Betreff
Freiflächengestaltungs- und Begrünungssatzung der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1018-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       nach erfolgter Einbringung den in der Anlage zum Beschluss enthaltenen Satzungstexte der Freiflächengestaltungs- und Begrünungssatzung der Stadt Eisenach als Satzung;

2.       die in der Anlage zum Beschluss in der rechten Spalte enthaltenen Satzungserläuterungen (kursive Schreibweise) als Selbstbindung des Stadtrates.

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat mit Beschluss Nr. StR/0256/2020 vom 01.12.2020 die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Aufstellung einer Freiflächengestaltungssatzung für den gesamten Stadtbereich der Stadt Eisenach zu veranlassen.

 

Gemäß des o. g. Beschlusses ist es das Ziel der Satzung, für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke im Stadtgebiet (Innenbereich nach § 34 BauGB) Festlegungen zu treffen zur:

 

-              Begrünung von nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke

-              Begrünung von Einhausungen der Müllbehälter

-              Begrünung von Flachdächern

-              Begrünung fensterloser Fassadenabschnitte ab einer Breite von 3,0 m, insbesondere Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen, Industrie- und Gewerbegebäuden

-              Begrünung von bereits bestehenden Kinderspielplätzen (ausgenommen öffentliche Spielplätze)

-              Begrünung von unbebauten Freiflächen, für die kein baurechtliches Verfahren anhängig ist und die nicht für eine andere zulässige Nutzung wie Stellplätze und Arbeits- oder Lagerflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen dauerhaft benötigt werden, nach einer Frist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Satzung

-              Flächenmäßige Beschränkung von Zuwegungen und Zufahrten von Grundstücken und deren Versiegelung auf ein Mindestmaß

 

Die Satzung soll Ausnahmen von der Gestaltungspflicht enthalten, die regelbeispielartig ausgestaltet werden und zudem auch Abweichungen von den Vorschriften nach § 66 ThürBO zulassen.

 

Der Satzungsentwurf ist aufgeteilt in einen Satzungstext (linke Spalte) und einen Erläuterungstext zum Satzungsinhalt (recht Spalte, kursiv Schriftzeichen).

Die Erläuterungen in der rechten Spalte des Satzungstextes dienen ausschließlich als Handlungshinweise für die Umsetzung der Satzung und sollen dementsprechend nicht als Bestandteil der Satzung beschlossen werden.

 

Nach Aufstellung des Satzungsentwurfes wurde dieser mit dem Fachdienst 15 »Recht« abgestimmt und überarbeitet. Nach dieser Überarbeitung erfolgte die hausinterne Beteiligung folgender Fachdienste und -gebiete:

-              FD 37 »Feuerwehr«,

-              FD 52 »Bauordnung und Untere Denkmalschutzbehörde«,

-              FD 54 »Tiefbau«,

-              FG 55.2 »Grünflächen«

sowie der für die Kommunalaufsicht zuständigen Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Infolge dieser Prüfung ergaben sich am Satzungsentwurf Änderungsbedürfnisse bezüglich des Brandschutzes, des Bauordnungsrechtes sowie hinsichtlich der beschreibenden grüntechnischen Festsetzungen (z. B. Ausschluss von Schottergärten aber Zulassung von Mineralmulch).

 

Wegen des nicht umsetzbaren Vollzuges bzw. der fehlenden Überwachbarkeit werden Vorhaben, für die weder ein Antrag auf baurechtliche Bescheidung gestellt, noch Genehmigungsfreistellungsunterlagen eingereicht werden, von den sich aus dieser Satzung ergebenden Pflichten ausgenommen. Dies betrifft vor allem Nebenanlagen mit einer Dachfläche bis 40 m².

Der vollständige Satzungstext (Satzung mit Satzungstext und Erläuterungen) wurde in der Sitzung des Stadtrates am 23.05.2022 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse für Infrastruktur, Wirtschaft und Tourismus sowie Stadtentwicklung, Klima und Verkehr verwiesen. Von Seiten der Ausschüsse wurden keine weiteren Erläuterungen oder Änderungserfordernisse vorgebracht, sodass die Satzung nun vom Stadtrat beschlossen werden kann. Im Zuge der endgültigen Beschlussvorbereitung wurden jedoch nachträglich geringfügige redaktionelle Änderungen zu den Ordnungswidrigkeiten (§ 9 des Satzungstextes) vorgenommen, welche allerdings keine Auswirkungen auf den sachlichen Bezug des Textes aufweisen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungstext mit Erläuterungen