Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
Vorlage
1067-StR/2022
Aktenzeichen
14.1 / 8110 05
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Herrn Andreas Neumann, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung

 

Frau Annette Krumrey

 

bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.

 


II. Begründung:

 

Mit Schreiben vom 01.08.2022 hat Herr Andreas Neumann sein Aufsichtsratsmandat in der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) niedergelegt.

 

Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.

 

Gem. § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag EWT werden die Mitglieder dabei nach § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.

 

Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.

 

Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.