hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitgliedes
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Herrn
Andreas Neumann, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit
sofortiger Wirkung
Frau Annette Krumrey
bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.08.2022 hat Herr Andreas Neumann sein Aufsichtsratsmandat in der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der EWT muss der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger bestimmen.
Gem. § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag EWT werden die Mitglieder dabei nach § 101 Aktiengesetz vom Gesellschafter entsendet.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der CDU-Fraktion zu.