Betreff
Aufhebung des Beschlusses Nr. StR/0309/2011 - Beteiligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler an den Kosten der Beförderung für Schüler ab der Klassenstufe 11 ab 07. Februar 2011 (Vorlage 0516-StR/2010)
Vorlage
1069-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschluss des Stadtrates vom 21.01.2011, Beschluss-Nr. StR/0309/2011 über die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung wird ab 01.01.2023 aufgehoben.

 


II. Begründung:

 

Die gesetzliche Verpflichtung zur Organisation der Schülerbeförderung ergibt sich aus § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG).

Gemäß § 4 Abs. 3 (ThürSchFG) können volljährige Schüler/-innen bzw. deren Eltern ab der 11. Klassenstufe an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

 

Aktuell werden in Eisenach auf Grundlage des Beschlusses, Beschluss-Nr. StR/0309/2011,  volljährige Schüler/ -innen der Klassenstufen 11 und 12 bzw. deren Eltern in Höhe von 60 % an den Kosten beteiligt.  Ausgenommen sind Empfänger von Sozialleistungen.

 

Die Stadt Eisenach ist Schulträger für die staatlichen Gymnasien Ernst-Abbe-Gymnasium und Elisabeth Gymnasium. Ein Erstattungsanspruch für die Beförderungskosten besteht lediglich für Schüler/ -innen dieser beiden Gymnasien, deren Wohnungen mehr als 3 km von der Schule entfernt liegen, bei welchen der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit darstellt oder welche auf Grund einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind.

 

Den Schülerinnen und Schülern des Wartburgkreises werden die notwendigen Beförderungskosten in Höhe von 100 % erstattet.

 

Im Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich insgesamt 36 Schüler/-innen die Klassenstufe 11 und 12 der beiden Gymnasien besuchen, welche Anspruch auf Erstattung haben. Sollten alle Schüler/-innen einen Antrag auf Erstattung stellen, ergäbe sich eine Summe der zusätzlichen erstattungsfähigen Kosten in Höhe von 1.421,40 € pro Monat bei Nutzung je eines Schülermonatstickets. Aufgrund der über das Jahr verteilten Ferien stellt das Beförderungsunternehmen jährlich für 2 Monate keine Rechnungen. Somit wäre für die Stadt Eisenach eine Kostenübernahme für 10 Monate, in Höhe von voraussichtlich insgesamt 14.214,00 €, zu erwarten. 

 

Um eine Gleichbehandlung der Schüler und Schülerinnen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zu gewährleisten ist es erforderlich, die Kostenbeteiligung der Schüler/-innen ab Klassenstufe 11 aufzuheben. Nur so könnte einer finanziellen Benachteiligung der Schüler/-innen der Stadt Eisenach und deren Eltern entgegen gewirkt und eine höhere Akzeptanz des Verwaltungshandelns erreicht werden.

 

Die Ausstellung von Busfahrkarten (analog den Fahrkarten der jüngeren Schüler) würde auch für die Stadt Eisenach eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bedeuten, da die Prüfung der Einzelfahrkarten entfällt. Erfahrungsgemäß nutzen einige Schülerinnen und Schüler den Bus nur tageweise. Aus diesem Grund wäre selbstverständlich die Erstattung der Kosten tatsächlich eingereichter Fahrkarten weiterhin möglich, was zu entsprechenden Einsparungen für die Stadt Eisenach führt.

 

Durch die jährlichen Zuweisungen durch den Wartburgkreis erfolgt außerdem eine Teilrefinanzierung der anfallenden Kosten.