hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 unter
Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und der bestätigten
Änderungsanträge der Fraktionen.
2.
Den
Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022.
3.
Den
Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 nach § 62ThürKO.
II.
Begründung:
Die Stadt hat gemäß § 55 ThürKO für jedes
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der
Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 sind die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der
Höchstbetrag der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Höhe der Steuersätze
(Hebesätze) festzusetzen.
Nach § 56 ThürKO hat die Gemeinde neben der
Haushaltssatzung einen Haushaltsplan zu erstellen, dessen Bestandteile und
Anlagen sind der Haushaltssatzung als Anlage beizufügen.
Der Stadtrat beschließt gemäß § 57 ThürKO
über die Haushaltssatzung inklusive aller Anlagen in öffentlicher Sitzung.
In der Sitzung des Stadtrates am 23.05.2022
wurden der Entwurf der Haushaltsatzung 2022 sowie der Entwurf des
Wirtschaftsplanes 2022 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse
verwiesen.
Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den
Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2022
vorgesehen.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung des
Entwurfes und der heutigen Vorlage zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung
haben sich in Folge der Haushaltsausführung notwendige Änderungen zum
vorgelegten Einbringungsstand ergeben. Diese sind im Rahmen einer
Veränderungsliste erfasst, Teil dieses Beschlussvorschlages und werden nach
Beschlussfassung in den Haushalt 2022 eingepflegt.
Da die Haushaltssatzung
genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist diese gemäß
§ 57 Abs. 3 ThürKO nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat der
Rechtaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach der erfolgten Genehmigung durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
Mit der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung
schließlich gemäß § 55 Abs. 3 ThürKO rückwirkend zum 01.01.2022 in
Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Haushaltssatzung
mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022
Anlage 2 – Veränderungsliste
Verwaltungshaushalt
Anlage 3 – Veränderungsliste
Vermögenshaushalt
Anlage
4 – Veränderungsliste Wirtschaftsplan
Anlage 5 – Veränderungsliste Stellenplan