hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Gebührensatzung für das
Stadtarchiv Eisenach entsprechend der Anlage 1.
II.
Begründung:
Die alte Gebührensatzung spiegelte nicht mehr in allen
Aspekten das aktuelle Leistungsangebot des Stadtarchivs wieder. Daher war es
notwendig diese Leistungen in abrechenbarer Form in die Satzung aufzunehmen.
Leistungen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr gefordert wurden, worden
wiederum aus der Satzung entfernt.
Zudem sollte die Form der Satzung geändert werden, da diese
für die Nutzer*innen unübersichtlich war und die Gebühren in Tabellenform
definitiv mehr Transparenz vermitteln.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf der Neufassung der Archivgebührensatzung
Anlage 2 – Synopse
Anlage 3 – Gebührenvergleich bisherige Regelung / Entwurf der Neufassung