Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Gespräche zum Haushalt mit Landesbehörden
Vorlage
AF-0252/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wann wurden Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt und/oder dem Innenministerium zu den o.g. Sachverhalten geführt? Bitte Datum, Teilnehmer, behandelte Problemstellung und Gesprächsergebnisse benennen.

2.       Liegen zu den Gesprächen Dokumente (Protokolle, evtl. Zwischenbescheide, Ergebnisse) vor. Wenn ja, diese bitte als Anlage anfügen. Wenn Nein, warum nicht?

3.       Wann und in welcher Form wurde durch das Landesverwaltungsamt die Oberbürgermeisterin zur Planung der Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen aufgefordert, bzw. wurde eine Genehmigung hierfür zugesagt?

4.       Auf welcher gesetzlichen Basis begründete die Oberbürgermeisterin bis in den April 2022 die Möglichkeit einer Landeszuweisung zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes bzw. zur Erwirtschaftung bzw. Steigerung einer freien Spitze.

5.       Auf welcher gesetzlichen Basis begründet die Oberbürgermeisterin die Genehmigungsfähigkeit der im eingebrachten Haushalt 2022 eingeplanten Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Gespräche drehten sich um die Finanzlage der Stadt Eisenach sowie vers. andere Problemstellungen. Frau Wolf führte folgende Gespräche:

-          22.6.22 Telefonat mit Herrn Präsident Roßner, TLVwA

Thema: Genehmigung Haushalt

-          7.6.22 Gespräch mit Herrn STS Götze, TMIK

Thema: Verschiedenes

-          18.5.22 Gespräch mit Frau STS`in Schenk, TMIK und Herrn Präsident Roßner TLVwA

Thema: Haushalt und Kommunalfinanzen Thüringen

-          18.5.22 Gespräch mit dem GSTB, Herrn Minister Meier, TMIK sowie Herrn Präsident Roßner, TLVwA

Thema: Kommunalfinanzen

-          2.5.22 Gespräch mit Herrn STS Götze, TMIK

Thema: Verschiedenes

-          13.4.22 Gespräch mit Frau STS`in Schenk und Herrn Rüffler vom TMIK, dem Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Herrn Roßner, dem Referatsleiter Kommunalaufsicht, Herrn Scheid, der pers. Referentin, Frau Kämmer sowie Herrn Hartmann und Herrn Ihling

Thema: Haushalt und Sonstiges

-          8.4.22 Gespräch mit Herrn Innenminister Georg Meier

Thema: Verschiedenes

-          31.3.22 Telefontermin mit Frau STS`in Schenk, TMIK

Thema: Haushalt und Sonstiges

-          10.3.22 Gespräch mit Frau STS`in Schenk, TMIK sowie Herr Hartmann und Frau Sachse

Thema: Haushalt und Sonstiges

-          1.3.22 Gespräch mit dem TLVwA (TLVwA Herr Roßner, TLVwA Frau Kämmer, TLVwA Herr Rohwer TLVwA Herr Oehler, TLVwA Frau Mädler; TMIK Herr Rüffler, Frau Sachse, Herr Hartmann

Thema: Haushalt

-          8.2.22 Gespräch mit dem TLVwA, Herrn Präsident Roßner plus Frau Sachse, Herr Hartmann, Herr Wachtmeister, Herr Ihling, Herr Schumann, Herr Hoffmann, Herr Weigelt sowie TLVwA Frau Kämmer, TLVwA Frau Rohwer, TLVwA Frau Prohaska-Haug, TLVwA Herr Oehler, TLVwA Frau Mädler, TMIK Herr Rüffler

Thema: Haushalt

-          15.12.21 Gespräch mit dem TLVwA Herrn Präsident Roßner plus Frau Sachse sowie TLVwA Frau Härtel, TLVwA Herr Oehler, TLVwA Frau Kämmer, TMIK Herr Rüffler

Thema: Haushalt

-          25.11.21 Gespräch mit Herrn Präsident Roßner, TLVwA und Frau Sachse, sowie TLVwA Frau Härtel, TLVwA Herr Oehler, TLVwA Frau Kämmer, TMIK Herr Rüffler

Thema: Haushalt und Sonstiges

 

zu 2.

Nein. Die Gespräche waren vertraulich. Im Vorfeld wurde (i.d.R. schriftlich) die Tagesordnung festgelegt und ggf. Unterlagen vorab versandt.

 

zu 3.

 

Im Gespräch am 13.04.2022 wurde der Oberbürgermeisterin empfohlen, die städtische Investitionsplanung über die Einplanung entsprechender VE haushalterisch abzubilden. Eine Genehmigungspflicht ergibt sich nach § 59 Abs. 4 ThürKO nur in dem Fall, dass in den maßgeblichen Finanzplanjahren Kreditaufnahmen geplant sind. Eine Kreditaufnahme ist nach der aktuellen städtischen Haushalts- und Finanzplanung nicht vorgesehen.

 

zu 4.

 

Die Möglichkeit einer Landeszuweisung zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes bzw. zur Erwirtschaftung einer freien Spitze basierte nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern wurde im Rahmen der Gespräche unter 1.) beraten.

Grundsätzlich unterliegt die Stadt Eisenach i.R. der noch lfd. Haushaltskonsolidierung den Vorgaben des § 53a ThürKO i.V.m. VV Haushaltssicherung. Dies eröffnet i.V.m. der VV Bedarfszuweisung grundsätzlich die Möglichkeit einer Landeszuweisung in Form einer Bedarfszuweisung zur Haushaltskonsolidierung. Im Gespräch der Oberbürgermeisterin mit der Staatssektretärin des TMIK, Frau Schenk und dem Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Herrn Roßner am 13.04.2022 wurde diese Form der Unterstützung als nicht möglich erachtet. Aufgrund dessen wurde im Nachgang die Planung ohne weitere Landeszuweisung vorgenommen.

 

zu 5.

 

Die Genehmigungsfähigkeit basiert auf der gesetzlichen Basis des EisenachNGG. Ziel-  und Voraussetzung sowie Intention des Gesetzgebers war die Erreichung und dauerhafte Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der „Großen Kreisstadt“ Eisenach als Westthüringer Oberzentrum. Auf diesen Prämissen beruhte die Zustimmung der Stadt Eisenach zur bundesweit einzigartigen freiwilligen Herabstufung einer Kommune!

 

Die Gesetzesbegründung formulierte die Zielsetzung wie folgt:

 

„Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung von Gebietskörperschaften, die ihre Aufgaben auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen mit umfassender Leistungs- und Verwaltungskraft auf der Grundlage möglichst gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen erfüllen können. Es sollen leistungs- und verwaltungsstarke Gebietskör­perschaften geschaffen werden, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen und die gleichzeitig ein dauerhaft tragfähiges Fundament für die demokratische Mitwirkung der Bürger bilden.

Diesen Zielvorstellungen wird die von der kreisfreien Stadt Eisenach und dem Landkreis Wartburgkreis angestrebte freiwillige Neugliederungsmaßnahme, die Eingliederung der Stadt unter Aufgabe ihrer Kreisfreiheit in den Wartburgkreis, gerecht.

Die Vergrößerung des Landkreises Wartburgkreis um das Gebiet der Stadt Eisenach ermöglicht eine Bündelung der vorhandenen Kräfte sowie eine effektivere und effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Die Vergrößerung wird gewährleisten, dass dem Landkreis auch unter veränderten Rahmenbedingungen ausreichende Handlungsspielräume zur Verfügung stehen, um eine sachgerechte Erfüllung aller Aufgaben sicherzustellen und gleichzeitig den steigenden Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorge gerecht zu werden.

Durch die Einkreisung wird auch die Leistungs- und Verwaltungskraft der Stadt Eisenach selbst gestärkt, indem ein großräumiger Interessen- und Lastenausgleich zwischen ihr und dem sie umgebenden Landkreis ermöglicht wird. Durch einen Verzicht auf die Erfüllung von Kreisaufgaben kann sie sich stärker auf die ihr verbleibenden örtlichen Aufgaben kon­zentrieren. Gleichzeitig wird mit dem Status als Große Kreisstadt eine im Vergleich zu den Großen kreisangehörigen Städten weitergehende Übertragung von Kreisaufgaben ermöglicht.“