Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltstelle 12000.620000 – Ersatzvornahmen (Abfallberäumung) - in Höhe von 19.700,00 €
Vorlage
1024-HFA/2022
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe für die Weiterführung der Abfallberäumung auf öffentlichen Flächen in der Haushaltsstelle 12000.620000 in Höhe von 19.700,00. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltstelle 05200.162000 – Wahlen – Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 19.700,00.


II. Begründung

 

Die Stadt Eisenach ist über den 31.12.2021 hinaus öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAGKrWG i. V. m. § 3 - 3. Anstrich - und § 4 des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis sowie dem § 3 Abs. 2 Nr. 2 d des EisenachNGG).

 

Hierbei handelt es sich um die Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises, Abfälle, die auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden, zu verwerten bzw. zu beseitigen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ThürAGKrWG i.V.m. § 20 KrWG).

 

Dies betrifft insbesondere solche Grundstücke, deren Betreten sowie Nutzung jedermann ungehindert möglich ist (zum Beispiel verstreute Abfälle im Wald, touristisch frequentierte Plätze wie Hohe Sonne, Mariental u. a. sowie bspw. auch aus dem Auto geworfene Abfälle im Bereich der Straßenränder, Radwege und auch öffentliche Plätze).

 

Bei den zu beräumenden Gegenständen handelt es sich um Abfälle, die keinem Verursacher zugeordnet werden können.

 

Diese Leistung wurde nach Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewertbewerb (UVgO) an die SDW Soziale Dienstleistungsgesellschaft Wartburgkreis mbH vergeben. Der Leistungszeitraum begann am 01.01.2022 und endet zum 31.12.2023. Im Rahmen dieser Vertragsleistung sind zwei Mitarbeiter täglich sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche im Stadtgebiet von Eisenach unterwegs, sammeln unerlaubt abgelagerte Abfälle auf und führen diese einer geordneten Entsorgung zu. Die Kosten der Entsorgung werden durch den AZV getragen.

 

Die kalkulierten Sachkosten für die Abfallberäumung, Personal und Transportfahrzeug, belaufen sich nach der Vergabe auf 85.840,03 € für 2022 und auf 95.097,28 € für 2023.  Die Auftragnehmerin hat eine Preisanpassung für das Jahr 2022, beginnend ab 01. Oktober für die Position 01. und ab 01.08.2022 für die Position 02.02., angezeigt.

 

Betroffen hiervon sind die nachfolgenden Vertragspositionen:

 

Pos.

Bezeichnung

Kosten vorher

Kosten neu

Diff.

Bemerkung

01.

Personelle Anforderungen

 

 

 

01.01.

Mitarbeiter 1

19,59 € / h

23,13 € / h

3,54 €

58 AT zu je 6 h = 348 h = 1.231,92 € netto Mehrkosten

01.02.

Mitarbeiter 2

9,80 € / h

11,57 € / h

1,77 €

58 AT zu je 6 h = 348 h = 615,96 € netto Mehrkosten

01.03.

Mitarbeiter 3 (bei Bedarf)

19,59 € / h

23,13 € / h

3,54 €

3 AT zu je 6 h = 18 h = 63,72 € netto Mehrkosten

 

 

 

Pos.

Bezeichnung

Kosten vorher

Kosten neu

Diff.

Bemerkung

02.

Technische Anforderungen

 

 

 

02.02.

Laufleistung Fahrzeug/ Fahrtkosten

0,70 € / km

0,85 € / km

0,15 €

Durchschn. jährl. Laufleistung ca. 20.600 km / 12 Mo. * 5 Mo. = 1.287,50 € netto Mehrkosten

 

Insgesamt ist somit mit einer geschätzten Kostensteigerung von 3.806,93 € brutto für den Zeitraum von 01.08. bis 31.12.2022 auszugehen. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen erhöht sich für 2022 von 85.840,03 auf 89.646,96 €. Die Leistungsabrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlichem Aufwand.

 

Zur Begründung führt die Auftragnehmerin die auf den 01.10.2022 vorgezogene Anhebung des Mindestlohnsatzes auf 12,00 € an sowie die außergewöhnlich gestiegenen Dieselpreise. Beide Preissteigerungen waren im August/ September 2021 im Rahmen der Angebotsbildung so nicht erkennbar sowie nicht in das Angebot einkalkulierbar. Es handelt sich in beiden Fällen um eine außergewöhnlich, zuvor nicht erkennbare Preissteigerung.

 

Die Vertragsänderung ist auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 GWB ohne neues Vergabeverfahren zulässig. Der Vertragsänderung müssen nicht vorhersehbar Umstände zu Grunde liegen und es darf zu keiner Vertragswertsteigerung von mehr als 10 % kommen.

 

Weiterhin wurde mit Stadtrats-Beschluss vom 12.07.2022 der Ansatz der HH-Stelle 12000.620000 von 86.000,00 € um 16.000,00 € auf 70.000,00 € gekürzt.

 

Über die genannte HH-Stelle werden überwiegend Personal- und Sachkosten für die Beräumung unerlaubt abgelagerter Abfälle für das gesamte Stadtgebiet finanziert. Die Benennung der HH-Stelle als „Ersatzvornahmen“ geht hier fehl und ist der letzten Jahre geschuldet. Mit dem HH 2023 erfolgt eine Umbenennung.

 

Die nunmehr zur Verfügung stehenden HH-Mittel lassen eine Aufgabenerfüllung, Abfallberäumung Stadtgebiet Eisenach, gesichert nur noch bis Ende September 2022 zu.

Ab Oktober dieses Jahres kann eine Abfallberäumung finanziell nicht mehr sichergestellt werden.

 

Weiterhin besteht mit der Auftragnehmerin, SDW, eine vertragliche Bindung. Aus diesen Gründen sind die fehlenden Mittel im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe zu beantragen.

 

Insgesamt ergibt sich somit gerundet eine überplanmäßige Ausgabe von 19.700,00. Der Ansatz der HH-Stelle erhöht sich hierdurch von 70.000,00 € auf 89.700,00 €. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.700,00 erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 05200.162000 Wahlen – Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 19.700,00 €.