Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0139/2010 vom 19.03.2010
Vorlage
0441-StR/2010
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss Nr. StR/0139/2010 vom 19.03.2010 wird aufgehoben.

 

 


Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2010 den Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Eisenach nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 (siehe Beschlussvorlage 0044/StR/2010) gefasst.

 

Zur Sicherstellung des gesetzlich geforderten Haushaltsausgleiches wurde eine Überbrückungshilfe des Landes Thüringen in Höhe von insgesamt 9.555.479 € eingestellt.

Diese wurde mit Schreiben vom 23.03.2010 beim Thüringer Innenministerium beantragt.

 

Nach Beantragung der Haushaltsgenehmigung seitens der Stadt gab es mehrere Gesprächstermine bei den Aufsichtsbehörden. Durch eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Thüringer Innenministeriums sowie des Landesverwaltungsamtes und der Stadt Eisenach bestand, wurden die Haushaltsansätze 2010 incl. Folgejahre sowie auch des Wirtschaftsplanes 2010 überprüft.

 

Mit Bescheid des Thüringer Innenministeriums vom 27.07.2010 wurde die beantragte Überbrückungshilfe (und die Bedarfszuweisung aufgrund des Jahresabschlusses 2009) abgelehnt. Auf die Information in der Stadtratssitzung am 27.08.2010 (siehe StR/0368/2010) wird verwiesen.

 

Damit ist der Haushaltsausgleich nicht mehr gewährleistet.  Mit Schreiben vom 26.08.2010  (siehe Anlage) hat in der Folge das Thüringer Landesverwaltungsamt den Oberbürgermeister gebeten, den Beschluss Nr. StR/0139/2010 vom 19.03.2010 in der nächsten Stadtratssitzung zu beanstanden und dem Stadtrat aufzugeben, den Beschluss aufzuheben.

 

Unproblematisch ist die mit der Haushaltssatzung 2010 beantragte Genehmigung für den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme (15 Mio. €). Die bereits mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009  für den Betrag von 15 Mio. € erteilte Genehmigung hat in der vorläufigen Haushaltsführung nach wie vor Gültigkeit.

 

Die Stadt Eisenach wird im Haushaltsjahr 2010 erstmals keine rechtskräftige Haushaltssatzung haben und damit über den gesamten Zeitraum nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung handeln.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 26.08.2010