Betreff
Anfrage der BfE-Stadtratsfraktion - Umsetzung der Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach vom 23.12.1997
Vorlage
AF-0245/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie viele Anträge auf Beseitigung von Bäumen wurden in den Jahren 2018 bis 2021 abschließend bearbeitet? (Bitte getrennt nach Jahren und Nadelholz/Laubholz ausweisen.)

2.       Wie viele der o.g. Anträge wurden davon positiv beschieden? (Bitte getrennt nach Jahren und Nadelholz/Laubholz ausweisen.)

3.       Lt. § 2 geltender Baumschutzsatzung - Geschützte Bäume – gehören dazu auch ortsbildprägende Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm. Wie viele Bäume dieser Kategorie sind aktuell in Kernstadt und Ortsteilen ausgewiesen? (Bitte mit Baumart und Standort (Kernstadt oder Benennung Ortsteil).)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

2018 wurden 239 Anträge abschließend bearbeitet. Eine Anzahl von Anträgen nach der Gehölzart ist nicht möglich, da viele Anträge beides beinhalten. (mehrere Bäume pro Antrag)

Es wurden insgesamt 115 Nadelbäume und 237 Laubbäume auf privaten Grundstücken gefällt.

2019 wurden 170 Anträge abschließend bearbeitet. Es wurden insgesamt 115 Nadel- und 145 Laubbäume gefällt.

2020 wurden 140 Anträge abschließend bearbeitet. Es wurden 93 Nadel- und 150 Laubbäume gefällt.

2021 wurden 102 Anträge abschließend bearbeitet. Es wurden 49 Nadel- und 104 Laubbäume gefällt.

2022 wurden bis dato 63 Anträge abschließend bearbeitet. Es wurden 36 Nadel- und 85 Laubbäume gefällt

 

 

zu 2.

Auch dies ist nicht eindeutig zu beantworten, da bei vielen Anträgen sowohl eine Genehmigung als auch eine Versagung erteilt wurde. Dies liegt daran, das meist mehr wie ein Baum beantragt wurde und wird.

2018 sind 12 Nadelbaum- und 10 Laubbaumfällungen abgelehnt wurden.

2019 sind 17 Nadelbaum- und 16 Laubbaumfällungen abgelehnt wurden.

2020 sind 38 Nadelbaum- und 18 Laubbaumfällungen abgelehnt wurden.

2021 sind 20 Nadelbaum- und 23 Laubbaumfällungen abgelehnt wurden.

2022 sind   9 Nadelbaum- und 13 Laubbaumfällungen bis dato abgelehnt wurden.

 

 

zu 3.

Ortsbildprägende Obstbäume sind in der Stadt nicht ausgewiesen. Es gibt einen Apfelbaum am Lutherhaus der dazu zählen könnte. Ansonsten gibt es noch die Obstbaumplantagen.

Was die Privatpersonen auf ihren Grundstücken haben, ist nicht bekannt.