Betreff
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagensatzung); hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
1037-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagensatzung) entsprechend der Anlage 1.


II. Begründung:

 

Die Änderungen der Satzung sind notwendig, da sich die in der Anlage aufgeführten Flurstücke durch Änderung der Besitzverhältnisse geändert haben.

Weiterhin muss die Rechtslage zum Verhalten auf Grünflächen konkretisiert und verschärft werden. Grund hierfür ist der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden Gefahren.

 

Die Streichung des § 3 Abs. 4 Satz 2 ist erforderlich, da durch das Bestreben der Stadt Eisenach zunehmend Mehrgenerationen – Spielplätzen einzurichten, die Benutzung von Spielplätzen nicht nur Personen bis zu einem Alter von 14 Jahren gestattet werden kann.

 

Mit der 2. Änderung der Vorlage wurde das Betretungsverbot für Eisflächen wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen. Die ordnungsbehördliche Verordnung zum Verbot des Badens, Betretens und Befahrens von Eisflächen regelt den Sachverhalt bereits und wird kurzfristig angepasst, um ein allgemeines Betretungsverbot mit der Möglichkeit der Freigabe bestimmter Eisflächen für alle Gewässer im Stadtgebiet zu regeln. Dementsprechend ist keine Regelung in der Satzung erforderlich.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 3. Änderungssatzung

Anlage 2 – Fließtextversion

Anlage 3 – Synopse