ohne erheblichen Personalaufwand und ggf. Abfrage bei den Pächtern nicht erfolgen.  

Zusammenfassend wird festgestellt, dass den Pächtern aus den genannten Gründen keine Vorgaben gemacht werden können, wie die Pachtflächen zu nutzen sind bzw. welche Fruchtfolge angebaut werden soll.

Das Ansinnen wird begrüßt, der Stadtrat der Stadt Eisenach ist jedoch nicht zuständig.

 

Im Übrigen muss jedoch nicht nur über die angebaute Feldfrucht nachgedacht werden, sondern auch über sich neu ergebende Doppelnutzungen zur Gewinnung erneuerbarer Energien – sprich Agrarphotovoltaik. Synergien zwischen dieser Doppelnutzung könnten sich im Zuge des Klimawandels ergeben.