Betreff
2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach, hier: Einbringung
Vorlage
0451-StR/2010
Aktenzeichen
41 02 17
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen verwiesen.

 


Begründung:

 

Im Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Eisenach ist eine Erhöhung der Einnahmen der Volkshochschule vorgesehen. Diese Maßnahme soll nun mit der Gebührenerhöhung  umgesetzt werden. Der Vorschlag zur Gebührenerhöhung wurde in der Sitzung des Beirates zur Förderung und Beratung der Volkshochschularbeit am 29. Juni 2010 den Mitgliedern vorgestellt und beraten. Die Beiratsmitglieder waren sich einig, dass der Vorschlag, die Gebühren um ca. 10% zu erhöhen, eine verträgliche Lösung darstellt. Für das Jahr 2011 werden bezüglich der Gebührenerhöhung voraussichtlich 16.400,00 € Mehreinnahmen erwartet. Die Gebühren wurden unter anderem mit der Volkshochschule Wartburgkreis verglichen. Durch eine moderate Gebührenerhöhung um etwa 10% gerät die VHS Eisenach nicht in Gefahr hierdurch Teilnehmer zu verlieren.

Die Volkshochschule des Wartburgkreises hat im Sommer 2010 die Gebühren um ebenfalls durchschnittlich 10% angehoben.

 

Der Einzug der Gebühren im Lastschriftverfahren wird angestrebt, um Einnahmen schneller verfügbar zu haben und aufwendige Mahnverfahren zu vermeiden. Dies ist ebenfalls ein Punkt im Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Beschäftigte, die in einem Zwei-, bzw. Dreischichtsystem arbeiten, sollen in der VHS Eisenach eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50% erhalten, da diese Teilnehmer aus beruflichen Gründen nicht an allen Kursen teilnehmen können. Durch dieses Angebot versucht die VHS Eisenach diesen Teilnehmerstamm zu halten und diesem in Zukunft einen Anreiz zu geben, weiterhin an Kursen der VHS Eisenach teilzunehmen, da es für die Teilnehmer mitunter schon schwierig genug ist, den Lernstoff termingerecht nachzuarbeiten.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Volkshochschule der Stadt  

                        Eisenach

Anlage 2:         Satzungstext der Gebührensatzung der Volkshochschule Eisenach i. d. F. des    

                        Entwurfes der 2. Änderungssatzung - Fließtext

Anlage 3:         Übersicht alte und neu geplante Gebühren