Betreff
Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0989-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.

2.       Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2022.

3.       Den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 nach § 62ThürKO.

 


II. Begründung:

 

Die Stadt hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2022 sind die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Höhe der Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.

 

Nach § 56 ThürKO hat die Gemeinde neben der Haushaltssatzung einen Haushaltsplan zu erstellen, dessen Bestandteile und Anlagen sind der Haushaltssatzung als Anlage beizufügen.

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 57 ThürKO über die Haushaltssatzung inklusive aller Anlagen in öffentlicher Sitzung.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 23.05.2022 wurden der Entwurf der Haushaltsatzung 2022 sowie der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

 

Nach den erfolgten Haushaltsberatungen in den Ausschüssen ist mit dieser Vorlage die Beschlussfassung zum Haushalt 2022 vorgesehen.

 

Im Zeitraum zwischen der Einbringung des Entwurfes und der heutigen Vorlage zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung haben sich in Folge der Haushaltsausführung notwendige Änderungen zum vorgelegten Einbringungsstand ergeben. Diese sind im Rahmen einer Veränderungsliste erfasst, Teil dieses Beschlussvorschlages und werden nach Beschlussfassung in den Haushalt 2022 eingepflegt.

 

Da die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, ist diese gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat der Rechtaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach der erfolgten  Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung. Mit der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung schließlich gemäß § 55 Abs. 3 ThürKO rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2022

Anlage 2 – Veränderungsliste Verwaltungshaushalt

Anlage 3 – Veränderungsliste Vermögenshaushalt       

Anlage 4 – Veränderungsliste Wirtschaftsplan

Anlage 5 – Veränderungsliste Stellenplan